auventor.com: BaFin-Warnung zu Festgeld-Angeboten

Veröffentlicht am 17.10.2026 –

Dr. Michael Wehrmann und Martin Wehrmann, WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht
Dr. Michael WehrmannRechtswissenschaftler Martin WehrmannRechtsanwalt
  • BaFin warnte laut Presse und Kanzleien am 08.06.2026 vor auventor.com (Originalmeldung nicht abgerufen).
  • Verdacht: unerlaubte Festgeld- und Tagesgeldangebote; BaFin-Aufsicht im Impressum laut BaFin unzutreffend.
  • Keine weiteren Zahlungen leisten, Belege sichern, Zahlungswege zeitnah anwaltlich prüfen lassen.
  • Bei auventor.com könnte es sich um einen Betrug handeln.
  • Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
  • Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.

Wer Geld bei auventor.com als Festgeld oder Tagesgeld angelegt hat und sich nun fragt, ob es sich um Betrug handelt, sollte die Warnlage ernst nehmen. Nach den derzeit verfügbaren Informationen gibt es erhebliche Warnsignale. Betroffene können über anwalt-anlagebetrug.de eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.

Als Rechtsanwalt rate ich dazu, jetzt keine weiteren Zahlungen zu leisten und Unterlagen zu sichern. Dieser Beitrag ordnet ein, was zu auventor.com bekannt ist und welche Schritte sinnvoll sein können.

auventor.com Erfahrungen: Was über die Plattform bekannt ist

Nach Medien- und Kanzleiberichten hat die BaFin am 08.06.2026 vor auventor.com gewarnt. Die Originalmeldung der BaFin konnte ich nicht selbst abrufen, die Warnung ist über Presse- und Kanzleiberichte wiedergegeben.

Danach besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten, namentlich Tages- und Festgeld. Nach Angaben der BaFin behaupten die Betreiber im Impressum außerdem unzutreffend, von der BaFin beaufsichtigt zu werden.

Ob einzelne Anleger tatsächlich Geld verloren haben, lässt sich aus diesen Quellen nicht im Einzelnen belegen. Die Warnung selbst ist aber ein starkes Signal.

Ist auventor.com seriös? Die Hinweislage im Überblick

Nach den öffentlich verfügbaren Informationen sollten Anleger besondere Vorsicht walten lassen. Für Seriosität spricht in den recherchierten Quellen nichts, dagegen sprechen mehrere Punkte:

  • Die BaFin-Warnung wegen mutmaßlich erlaubnispflichtiger, aber unerlaubter Angebote.
  • Die laut BaFin falsche Behauptung einer BaFin-Aufsicht im Impressum.
  • Als Verantwortlicher wird eine „Arkos GmbH (Marke Auventor)“ mit Adresse in Berlin genannt. Ein passender Handelsregistereintrag wurde nicht gefunden, die Angabe ist nicht verifiziert.
  • Die Domain wurde laut einer Anwaltskanzlei erst am 09.03.2026 registriert.
  • Ein Pressebericht beschreibt bei einer von zwei genannten Festgeld-Seiten ein Impressum mit offensichtlichen Platzhaltern. Welche Seite gemeint ist, bleibt offen.

Warnungen anderer Aufsichtsbehörden habe ich nicht gefunden.

Typische Warnsignale bei Festgeld-Angeboten im Internet

Bei Festgeldbetrug werden bekannte Anbieter oder Vergleichsportale nachgeahmt und mit auffällig hohen Zinsen geworben. Die folgenden Punkte sind allgemeine Muster, nicht Feststellungen zu auventor.com:

  • Zinsen deutlich über dem Marktniveau („Topzinsen“).
  • Fehlende oder nicht überprüfbare Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz.
  • Impressum ohne verlässlichen Registereintrag.
  • Neu registrierte Domain ohne nachvollziehbare Historie.
  • Überweisungen an Konten im Ausland oder bei unbekannten Empfängern.
  • Zeitdruck und Kontakt per E-Mail oder Telefon.

Ein Blick in die Unternehmensdatenbank der BaFin zeigt, ob ein Anbieter erlaubt ist. Das Fehlen eines Eintrags ist ein ernstes Warnzeichen.

auventor.com Auszahlung: Was bei Problemen zu beachten ist

Eine verweigerte oder verzögerte Rückzahlung ist ein typisches Warnzeichen bei Anlagebetrug. Eine Anwaltskanzlei berichtet von steigenden Anfragen und Auszahlungsproblemen im Zusammenhang mit auventor.com. Das ist ein Kanzleibericht, keine Sammlung einzelner Nutzerberichte.

Bei Festgeld ist besondere Vorsicht geboten, wenn plötzlich Gebühren, Steuern oder Freischaltungen verlangt werden, bevor Geld freigegeben wird. Ich rate dazu, solche Forderungen nicht zu bezahlen. Sie führen in vergleichbaren Fällen häufig zu weiteren Verlusten.

Was Sie jetzt sofort tun sollten

  1. Leisten Sie keine weiteren Zahlungen, auch nicht für angebliche Gebühren, Steuern oder Freigaben.
  2. Sichern Sie alle Kontoauszüge, Überweisungsbelege und Kreditkartenabrechnungen mit Datum, Betrag und Empfängerkonto (IBAN).
  3. Speichern Sie E-Mails, Vertragsunterlagen, Chats und Telefonnummern samt Namen der Ansprechpartner.
  4. Erstellen Sie Screenshots der Website, Ihres Kundenkontos, der Kontostände und der angezeigten Zinsen.
  5. Bei Kryptozahlungen: Sichern Sie Transaktions-Hashes und Wallet-Adressen.
  6. Informieren Sie Ihre Bank zeitnah und fragen Sie nach Rückruf- oder Rückbuchungsmöglichkeiten.
  7. Ändern Sie Passwörter, aktivieren Sie die Zwei-Faktor-Authentifizierung und entfernen Sie Fernwartungsprogramme wie AnyDesk oder TeamViewer.
  8. Senden Sie keine weiteren persönlichen Dokumente wie Ausweiskopien.

auventor.com Geld zurück: Welche Möglichkeiten geprüft werden können

Ob Geld zurückgeholt werden kann, hängt vom Einzelfall ab, insbesondere vom Zahlungsweg und der Schnelligkeit des Handelns. Eine Erfolgsgarantie gibt es nicht.

Ich prüfe in solchen Fällen insbesondere:

  • ob die Bank eine Überweisung zurückrufen oder Empfängerkonten melden kann,
  • ob Ansprüche gegen Betreiber, Kontoinhaber oder gegebenenfalls Dritte bestehen,
  • ob eine Strafanzeige sinnvoll ist, damit Ermittlungsbehörden Konten sichern können,
  • ob Zahlungsdienstleister oder Banken auf Auffälligkeiten hätten reagieren müssen,
  • wie sich Krypto-Zahlungen nachverfolgen lassen.

Je früher Belege und Zahlungsdaten vorliegen, desto besser lässt sich beurteilen, welche Schritte realistisch sind.

Recovery Scams: Vorsicht vor Folgebetrug

Geschädigte werden häufig erneut kontaktiert, etwa von angeblichen Ermittlern, Blockchain-Experten, Behörden, Anwälten oder Rückholfirmen. Sie behaupten, das verlorene Geld gefunden zu haben, und verlangen vorab Gebühren.

Zahlen Sie niemals Vorschüsse an Unbekannte, die sich unaufgefordert melden. Seriöse Stellen verlangen keine Zahlung per Kryptowährung für eine „Freigabe“. Prüfen Sie jeden Kontakt unabhängig und sprechen Sie im Zweifel mit einem Rechtsanwalt.

Rechtsanwalt Martin Wehrmann: kostenfreie Ersteinschätzung zu auventor.com

Wenn Sie Geld über auventor.com angelegt haben und Probleme bestehen, können Sie mir Ihren Fall über anwalt-anlagebetrug.de für eine kostenfreie Ersteinschätzung schildern. Ich prüfe mit WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht den Sachverhalt, die Zahlungswege und mögliche weitere rechtliche Schritte.

Halten Sie dafür Überweisungsbelege, Kommunikation und Screenshots bereit. Auf dieser Grundlage lässt sich einschätzen, welche nächsten Schritte in Ihrem Fall sinnvoll sein können.

Häufige Fragen

Ist auventor.com seriös?
Dafür liefern die recherchierten Quellen keine Anhaltspunkte. Die BaFin warnte laut Presse- und Kanzleiberichten vor mutmaßlich unerlaubten Angeboten. Anleger sollten besondere Vorsicht walten lassen.
Was wirft die BaFin auventor.com vor?
Laut Wiedergabe besteht der Verdacht, dass unbekannte Betreiber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen wie Tages- und Festgeld anbieten. Zudem werde im Impressum fälschlich eine BaFin-Aufsicht behauptet.
Wann wurde die Domain auventor.com registriert?
Laut einer Anwaltskanzlei am 09.03.2026.
Kann ich Geld von auventor.com zurückholen?
Das hängt vom Einzelfall und Zahlungsweg ab. Eine Erfolgsgarantie gibt es nicht. Bank informieren, Belege sichern und rechtlich prüfen lassen.
Was ist nach einer Zahlung an auventor.com zu tun?
Keine weiteren Zahlungen leisten, Zahlungsbelege und Kommunikation sichern, Passwörter ändern, die Bank informieren und vor Recovery-Scams vorsichtig sein.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.

  • 1Sie schildern uns Ihren Fall
  • 2Melden Sie sich unverbindlich per Mail, Telefon oder WhatsApp
  • 3Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten
  • 4Sie erhalten eine anwaltliche Rückmeldung zu Ihrem Einzelfall.

Weitere Übersichten