360xpartners.pro: Namensmissbrauch und Rückforderung

Veröffentlicht am 23.10.2026 –

Dr. Michael Wehrmann und Martin Wehrmann, WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht
Dr. Michael WehrmannRechtswissenschaftler Martin WehrmannRechtsanwalt
  • Bei Zweifeln an 360xpartners.pro keine weiteren Zahlungen leisten
  • Namensähnlichkeit zur 360X AG beweist weder Verbindung noch Identitätsdiebstahl
  • Zahlungsbelege und Kommunikation sichern; Ansprüche u. a. nach §§ 823, 826 BGB prüfen
  • Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
  • Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.

Wer über 360xpartners.pro Geld investiert hat, sollte bei Zweifeln an der Betreiberidentität oder Problemen mit einer Auszahlung keine weiteren Zahlungen leisten. Ob die Plattform den Namen eines real existierenden Finanzunternehmens missbraucht, muss anhand überprüfbarer Unterlagen geklärt werden. Eine konkrete behördliche Warnung oder einen nachgewiesenen Schadensfall zu dieser Domain konnte der Autor nicht belastbar bestätigen.

Wer ist bei 360xpartners.pro der Vertragspartner?

Ein Firmenname auf einer Website beweist nichts. Entscheidend sind die rechtliche Identität des Betreibers, die Geschäftsanschrift, die behauptete Finanzaufsicht und der tatsächliche Empfänger des Kapitals. Anleger sollten Vertragsunterlagen und Überweisungsbelege abgleichen und sich Abweichungen bei den Namen schriftlich erklären lassen.

Wie kann Identitätsdiebstahl Anleger täuschen?

Die BaFin hat wiederholt vor betrügerischen Internetseiten gewarnt, die Namen und Unternehmensdaten regulierter Finanzdienstleister missbrauchen. Auch Verbraucherzentralen beschreiben, dass Täter Handelsregisterangaben oder echte Anschriften übernehmen. Eine echte Unternehmensidentität kann so als Vertrauensbeweis dienen, ohne dass das Unternehmen beteiligt ist. Die angebliche Partnergesellschaft sollte nur über unabhängig ermittelte Kontaktdaten gefragt werden, ob sie 360xpartners.pro betreibt oder autorisiert hat.

Besteht eine Verbindung zur 360X AG?

Die Namensähnlichkeit zur deutschen 360X AG fällt auf. Daraus folgt weder eine geschäftliche Verbindung noch der Nachweis eines Identitätsdiebstahls. Die Tagesschau berichtete im Dezember 2025 über Betrüger, die sich als bekannte Banken und Broker ausgaben und Anleger über WhatsApp-Gruppen zu Investitionen bewegten. Eine vertraut klingende Marke reicht daher als Vertrauensgrundlage nicht aus.

Welche Auszahlungsforderungen sind verdächtig?

Eine Auszahlung sollte nicht davon abhängen, dass Anleger vorab angebliche Steuern, Versicherungsbeiträge oder Freischaltungsgebühren an unbekannte Empfänger zahlen. Die Tagesschau berichtete über die Plattform Nexus Advisor: Eine kleinere Auszahlung funktionierte zunächst, später wurden weitere Zahlungen verlangt, der Anleger verlor insgesamt 65.000 Euro. Auszahlungsanträge sollten mit Datum, Betrag und Status dokumentiert werden.

Was sollten Anleger jetzt tun?

  1. Weitere Zahlungen stoppen.
  2. Die Bank wegen eines möglichen Überweisungsrückrufs kontaktieren.
  3. Kreditkartenzahlungen auf Reklamationsmöglichkeiten prüfen.
  4. Screenshots der Plattform und des Guthabens erstellen.
  5. Auszahlungsanträge, Antworten, E-Mails, Telefonnummern und Chatverläufe sichern.
  6. Fernwartungssoftware entfernen und Passwörter ändern.

Bei Kryptowährungen sollten zusätzlich Wallet-Adressen und Transaktions-Hashes gesichert werden. Sinnvoll ist außerdem eine chronologische Übersicht: Wer rief an, welche Rendite wurde versprochen, warum sollte erneut Geld überwiesen werden? Der SWR berichtete über eine Anlegerin aus der Südpfalz, die rund 250.000 Euro verlor, nachdem sie wiederholt überwiesen und Gewinne digital verfolgt hatte.

Welche Ansprüche auf Rückforderung können bestehen?

Bei nachgewiesenem Betrug kommen Schadensersatzansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB sowie aus § 826 BGB in Betracht. Gegen identifizierte Empfänger kann § 812 BGB relevant sein. Bei nicht autorisierten Zahlungen ist § 675u BGB gesondert zu prüfen. Der Erfolg hängt von den Beweisen und den tatsächlichen Zahlungsempfängern ab; eine Rückzahlung kann nicht garantiert werden. Vorsicht ist bei angeblichen Rückholfirmen geboten, die vorab Gebühren verlangen.

Häufige Fragen

Ist 360xpartners.pro ein Betrug?
Eine belastbare behördliche Warnung oder ein nachgewiesener Schadensfall zu 360xpartners.pro liegt nach dem Artikel nicht vor. Die Betreiberidentität und die Zahlungswege müssen anhand von Unterlagen geprüft werden.
Besteht eine Verbindung zur 360X AG?
Die Namensähnlichkeit fällt auf, belegt aber weder eine geschäftliche Verbindung noch einen Identitätsdiebstahl. Eine Anfrage bei der 360X AG über unabhängig ermittelte Kontaktdaten kann Klarheit schaffen.
Welche Auszahlungsforderungen sind ein Warnsignal?
Verdächtig sind Forderungen nach Steuern, Versicherungsbeiträgen oder Freischaltungsgebühren vor einer Auszahlung. Zusätzliche Beträge sollten nicht gezahlt werden.
Welche Ansprüche kommen für eine Rückforderung in Betracht?
Bei nachgewiesenem Betrug sind § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB, § 826 BGB und gegen Empfänger § 812 BGB denkbar. Bei nicht autorisierten Zahlungen ist § 675u BGB zu prüfen.

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