Alpha Shares Market (alphasharesmarket.com): BaFin-Warnung
- alphasharesmarket.com wird in einer BaFin-Warnung vom 14.10.2026 genannt
- Angebot ohne erforderliche Erlaubnis, keine Beaufsichtigung durch die BaFin
- Zahlungen stoppen, Beweise sichern, Rückforderungswege je Zahlungsart prüfen
- Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
- Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.
Alpha Shares Market (alphasharesmarket.com) wird in einer Warnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genannt, über die am 14. Oktober 2026 berichtet wurde. Nach den wiedergegebenen Erkenntnissen werden dort Finanz- bzw. Kryptowerte-Dienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis angeboten. Anleger sollten keine weiteren Zahlungen leisten und Beweise sichern.
Was wurde über Alpha Shares Market bekannt?
Die BaFin-Warnung betrifft 23 nahezu identisch gestaltete Investment-Websites, darunter alphasharesmarket.com. Genannt werden außerdem unter anderem ACME Dividends und Global Capital Shares. Die Betreiber werden nicht von der deutschen Finanzaufsicht beaufsichtigt. Die Originalveröffentlichung wurde vom Verfasser nicht unmittelbar überprüft. Der Verdacht unerlaubter Finanzdienstleistungen bedeutet zudem nicht automatisch, dass Verantwortliche wegen Betrugs verurteilt wurden. Ähnlich gestaltete Websites beweisen keine gemeinsamen Betreiber, können aber ein Ansatzpunkt für weitere Ermittlungen sein.
Welche Nachweise sollten Anleger prüfen?
Der Name weckt die Erwartung eines Aktienhandels. Entscheidend ist, welches Produkt tatsächlich angeboten wurde: echte Aktien, eine Wette auf Kursbewegungen oder nur eine interne Kontogutschrift. Bei börsennotierten Wertpapieren müssen ISIN, Stückzahl und Ausführungsdaten feststellbar sein. Ein angezeigter Gewinn ist noch kein nachgewiesener Vermögenswert.
Was sollten Anleger jetzt tun?
- Weitere Zahlungen und angebliche Auszahlungsgebühren stoppen.
- Die Bank kontaktieren und einen Überweisungsrückruf prüfen lassen.
- Zahlungsbelege, Kontostände, Vertragsbedingungen und Auszahlungsanträge sichern.
- E-Mails, WhatsApp- und Telegram-Verläufe exportieren.
- Kryptotransaktionen mit Wallet-Adressen und Transaktions-Hashes dokumentieren.
- Geräte auf Fernwartungsprogramme prüfen, Passwörter ändern, Zwei-Faktor-Authentifizierung aktivieren.
Wird eine Zahlung zur Freischaltung von Gewinnen verlangt, sollte zunächst die rechtliche Grundlage geprüft werden. Ob solche Forderungen bei Alpha Shares Market erhoben wurden, ergibt sich aus der individuellen Kommunikation.
Wie bekomme ich mein Geld zurück?
Das hängt von der Zahlungsart ab. Bei einer autorisierten Überweisung besteht kein automatischer Erstattungsanspruch, ein schneller Rückruf kann dennoch sinnvoll sein. Bei nicht autorisierten Zahlungen kommt § 675u BGB in Betracht. Kreditkartenzahlungen können unter Umständen per Chargeback reklamiert werden, wobei die Regeln und Fristen des Kartensystems gelten. Bei Kryptowährungen ist eine Rückbuchung regelmäßig nicht möglich, die Transaktionshistorie kann aber Hinweise auf Empfänger liefern. Jede Transaktion sollte einzeln geprüft werden.
Welche Ansprüche kommen in Betracht?
Bei vorsätzlicher Täuschung sind Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB sowie § 826 BGB zu prüfen. Daneben kommen vertragliche Rückzahlungsansprüche oder Bereicherungsansprüche nach § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB in Betracht. Die BaFin-Warnung ersetzt nicht den Nachweis der Anspruchsvoraussetzungen. Zu beachten ist die regelmäßige Verjährung von drei Jahren nach §§ 195, 199 BGB. Eine Strafanzeige kann sinnvoll sein, führt aber nicht automatisch zur Rückzahlung.
Wie erkenne ich angebliche Geldretter?
Nach einem Verlust melden sich teils angebliche Behördenvertreter oder Blockchain-Spezialisten, die das Kapital gefunden haben wollen und vorab Gebühren oder Zugriff auf eine Kryptowallet verlangen. Solche Recovery Scams sollten Betroffene meiden: keine Zugangsdaten herausgeben, keine Vorabzahlungen leisten.
Häufige Fragen
- Wird alphasharesmarket.com von der BaFin beaufsichtigt?
- Nach den wiedergegebenen Erkenntnissen der BaFin nicht. Die Betreiber bieten Finanz- bzw. Kryptowerte-Dienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis an.
- Sollte ich weitere Gebühren für eine Auszahlung zahlen?
- Nein. Zusätzliche Zahlungen zur Freischaltung von Gewinnen sollten nicht geleistet werden, ohne zuvor die rechtliche Grundlage zu prüfen.
- Beweist die BaFin-Warnung einen Betrug?
- Nein. Sie ist ein gewichtiger Anlass zur Prüfung, ersetzt aber nicht den Nachweis der Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs.
- Welche Frist gilt für Ansprüche?
- Die regelmäßige Verjährung beträgt drei Jahre nach §§ 195, 199 BGB. Der Fristbeginn hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen ab.
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