Anlagenforensik: Recovery Scam erkennen und Geld schützen

Veröffentlicht am 23.10.2026 –

Dr. Michael Wehrmann und Martin Wehrmann, WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht
Dr. Michael WehrmannRechtswissenschaftler Martin WehrmannRechtsanwalt
  • Vorab Gebühren oder Steuern für eine „Rückzahlung“ zu verlangen, ist ein typisches Merkmal eines Recovery Scams
  • Behördenlogos, Zertifikate und Wallet-Screenshots beweisen keinen Zugriff auf Ihr Geld
  • Kontakte sichern, keine Zugangsdaten herausgeben, bereits Gezahltes sofort der Bank melden
  • Bei Anlagenforensik könnte es sich um einen Betrug handeln.
  • Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
  • Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.

Wer nach einem Anlagebetrug von „Anlagenforensik“ kontaktiert wird und für die Rückzahlung verlorener Gelder zunächst Gebühren oder Steuern überweisen soll, sollte nicht zahlen. Dahinter kann ein sogenannter Recovery Scam stecken, bei dem Geschädigte erneut angesprochen und mit einer angeblich bereits gesicherten Rückzahlung getäuscht werden. Ob ein konkreter Anbieter namens Anlagenforensik betrügerisch handelt, lässt sich ohne überprüfbare Angaben zu Identität, Kommunikation und Zahlungsforderung nicht abschließend beurteilen.

Warum werden Geschädigte nach einem Anlagebetrug erneut kontaktiert?

Nach einem Trading-Betrug verfügen Täter häufig über Telefonnummern, E-Mail-Adressen und Informationen zu den Verlusten ihrer Opfer. Ein angeblicher Finanzermittler kennt dann möglicherweise den Namen der früheren Plattform, den ungefähren Anlagebetrag und einzelne Transaktionsdaten. Diese Kenntnisse beweisen nicht, dass tatsächlich Ermittlungen stattgefunden haben. Jeder Kontakt sollte wie ein neues, unabhängiges Geschäftsangebot behandelt werden: Verlangen Sie eine überprüfbare Unternehmensidentität und eine schriftliche Erklärung, auf welcher Grundlage Geld zurückgeholt werden soll.

Muss ich vor einer Auszahlung Steuern oder Gebühren zahlen?

Ein typisches Muster lautet: Blockchain-Experten, Ermittler oder Behörden hätten das verlorene Kapital angeblich bereits lokalisiert, zur Auszahlung müsse nur noch eine Steuer, Geldwäscheprüfung oder technische Freischaltung bezahlt werden. Die Verbraucherzentralen warnen vor solchen Rückholversprechen. Bei seriösen Rückforderungsverfahren werden Kosten, Auftraggeber und Rechtsgrundlage transparent erläutert. Eine pauschale Pflicht, vorab Geld an eine unbekannte Privatperson oder Kryptowährungsadresse zu überweisen, besteht nicht. Dokumente mit Behördenlogos oder angebliche Blockchain-Zertifikate können gefälscht sein.

Garantieren Blockchain-Analysen eine Rückzahlung?

Nein. Blockchain-Transaktionen lassen sich teilweise nachvollziehen, daraus folgt aber kein Anspruch auf Zugriff auf fremde Wallets. Eine ermittelte Wallet-Adresse beweist nicht, dass der Absender über das dort befindliche Vermögen verfügen kann. Ein seriöser Dienstleister muss zwischen Transaktionsanalyse, Identifizierung Verantwortlicher und tatsächlicher Vermögensrückgewinnung unterscheiden. Screenshots angeblich eingefrorener Bitcoin-Bestände sind kein Nachweis. Der im Artikel erwähnte Fall Nexus Advisor, über den die Tagesschau berichtete (Verlust eines Anlegers: 65.000 Euro, zuvor kleinere Auszahlung als Vertrauensbildung), zeigt den psychologischen Mechanismus, Betroffene mit einer glaubwürdigen Geschichte zu weiteren Zahlungen zu bewegen.

Was sollten Betroffene jetzt tun?

  1. Keine Gebühren oder angeblichen Steuern überweisen.
  2. E-Mails, Telefonnummern und Messenger-Nachrichten sichern.
  3. Angebliche Behörden- und Unternehmensdokumente aufbewahren.
  4. Bereits geleistete Zahlungen unverzüglich der Bank melden.
  5. Kryptotransaktionen samt Wallet-Adressen dokumentieren.
  6. Keine Passwörter, Seed-Phrases oder Fernwartungszugänge herausgeben.
  7. Strafanzeige und Rückforderungsansprüche prüfen lassen.

Welche Ansprüche bestehen, wenn bereits gezahlt wurde?

Ursprünglicher Anlagebetrug und möglicher Folgebetrug sollten getrennt geprüft werden, da unterschiedliche Zahlungsempfänger unterschiedliche Anspruchsgegner bedeuten können. Bei nachgewiesener vorsätzlicher Täuschung kommen Schadensersatzansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB sowie aus § 826 BGB in Betracht; unter Umständen ist auch § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB relevant. Zu prüfen sind Zahlungsempfänger, Zahlungszeitpunkt und behauptete Gegenleistung. Bei Banküberweisungen ist ein Rückruf zu versuchen, bei Kreditkarten kommen Reklamationsverfahren infrage. § 675u BGB betrifft insbesondere nicht autorisierte Zahlungsvorgänge, nicht automatisch jede erschlichene Überweisung. Ob Verantwortliche identifiziert und Ansprüche durchgesetzt werden können, ist offen; eine Rückzahlung lässt sich nicht garantieren.

Häufige Fragen

Ist Anlagenforensik ein Betrug?
Ohne überprüfbare Angaben zu Identität, Kommunikation und Zahlungsforderung lässt sich das nicht abschließend beurteilen. Die Forderung von Vorabzahlungen ist jedoch ein typisches Merkmal eines Recovery Scams.
Muss ich vor der Rückzahlung eine Steuer oder Freigabegebühr zahlen?
Nein, eine pauschale Pflicht, vorab Geld an unbekannte Personen oder Kryptoadressen zu überweisen, besteht nicht. Fragen Sie schriftlich nach Verwahrer, beteiligter Behörde und Rechtsgrundlage.
Was tun, wenn ich bereits gezahlt habe?
Zahlung unverzüglich der Bank melden, Rückruf bzw. Reklamation versuchen, Belege und Wallet-Adressen sichern und Strafanzeige sowie Ansprüche prüfen lassen.
Welche Ansprüche kommen in Betracht?
Bei nachgewiesener vorsätzlicher Täuschung Schadensersatz nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB und § 826 BGB, unter Umständen auch § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB.
Beweisen Blockchain-Nachweise eine mögliche Rückzahlung?
Nein. Eine nachvollziehbare Transaktion begründet keinen Zugriff auf fremde Wallets und garantiert keine Rückzahlung.

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