Alpenhoch (alpenhoch.com): Warnhinweise und Rückforderung

Veröffentlicht am 17.10.2026 –

Dr. Michael Wehrmann und Martin Wehrmann, WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht
Dr. Michael WehrmannRechtswissenschaftler Martin WehrmannRechtsanwalt
  • alpenhoch.com stand am 13.10.2026 auf der Watchlist Internet (Verdacht auf Finanzbetrug)
  • Zürcher Adresse und „regulated and licensed“ ersetzen keine nachgewiesene Lizenz
  • Einzahlungen stoppen, Zahlungskette und Kommunikation sichern, Ansprüche prüfen
  • Bei Alpenhoch könnte es sich um einen Betrug handeln.
  • Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
  • Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.

Alpenhoch (alpenhoch.com) wurde nach öffentlich dokumentierten Angaben am 13. Oktober 2026 auf der österreichischen Watchlist Internet unter dem Verdacht des Finanzbetrugs geführt. Das ist keine rechtskräftige Feststellung einer Straftat, aber ein konkreter Anlass, getätigte Investitionen zu prüfen, weitere Einzahlungen zu stoppen und Beweise zu sichern.

Ist Alpenhoch (alpenhoch.com) seriös?

Die Plattform nennt nach öffentlich dokumentierten Recherchen die Anschrift Badenerstrasse 549, 8048 Zürich, und verweist zugleich auf eine angebliche Registrierung in Kanada. Außerdem wirbt sie mit der Aussage „regulated and licensed“. Eine Geschäftsanschrift beweist jedoch nicht, dass das Unternehmen dort tätig ist. Eine Unternehmensregistrierung ersetzt zudem keine Finanzlizenz. Auch Verweise auf schweizerisches Recht belegen weder einen Sitz in der Schweiz noch eine Aufsicht durch die FINMA. Eine speziell gegen Alpenhoch gerichtete Warnung der BaFin oder der FINMA konnte der Autor nicht verlässlich feststellen.

Welche Warnungen gibt es?

Am 15. Oktober 2026 veröffentlichte das Meldeportal HinweisHelden eine Nutzermeldung, die die Seite als mutmaßliches Betrugsangebot bezeichnet. Das Portal erklärte, die Meldung nicht selbst geprüft zu haben. Verbraucherwarnung, ungeprüfte Meldung und behördliche Feststellung haben unterschiedliche Beweiskraft.

Was tun bei Auszahlungsproblemen?

Anleger sollten die Auszahlung nachweisbar schriftlich verlangen, eine angemessene Frist setzen und Betrag, Datum und alle Antworten notieren. Betrügerische Plattformen verlangen mitunter zusätzliche Zahlungen für angebliche Steuern, Liquiditätsnachweise oder Sicherheitsprüfungen. Ob dies bei Alpenhoch geschah, ist anhand der individuellen Kommunikation zu klären. Weitere Beträge sollten nicht gezahlt werden.

Wie sichere ich Beweise und mein Geld?

  • Einzahlungen stoppen, keine Steuer- oder Freischaltungszahlungen leisten
  • Bank über einen möglichen Überweisungsrückruf informieren
  • Kontostände, Auszahlungsanträge, E-Mails sowie WhatsApp- und Telegram-Verläufe sichern
  • Passwörter ändern und prüfen, ob Fernwartungsprogramme Zugriff gaben
  • Bei Kryptozahlungen Wallet-Adressen und Transaktions-Hashes aufbewahren
  • Zahlungsübersicht mit Datum, Betrag, Empfänger, IBAN und Verwendungszweck erstellen

Die vollständige Zahlungskette ist oft aussagekräftiger als der Name auf der Internetseite. Weicht der Zahlungsempfänger vom angeblichen Betreiber ab, kann das auf Zwischendienstleister hindeuten, beweist für sich aber keine strafbare Beteiligung.

Wie bekomme ich mein Geld zurück?

Bei selbst autorisierten Überweisungen besteht kein automatischer Erstattungsanspruch, ein Rückruf sollte dennoch schnell versucht werden. Bei nicht autorisierten Zahlungen kommen Ansprüche nach § 675u BGB in Betracht. Bei Kreditkarten ist ein Chargeback-Verfahren zu prüfen, dabei sind die Fristen des Kartensystems zu beachten. Kryptotransaktionen sind nachvollziehbar, aber nicht ohne Weiteres rückholbar.

Welche Ansprüche kommen in Betracht?

Bei vorsätzlicher Täuschung können Ansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB und aus § 826 BGB geprüft werden. Je nach Vertrag kommen vertragliche Rückzahlungsansprüche oder § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB in Betracht. Die regelmäßige Verjährung beträgt drei Jahre (§§ 195, 199 BGB). Eine Strafanzeige allein führt nicht automatisch zur Rückzahlung. Eine Rückzahlung lässt sich nicht garantieren.

Was sind Recovery Scams?

Nach einem mutmaßlichen Betrug behaupten angebliche Ermittler oder Blockchain-Spezialisten mitunter, das Geld gefunden zu haben, und verlangen eine Vorauszahlung. Solche Angebote sollten unabhängig geprüft werden. Besonders kritisch sind Aufforderungen, eine neue Wallet einzurichten oder Zugangsdaten herauszugeben.

Häufige Fragen

Ist alpenhoch.com von der BaFin oder FINMA gewarnt?
Eine speziell gegen Alpenhoch gerichtete Warnung der BaFin oder FINMA konnte nicht verlässlich festgestellt werden. Die Watchlist Internet führte die Seite am 13. Oktober 2026 als Finanzbetrugsverdacht.
Soll ich für die Auszahlung zusätzliche Gebühren zahlen?
Nein. Zahlungen für angebliche Steuern, Freischaltungen oder Sicherheitsprüfungen sollten nicht geleistet werden. Fordern Sie eine nachvollziehbare Begründung und lassen Sie die Forderung unabhängig prüfen.
Welche Beweise sollte ich sichern?
Kontostände, Auszahlungsanträge, Fehlermeldungen, E-Mail- und Messenger-Verläufe, Zahlungsbelege mit IBAN sowie bei Krypto Wallet-Adressen und Transaktions-Hashes.
Kann ich per Überweisung gezahltes Geld zurückholen?
Bei autorisierten Überweisungen gibt es keinen automatischen Anspruch. Ein Rückruf über die Bank sollte schnell versucht werden, bei nicht autorisierten Zahlungen kommt § 675u BGB in Betracht.
Welche Verjährungsfrist gilt?
Für viele zivilrechtliche Ansprüche gilt die regelmäßige Frist von drei Jahren nach §§ 195, 199 BGB. Der Beginn hängt unter anderem von der Kenntnis ab.

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