ankermannsale.com: Verdacht auf Onlinebetrug im Computershop

Veröffentlicht am 03.11.2026 –

Dr. Michael Wehrmann und Martin Wehrmann, WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht
Dr. Michael WehrmannRechtswissenschaftler Martin WehrmannRechtsanwalt
  • ankermannsale.com ist ein Computershop, kein Investmentangebot; Domain erst seit 28.08.2026 registriert
  • Beschwerde zu ausbleibender Lieferung liegt vor, ist aber nicht unabhängig verifiziert
  • Zahlungsbelege, Tracking und Kommunikation sichern, Zahlungsweg umgehend prüfen
  • Bei ankermannsale.com könnte es sich um einen Betrug handeln.
  • Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
  • Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.

ankermannsale.com ist nach den recherchierbaren Informationen kein Investmentangebot, sondern ein Onlineshop für Computer, zu dem Warnsignale vorliegen. Eine öffentlich dokumentierte Beschwerde bringt die Domain mit einer ausgebliebenen Lieferung in Verbindung. Käufer sollten Zahlungsbelege und Liefernachweise sichern und den Zahlungsweg prüfen.

Ist ankermannsale.com seriös?

Das lässt sich nicht abschließend beurteilen, es gibt aber Auffälligkeiten. Die Domain ankermannsale.com wurde nach öffentlich dokumentierten Domaininformationen am 28. August 2026 registriert. Der Sicherheitsdienst ScamDoc vergab am 28. Oktober 2026 eine niedrige Vertrauensbewertung und verwies auf das geringe Domainalter und die kurze Registrierungsdauer bis August 2027. Eine junge Domain ist allerdings kein Beweis für Betrug.

Eine französischsprachige Verbraucherbeschwerde vom 1. November 2026 nennt die Domain als Shop, bei dem der Verfasser nach eigener Darstellung geschädigt wurde. Sie steht im Zusammenhang mit Berichten über den angeblichen Versanddienst Auxexpress, zu dem kritische Schilderungen über ausbleibende Lieferungen und problematische Sendungsverfolgungen vorliegen. Die Beschwerde ist nicht unabhängig verifiziert und beweist keinen strafbaren Betrug, bietet aber einen Ermittlungsansatz.

Gehört der Shop zum Computerhändler Ankermann?

Der Name ähnelt dem Unternehmen Ankermann Computer e.K. aus Emmendingen, das unter ankermann.com auftritt. Eine geschäftliche Verbindung zu ankermannsale.com konnte nicht unabhängig bestätigt werden. Käufer sollten den Händler nur über selbst recherchierte Kontaktdaten fragen, ob ihre Bestellnummer im Warenwirtschaftssystem existiert und die Domain zum Unternehmen gehört. Die schriftliche Antwort sollten sie aufbewahren.

Was tun bei bezahlter, aber nicht gelieferter Ware?

  • Keine zusätzlichen Zahlungen leisten, etwa für angebliche Zollgebühren oder Freigabekosten.
  • Bank oder Kartenanbieter sofort über Rückruf- oder Reklamationsverfahren informieren.
  • Bestellbestätigung, Rechnung, Zahlungsempfänger (Kontoinhaber, IBAN, Datum, Referenz) dokumentieren.
  • Trackingnummer und den gesamten Statusverlauf mit Datum und Uhrzeit archivieren.
  • E-Mails mit vollständigen Kopfzeilen sichern und gefährdete Karten gegebenenfalls sperren lassen.

Ein Trackinglink beweist nicht, dass ein Paket übergeben wurde. Zu prüfen ist, ob ein nachvollziehbarer Einlieferungsbeleg eines realen Transportunternehmens existiert.

Wie bekomme ich mein Geld zurück?

Zunächst kommen Ansprüche aus dem Kaufvertrag in Betracht: Nach § 433 Abs. 1 Satz 1 BGB muss der Verkäufer die Sache übergeben und das Eigentum verschaffen. Nach angemessener Fristsetzung kann ein Rücktritt nach §§ 323, 346 BGB möglich sein. Die Fristsetzung sollte nachweisbar erfolgen.

Die praktische Rückforderung hängt vom Zahlungsweg ab. Bei Kreditkarte kann ein Chargeback-Verfahren infrage kommen. Eine selbst autorisierte Überweisung lässt sich nicht ohne Weiteres rückgängig machen, ein Rückruf sollte aber umgehend geprüft werden. Bei Zahlungsdiensten mit Käuferschutz gelten dessen Fristen. Bei nicht autorisierten Zahlungen kann § 675u BGB relevant sein.

Wann liegt strafbarer Betrug vor?

Nicht jede ausbleibende Lieferung ist Betrug. § 263 Abs. 1 StGB setzt Täuschung, Irrtum, Vermögensverfügung, Vermögensschaden und Vorsatz voraus. Zu untersuchen wäre, ob Bestellungen von Anfang an ohne Lieferabsicht angenommen wurden. Anhaltspunkte können falsche Unternehmensangaben, nicht existierende Warenbestände oder irreführende Versandinformationen sein. Bei nachgewiesener vorsätzlicher Täuschung können Schadensersatzansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB oder aus § 826 BGB entstehen.

Wovor sollten sich Geschädigte zusätzlich hüten?

Sogenannte Recovery Scams: Angebliche Rückholunternehmen verlangen Gebühren oder Zahlungsdaten. Onlinebanking-Zugänge, vollständige Kartendaten oder Ausweiskopien sollten unbekannten Dritten nicht übermittelt werden. Eine Rückerstattung lässt sich nicht garantieren.

Häufige Fragen

Ist ankermannsale.com ein Trading-Anbieter?
Nein. Nach den recherchierbaren Informationen handelt es sich um einen Onlineshop für Computer. Relevant sind daher vor allem Ansprüche aus nicht gelieferter Ware.
Gehört ankermannsale.com zu Ankermann Computer e.K.?
Eine Verbindung zu Ankermann Computer e.K. aus Emmendingen (ankermann.com) konnte nicht unabhängig bestätigt werden. Die Namensähnlichkeit beweist keine Zugehörigkeit.
Was sollte ich bei ausbleibender Lieferung zuerst tun?
Keine weiteren Zahlungen leisten, Bank oder Kartenanbieter informieren und Bestellunterlagen, Zahlungsnachweise sowie die Sendungsverfolgung vollständig sichern.
Welche Rechte habe ich als Käufer?
Nach § 433 BGB besteht ein Anspruch auf Lieferung. Nach angemessener Fristsetzung ist ein Rücktritt nach §§ 323, 346 BGB möglich. Bei vorsätzlicher Täuschung kommen Schadensersatzansprüche in Betracht.
Ist jede ausbleibende Lieferung Betrug nach § 263 StGB?
Nein. Erforderlich sind unter anderem Täuschung, Irrtum, Vermögensschaden und Vorsatz, insbesondere fehlende Lieferabsicht von Anfang an.

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