Algebris Capital (algebriscapital.com): FCA-Warnung Festgeld

Veröffentlicht am 26.10.2026 –

Dr. Michael Wehrmann und Martin Wehrmann, WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht
Dr. Michael WehrmannRechtswissenschaftler Martin WehrmannRechtsanwalt
  • FCA warnt vor Identitätsmissbrauch unter algebriscapital.com und algebrisag.com
  • Angezeigte Guthaben im Kundenportal beweisen kein tatsächlich vorhandenes Festgeld
  • Keine Vorabzahlungen leisten; Bank, Beweise und Zahlungsempfänger zuerst prüfen
  • Bei Algebris Capital könnte es sich um einen Betrug handeln.
  • Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
  • Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.

Die britische Finanzaufsicht FCA warnt vor Identitätsmissbrauch unter den Internetadressen algebriscapital.com und algebrisag.com. Die Betreiber geben sich als zugelassenes Finanzunternehmen aus, ohne mit diesem verbunden zu sein. Anleger, die über Algebris Capital Festgeld angelegt haben, sollten weitere Zahlungen stoppen und ihre Überweisungen prüfen.

Ist Algebris Capital (algebriscapital.com) seriös?

Die FCA veröffentlichte am 7. Juli 2026 eine Warnung zu algebriscapital.com und aktualisierte sie am 18. August 2026. Sie bezeichnet den Anbieter als sogenannten Clone eines zugelassenen Unternehmens. Auch algebrisag.com wird genannt. Das echte Unternehmen Algebris (UK) Limited hat die FCA-Registrierungsnummer 755971 und die Website algebris.com. Nach den Feststellungen der Aufsicht besteht keine Verbindung zu den Nachahmern.

Im Zusammenhang mit dem mutmaßlichen Festgeldangebot werden außerdem algebriscapital-group.com und algebriscapital-group-kundenportal.com genannt. Eine eigenständige FCA-Warnung zu diesen beiden Adressen ist nicht belegt.

Warum kann ein angezeigter Kontostand täuschen?

Das Landeskriminalamt Niedersachsen beschreibt bei Cybertrading-Betrugsfällen, dass Täter digitale Kontostände manipulieren und Anlageerfolge vortäuschen. Ob das Kundenportal eine echte Bankforderung oder nur eine vom Betreiber erzeugte Anzeige zeigt, ist daher entscheidend. Nachweise sind:

  • Festgeldbestätigung der tatsächlich kontoführenden Bank
  • eindeutige Zuordnung des Kontos zum Anleger
  • Nachweis des Geldeingangs bei dieser Bank
  • vereinbarte Laufzeit- und Rückzahlungsbedingungen

Wie funktionieren vergleichbare Festgeld-Maschen?

Die WirtschaftsWoche berichtete am 27. Mai 2026 über einen Anleger, der nach einer Instagram-Werbung für angebliches Santander-Festgeld 118.000 Euro verlor oder deren Verlust befürchten musste. Die Bank hatte mit dem Angebot nichts zu tun. Stiftung Warentest berichtete am 17. Juni 2026 über pemaro-ag.com und ein angebliches Festgeldangebot der Avanza Bank über 100.000 Euro; die Bank erklärte, eine Geschäftsbeziehung bestehe nicht. Ein formal vollständiger Vertrag beweist also nicht, dass die genannte Bank beteiligt ist.

Was sollten Betroffene jetzt tun?

  1. Keine weiteren Zahlungen leisten, auch keine angeblichen Steuern oder Freigabegebühren.
  2. Die Bank kontaktieren und einen Überweisungsrückruf prüfen lassen.
  3. Verträge, Nachrichten, Kontoauszüge und Screenshots sichern.
  4. IBAN, Kontoinhaber und Zahlungsdienstleister dokumentieren.
  5. Bei übermittelten Ausweiskopien die Bank informieren; Passwörter ändern und Zwei-Faktor-Authentifizierung aktivieren.
  6. Strafanzeige mit chronologischer Zahlungsübersicht erstatten.

Kann die Bank für verlorenes Festgeld haften?

Nicht automatisch. Bei nicht autorisierten Zahlungen kommt § 675u BGB in Betracht, bei autorisierten Überweisungen ist er grundsätzlich kein allgemeiner Erstattungsanspruch wegen Täuschung durch Dritte. Ansprüche aus §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB setzen eine nachweisbare Pflichtverletzung der Bank voraus. Gegen identifizierbare Täter sind § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB sowie § 826 BGB zu prüfen. Bei strafprozessual gesicherten Vermögenswerten können §§ 73 ff. StGB relevant werden.

Wovor sollten Anleger bei Auszahlungsforderungen warnen?

Die Polizeiliche Kriminalprävention warnt bei Cybertrading davor, vor einer Auszahlung Steuern, Freischaltungsbeträge oder Bearbeitungsgebühren zu zahlen. Eine solche Forderung ist bei Algebris Capital nicht für jeden Anleger konkret nachgewiesen. Auch sogenannte Recovery Scams sind riskant: Dritte behaupten, verlorene Gelder gefunden zu haben, und verlangen vorab eine Zahlung.

FAQ

Siehe die Fragen unten.

Häufige Fragen

Was warnt die FCA zu Algebris Capital?
Die FCA warnt vor Identitätsmissbrauch unter algebriscapital.com und algebrisag.com und bezeichnet den Anbieter als Clone eines zugelassenen Unternehmens.
Welche Domain gehört zum echten Unternehmen?
Das echte Unternehmen Algebris (UK) Limited (FCA-Nr. 755971) nutzt algebris.com. Eine Verbindung zu den Nachahmern besteht laut Aufsicht nicht.
Soll ich Gebühren für die Auszahlung zahlen?
Nein. Die Polizeiliche Kriminalprävention warnt davor, vor einer Auszahlung Steuern oder Bearbeitungsgebühren zu zahlen.
Kann ich die Überweisung zurückholen?
Ein Rückruf kann bei der Bank beantragt werden. Ein Erfolg ist nicht garantiert und hängt vom Einzelfall und der Erreichbarkeit der Empfängerkonten ab.
Ersetzt eine Strafanzeige die zivilrechtliche Prüfung?
Nein. Sie ist bei Betrugsverdacht sinnvoll, ersetzt aber nicht die Prüfung zivilrechtlicher Ansprüche.

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