Aspen Bondmere: Warnung der Finansinspektionen

Veröffentlicht am 03.11.2026 –

Dr. Michael Wehrmann und Martin Wehrmann, WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht
Dr. Michael WehrmannRechtswissenschaftler Martin WehrmannRechtsanwalt
  • Finansinspektionen warnte am 6. Oktober 2026 vor Aspen Bondmere (aspenbondmere.com)
  • Existenz eines Unternehmens und eine Erlaubnis für Finanzdienstleistungen wurden nicht bestätigt
  • Keine weiteren Zahlungen leisten, Belege, Chats und Transaktionsdaten sichern
  • Bei Aspen Bondmere könnte es sich um einen Betrug handeln.
  • Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
  • Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.

Zu Aspen Bondmere (aspenbondmere.com) liegt eine Warnung der schwedischen Finanzaufsicht Finansinspektionen vom 6. Oktober 2026 vor. Die Behörde konnte nicht bestätigen, dass hinter dem Namen ein reales Unternehmen steht, und stellte keine Erlaubnis für Finanzdienstleistungen fest. Anleger sollten deshalb keine weiteren Zahlungen leisten und ihre Unterlagen sichern.

Ist Aspen Bondmere seriös?

Die Finansinspektionen warnte, weil Personen unter dem Namen Aspen Bondmere schwedischen Anlegern Wertpapiergeschäfte angeboten haben sollen. Die Behörde stellte fest:

  • Die Existenz eines Unternehmens namens Aspen Bondmere konnte nicht bestätigt werden.
  • Eine schwedische Erlaubnis für Wertpapier- oder andere Finanzdienstleistungen liegt nicht vor.
  • Eine Anzeige grenzüberschreitender Tätigkeit aus einem anderen EWR-Staat wurde nicht festgestellt.
  • Die Aufsicht des angeblichen Herkunftslandes bestätigte ebenfalls keine Erlaubnis.

Die Warnung nennt aspenbondmere.com und die Adresse support@aspenbondmere.com. Als Sitz wird Kanada angegeben. Die Feststellungen begründen einen erheblichen Verdacht auf ein unerlaubtes oder betrügerisches Angebot. Ein strafrechtlich nachgewiesener Betrug im Einzelfall ist damit nicht festgestellt. Auch hat nicht automatisch eine deutsche Behörde einen Verstoß festgestellt.

Was tun bei verzögerter Auszahlung?

Anleger sollten dokumentieren, wann sie Geld angefordert haben, welche Begründung folgte und ob neue Bedingungen gestellt wurden. Kritisch sind nachträgliche Forderungen nach Quellensteuern, Geldwäschebescheinigungen oder Sicherheitsleistungen. Solche Zahlungen sollten nicht ohne unabhängige steuerrechtliche Prüfung erfolgen.

Welche Sofortmaßnahmen sind sinnvoll?

  • Alle Einzahlungen stoppen, auch angebliche Freischaltungsgebühren.
  • Die Bank informieren und einen Überweisungsrückruf erfragen.
  • Kontodaten, Handelspositionen, Chats, E-Mails und Zahlungsbelege vollständig sichern.
  • Passwörter ändern und mögliche Fernwartungsprogramme prüfen.
  • Keine weiteren Ausweisdokumente übermitteln.

Bei Kryptowährungen (Bitcoin, Ethereum, USDT) sind Absender- und Empfängeradressen, Transaktions-Hashes, Netzwerk und Zeitpunkte zu speichern. Eine Nachverfolgung garantiert jedoch keine Rückholung.

Welche Ansprüche kommen in Betracht?

Bei nachweisbarem Betrug kommen Schadensersatz nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB sowie § 826 BGB in Betracht. Bei arglistiger Täuschung ist eine Anfechtung nach § 123 Abs. 1 BGB zu prüfen, ferner Bereicherungsansprüche nach § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Plattformbetreiber, tatsächlichem Geldempfänger und weiteren Beteiligten. Eine Bank haftet nicht automatisch, weil ein Kunde an einen mutmaßlichen Betrüger überwiesen hat.

Wie verhalte ich mich gegenüber angeblichen Geldrettern?

Nach einem Verlust melden sich teils vermeintliche Ermittler oder Rückholunternehmen und verlangen Gebühren oder Steuern. Solche Recovery Scams können zu einem weiteren Schaden führen. Angebote sollten unabhängig geprüft werden.

Sollte ich Strafanzeige erstatten?

Bei konkreten Anhaltspunkten ist eine Strafanzeige nach § 158 Abs. 1 StPO zu erwägen. Sie sollte Zahlungsbelege, Ansprechpartner, Kommunikation und Website-Informationen enthalten. Da ein Strafverfahren nicht automatisch den Schaden ersetzt, empfiehlt sich parallel eine zivilrechtliche Prüfung, auch zu Verjährung und möglicher Vermögenssicherung.

Häufige Fragen

Wer hat vor Aspen Bondmere gewarnt?
Die schwedische Finanzaufsicht Finansinspektionen veröffentlichte am 6. Oktober 2026 eine Warnung zu Aspen Bondmere und aspenbondmere.com.
Was beanstandet die Behörde?
Sie konnte kein reales Unternehmen bestätigen und stellte weder eine schwedische Erlaubnis noch eine EWR-Anzeige fest. Auch die Aufsicht des angeblichen Herkunftslandes bestätigte keine Erlaubnis.
Ist damit Betrug bewiesen?
Nein. Die Feststellungen begründen einen erheblichen Verdacht, ein strafrechtlich nachgewiesener Betrug im Einzelfall liegt damit nicht vor.
Soll ich Gebühren oder Steuern für eine Auszahlung zahlen?
Nein, nicht ohne unabhängige Prüfung. Nachträgliche Forderungen nach Quellensteuern, Geldwäschebescheinigungen oder Sicherheitsleistungen sind besonders kritisch.
Welche Unterlagen sollte ich sichern?
Überweisungsbelege mit Empfängerkonto, Chats und E-Mails im Originalformat, Kontoscreenshots sowie bei Kryptowährungen Adressen und Transaktions-Hashes.

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