AlturaPrime (alturaprime.trade): Verdacht und Vorgehen

Veröffentlicht am 27.10.2026 –

Dr. Michael Wehrmann und Martin Wehrmann, WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht
Dr. Michael WehrmannRechtswissenschaftler Martin WehrmannRechtsanwalt
  • Bei alturaprime.trade besteht Betrugsverdacht; Betreiber und Lizenz sind nicht unabhängig bestätigt
  • Keine weiteren Zahlungen leisten, Belege und Chats sichern, Bank zu Rückruf kontaktieren
  • Mögliche Ansprüche: § 263 StGB, § 823 Abs. 2, § 826, § 812 BGB; Verjährung beachten
  • Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
  • Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.

Bei AlturaPrime unter alturaprime.trade besteht der Verdacht auf betrügerische Online-Broker-Geschäfte. Betreiberidentität, Lizenzlage und behördliche Maßnahmen sind nach dem Artikel nicht unabhängig bestätigt. Wer dort investiert hat, sollte keine weiteren Beträge überweisen, Kontobewegungen sichern und prüfen, ob geleistete Zahlungen zurückgeholt werden können.

Ist AlturaPrime (alturaprime.trade) seriös?

Ob ein Betrug vorliegt, hängt von nachweisbaren Täuschungshandlungen ab. Ein professionelles Design und eine funktionierende Handelsoberfläche belegen keine erforderliche Finanzdienstleistungserlaubnis. Zu prüfen ist, welche juristische Person als Anbieter auftritt, welche Dienstleistungen angeboten werden und ob eine Erlaubnis bei der zuständigen Finanzaufsicht besteht. Eine fehlende Erlaubnis beweist nicht automatisch einen vorsätzlichen Betrug.

Wann ist ein Anlageverlust strafrechtlich relevant?

Nicht jeder Verlust beim Online-Trading ist Betrug. Nach § 263 Abs. 1 StGB braucht es vorsätzliche Täuschung, Irrtum, Vermögensverfügung und Vermögensschaden. Relevant können bewusst falsche Angaben zu Regulierung, Handelsausführung oder Auszahlungsmöglichkeiten sein, ebenso erfundene Trades oder manipulierte Kontodarstellungen. Öffentlich dokumentierte Fälle (BBC zum Milton-Netzwerk und zu OneCoin, 24Option, „Fraud Factory“) zeigen Muster wie persönliche Betreuung und Vertrauensaufbau. Eine Verbindung zu AlturaPrime ist in keinem dieser Fälle belegt.

Was tun bei Problemen mit der AlturaPrime-Auszahlung?

Der Auszahlungswunsch sollte schriftlich mit Betrag, Datum und Zielkonto festgehalten werden. Jede Reaktion ist zu sichern, da wechselnde Begründungen später für die Beweiswürdigung relevant sein können. Aus anderen Trading-Fällen sind nachträgliche Forderungen nach Steuern, Sicherheitsleistungen oder Freigabegebühren bekannt, etwa im vom NDR berichteten Fall aus Gifhorn. Ob AlturaPrime so etwas verlangt, ist nicht nachgewiesen. Zusätzliche Gebühren sollten nicht ungeprüft gezahlt werden; verlangen Sie Rechtsgrundlage und Berechnung.

Was sollten Anleger sofort tun?

  • Keine weiteren Zahlungen oder angeblichen Auszahlungsgebühren leisten.
  • Bank wegen Überweisungsrückruf und Zahlungsreklamation kontaktieren.
  • Kontostände, Transaktionen und Auszahlungsanträge dokumentieren.
  • E-Mails, WhatsApp- und Telegram-Verläufe vollständig exportieren.
  • IBANs, Kontoinhaber, Kreditkartenabrechnungen und Wallet-Adressen zusammenstellen.
  • Passwörter ändern, Zwei-Faktor-Authentifizierung aktivieren, Fernwartungssoftware kontrollieren.
  • Rückforderungsansprüche und Strafanzeige prüfen lassen.

Keine Ausweisdokumente oder sensiblen Bankunterlagen an unbekannte Ansprechpartner senden.

Wie lassen sich Zahlungen zurückverfolgen?

Die Rückforderung hängt von der Zahlungsart ab. Bei Überweisungen sollte ein Rückruf sofort versucht werden; eine selbst autorisierte Zahlung begründet jedoch keinen automatischen Erstattungsanspruch gegen die Bank. Bei Kreditkarten kann je nach Sachverhalt ein Chargeback infrage kommen. Bei Kryptowährungen sind Wallet-Adressen, Transaktions-Hashes und Netzwerk zu sichern; eine Blockchain-Analyse garantiert keine Rückzahlung. Der SWR berichtete über eine Anlegerin, bei der unterschiedliche Empfängerkonten die Nachverfolgung erschwerten.

Welche Ansprüche kommen in Betracht?

Bei nachgewiesener vorsätzlicher Täuschung kommen § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB und § 826 BGB in Betracht, daneben vertragliche Ansprüche oder § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB. Zu unterscheiden sind angeblicher Betreiber, Vertragspartner und tatsächlicher Zahlungsempfänger. Eine Bankhaftung setzt eine eigenständige Pflichtverletzung voraus. Die regelmäßige Verjährung beträgt nach § 195 BGB drei Jahre, Beginn nach § 199 Abs. 1 BGB; für Zahlungsreklamationen können kürzere Fristen gelten. Vorsicht vor Recovery Scams, die gegen Vorauszahlung die Rückholung von Geldern versprechen.

FAQ

Beweist ein angezeigter Gewinn ein auszahlbares Guthaben? Nein, ein Kontostand ist zunächst nur eine Darstellung in der Handelsoberfläche. Handelsabrechnungen und Nachweise ausgeführter Transaktionen sollten angefordert werden.

Häufige Fragen

Ist AlturaPrime (alturaprime.trade) nachweislich Betrug?
Das ist nicht unabhängig bestätigt. Es besteht ein Verdacht; ob Betrug nach § 263 StGB vorliegt, hängt von nachweisbaren Täuschungshandlungen ab.
Soll ich Gebühren für die Auszahlung zahlen?
Nicht ungeprüft. Verlangen Sie eine konkrete Rechtsgrundlage und nachvollziehbare Berechnung und dokumentieren Sie jede Forderung.
Kann ich Geld per Überweisung oder Kreditkarte zurückholen?
Ein Überweisungsrückruf sollte sofort versucht werden, einen Erstattungsanspruch gibt es nicht automatisch. Bei Kreditkarten kann ein Chargeback infrage kommen. Garantien gibt es nicht.
Welche Frist gilt für Ansprüche?
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt nach § 195 BGB drei Jahre, Beginn nach § 199 Abs. 1 BGB. Für Zahlungsreklamationen können kürzere Fristen gelten.

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