behrens-partner.com: Warnung vor angeblicher Insolvenzkanzlei
- Watchlist Internet führt behrens-partner.com seit 2. Oktober 2026 als betrügerische Anwaltswebsite
- Impressumsdaten und Anwaltsnamen sind unbestätigt, Identitätsmissbrauch möglich
- Vor Zahlungen bei Insolvenzangeboten Gericht, Aktenzeichen und Verwalter prüfen
- Bei behrens-partner.com könnte es sich um einen Betrug handeln.
- Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
- Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.
Die Domain behrens-partner.com präsentiert sich als Düsseldorfer Wirtschaftskanzlei „Behrens & Partner“ und wird von Watchlist Internet Österreich seit dem 2. Oktober 2026 als betrügerische Anwaltswebsite geführt. Angaben zu Anwälten, Registernummer und Adresse beweisen weder die Echtheit der Kanzlei noch eine anwaltliche Zulassung. Wer Angebote aus einer angeblichen Insolvenz erhält, sollte vor jeder Zahlung die Identität prüfen.
Ist behrens-partner.com seriös?
Die Website bewirbt Insolvenzrecht, Restrukturierung, Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht und verspricht Rückmeldungen innerhalb von 48 Stunden. Fachbegriffe wie Insolvenzplan, Eigenverwaltung, Insolvenzanfechtung und Geschäftsführerhaftung können Vertrauen schaffen, belegen aber keine Zulassung.
Das Impressum nennt die Berliner Allee 12, 40212 Düsseldorf, das Amtsgericht Essen als Registergericht, die Partnerschaftsregisternummer PR 1411, die Umsatzsteuer-ID DE103018636 und die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf. Diese Angaben sollten anhand amtlicher Register kontrolliert werden. Als Personen erscheinen Detlef Behrens, Ivonne Fuhrmann und Fabian Bachmeier. Eine unabhängige Bestätigung, dass sie gemeinsam eine Kanzlei betreiben, konnte nicht festgestellt werden.
Welche Auffälligkeiten gibt es?
Im aktuellen Impressum steht die Telefonnummer 0211 96294023, eine andere indexierte Fassung nennt 0211 86942567. Das kann harmlose Ursachen haben, ist bei einer bereits gewarnten Domain aber ein zusätzlicher Prüfanlass.
Am 9. Oktober 2026 erschien auf einem Bewertungsportal eine negative Bewertung: Die Website werbe mit Insolvenzmasse, nach einer Vorauszahlung sei nicht geliefert worden. Das ist ein Erfahrungsbericht, kein bestätigtes Urteil.
Besteht Identitätsmissbrauch?
Ein möglicher Identitätsmissbrauch ist zu berücksichtigen. Sollten zugelassene Rechtsanwälte gleichen Namens existieren, dürfen sie nicht ohne Beweise mit den Verantwortlichen der Domain gleichgesetzt werden.
Vergleichbare Fälle: Die Polizeidirektion Görlitz berichtete im August 2026 über Unternehmen, denen angebliche Insolvenzware mit Warenlisten, Kanzleibriefköpfen und vermeintlichen Gerichtsbeschlüssen angeboten wurde. Die Insolvenzkanzlei Anchor warnte im Oktober 2026 vor Betrügern, die ihren Namen und die Identität ihrer Anwälte missbrauchen. Ein konkreter Goldverkauf über behrens-partner.com ist damit nicht nachgewiesen.
Wie prüfe ich ein Insolvenzangebot?
Zu ermitteln sind Schuldner, Insolvenzgericht und Aktenzeichen. Nach § 56 InsO bestellt das Insolvenzgericht den Insolvenzverwalter; die Verkaufsberechtigung ist zusätzlich zu prüfen. Auch Mandanten sind gefährdet, etwa durch angebliche Erbschaften, fingierte Abmahnungen oder Versprechen zur Rückholung von Kryptowährungen. Die Bundesrechtsanwaltskammer warnt vor Zahlungsaufforderungen unter falscher anwaltlicher Identität.
Was tun bei Kontakt mit behrens-partner.com?
- Weitere Zahlungen sofort aussetzen.
- E-Mails samt vollständiger Kopfzeilen sichern.
- Rechnungen, Warenkataloge und Kontodaten aufbewahren.
- Namen im amtlichen Anwaltsverzeichnis prüfen.
- Partnerschaft PR 1411 unabhängig kontrollieren.
- Insolvenzverfahren und Verwalterbestellung beim Gericht prüfen.
- Überwiesenes Geld unverzüglich bei der Bank reklamieren.
- Strafanzeige und zivilrechtliche Ansprüche prüfen lassen.
Welche Ansprüche kommen in Betracht?
Bei nachgewiesener Täuschung können Schadensersatzansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB sowie aus § 826 BGB bestehen.
Häufige Fragen
- Wer warnt vor behrens-partner.com?
- Watchlist Internet Österreich führt die Domain seit dem 2. Oktober 2026 als betrügerische Anwaltswebsite.
- Beweist eine Registernummer im Impressum die Echtheit?
- Nein. Die Angabe von PR 1411 beim Amtsgericht Essen bestätigt keine tatsächlich eingetragene Partnerschaft und muss in amtlichen Registern geprüft werden.
- Wer bestellt den Insolvenzverwalter?
- Nach § 56 InsO bestellt das Insolvenzgericht den Insolvenzverwalter. Die Verkaufsberechtigung ist zusätzlich zu prüfen.
- Was sollte ich nach einer Überweisung tun?
- Bereits überwiesenes Geld unverzüglich bei der Bank reklamieren, Belege sichern, weitere Zahlungen stoppen und Strafanzeige sowie zivilrechtliche Ansprüche prüfen lassen.
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