alijz.com / ALIJZSPRO: BaFin-Warnung vor Identitätsmissbrauch

Veröffentlicht am 30.10.2026 –

Dr. Michael Wehrmann und Martin Wehrmann, WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht
Dr. Michael WehrmannRechtswissenschaftler Martin WehrmannRechtsanwalt
  • BaFin warnte am 10.03.2026 vor alijz.com und der App ALIJZSPRO
  • Name der echten AL Konzept GmbH & Co. KG wird laut BaFin missbraucht
  • Keine weiteren Zahlungen leisten, Chats und Zahlungsbelege sichern
  • Bei ALIJZSPRO könnte es sich um einen Betrug handeln.
  • Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
  • Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.

Die BaFin warnt vor der Internetseite alijz.com, der Trading-App ALIJZSPRO und Investmentangeboten in WhatsApp-Gruppen. Nach Angaben der Finanzaufsicht wird dabei die Identität der real existierenden AL Konzept GmbH & Co. KG aus Grünwald missbraucht; die echte Gesellschaft steht nicht hinter diesen Angeboten. Die Warnung wurde am 10. März 2026 veröffentlicht. Die BaFin vermutet, dass die unbekannten Anbieter ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen erbringen.

Ist alijz.com bzw. ALIJZSPRO seriös?

Die BaFin-Warnung spricht gegen die Seriosität. Drei Identitäten sind auseinanderzuhalten: das real existierende Unternehmen AL Konzept GmbH & Co. KG, die Betreiber der Website alijz.com und die Verantwortlichen der App ALIJZSPRO. Dass die echte Gesellschaft im Handelsregister steht, berechtigt unbekannte Personen nicht, unter ihrem Namen Kapitalanlagen anzubieten. Negative Erfahrungen mit ALIJZSPRO dürfen nicht ungeprüft dem echten Unternehmen zugerechnet werden.

Wie läuft das Angebot über WhatsApp-Gruppen ab?

Teilnehmer sollen in WhatsApp-Gruppen dazu bewegt werden, über die App ALIJZSPRO in Finanzinstrumente zu investieren. Die wesentlichen Anlageversprechen entstehen dabei möglicherweise schon in persönlichen Nachrichten, etwa durch angebliche Analysten, die Gewinne oder begrenzte Investmentmöglichkeiten in Aussicht stellen. Gruppennamen, Administratoren, Telefonnummern, Einladungslinks und Chatverläufe sollten vollständig exportiert werden, da einzelne Screenshots oft nicht ausreichen.

Was gilt bei verweigerter Auszahlung?

Ein Kontostand in der App ist nur eine Anzeige und beweist weder tatsächliche Käufe noch Gewinne. Eine Auszahlung ist erst erfolgt, wenn der Betrag auf dem eigenen Konto oder einer selbst kontrollierten Wallet eingegangen ist. Werden Steuern, Sicherheitsleistungen oder Freischaltungsgebühren verlangt, sollten keine weiteren Zahlungen erfolgen. Zu dokumentieren sind auch die ursprünglich vereinbarten Auszahlungsbedingungen und spätere Änderungen.

Wie bekomme ich mein Geld zurück?

Der Zahlungsweg ist entscheidend:

  • Bei selbst autorisierten Überweisungen besteht grundsätzlich kein automatischer Erstattungsanspruch gegen die Bank; ein schneller Rückruf kann dennoch sinnvoll sein.
  • Bei nicht autorisierten Zahlungen kann § 675u BGB eingreifen.
  • Bei Kreditkartenzahlungen kann ein Chargeback innerhalb der Fristen in Betracht kommen.
  • Wurden Kryptowährungen zunächst auf einer regulären Börse gekauft und dann an fremde Wallets gesendet, ist die zweite Transaktion gesondert zu prüfen. Eine Blockchain-Analyse kann Geldflüsse nachvollziehbar machen, eine Rückzahlung garantiert sie nicht.

Welche Ansprüche kommen rechtlich in Betracht?

Ein Betrug nach § 263 Abs. 1 StGB setzt vorsätzliche Täuschung, Irrtum und Vermögensschaden voraus. Bei Nachweis sind Schadensersatzansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB sowie aus § 826 BGB zu prüfen. Gegen identifizierbare Zahlungsempfänger kann ein Anspruch aus § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB relevant werden. Die echte AL Konzept GmbH & Co. KG ist wegen des Identitätsmissbrauchs nicht für das Handeln der unbekannten Täter verantwortlich.

Was sollten Betroffene jetzt tun?

  1. Keine weiteren Überweisungen oder Kryptotransfers an Ansprechpartner von alijz.com leisten.
  2. Chatverläufe, Administratoren, Nummern und Einladungslinks sichern.
  3. Kontostände, angebliche Trades, Auszahlungsanträge und Fehlermeldungen der App dokumentieren; Download-Quelle und angegebenen Entwickler notieren.
  4. Bank informieren und einen Rückruf prüfen lassen.
  5. IBAN, Kontoinhaber, Beträge, Wallet-Adressen und Transaktionskennungen zusammentragen.
  6. Fernwartungsprogramme prüfen, Passwörter ändern, Zwei-Faktor-Authentifizierung aktivieren.
  7. Strafanzeige und zivilrechtliche Ansprüche prüfen lassen.

Welche vergleichbaren Fälle gibt es?

Der Quelltext nennt Parallelen, die nicht mit ALIJZSPRO in Verbindung stehen: Im Dezember 2025 erhob die US-Börsenaufsicht SEC Vorwürfe gegen die vermeintlichen Handelsplattformen Morocoin, Berge und Cirkor, bei denen Anleger über WhatsApp-Gruppen gewonnen wurden. Im Juli 2025 warnte die BaFin vor Bit App, die fälschlich behauptete, von der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse bzw. der Boerse Stuttgart Digital Custody GmbH zu stammen. Im September 2025 warnte die BaFin vor Immediate Edge, wo gefälschte Handelslizenzen und Kooperationsverträge verwendet wurden. Lizenzen, Titel und Profilbilder sind daher kein verlässlicher Identitätsnachweis. Vorsicht gilt auch gegenüber angeblichen Rückholunternehmen, die zusätzliche Gebühren verlangen.

FAQ

Siehe unten.

Häufige Fragen

Wovor warnt die BaFin bei alijz.com?
Die BaFin warnt vor alijz.com, der App ALIJZSPRO und Investmentangeboten in WhatsApp-Gruppen. Sie vermutet unerlaubte Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen und den Missbrauch der Identität der AL Konzept GmbH & Co. KG.
Steckt die echte AL Konzept GmbH hinter ALIJZSPRO?
Nein. Nach Angaben der BaFin steht die real existierende Gesellschaft aus Grünwald nicht hinter diesen Angeboten, ihre Identität wird missbraucht.
Was tun, wenn zusätzliche Gebühren für die Auszahlung verlangt werden?
Keine weiteren Zahlungen leisten. Solche Forderungen können auf einen Kapitalanlagebetrug hindeuten. Forderungen und Chatverläufe sollten gesichert werden.
Ist eine Rückzahlung garantiert?
Nein. Entscheidend sind Zahlungsweg, Beweislage und die Identifizierbarkeit der tatsächlichen Empfänger.
Welche Rechtsgrundlagen kommen in Betracht?
Zu prüfen sind § 263 StGB, § 823 Abs. 2 BGB, § 826 BGB, § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB sowie bei nicht autorisierten Zahlungen § 675u BGB.

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