bi-ventures.de: BaFin-Warnung und Auszahlung – Was tun?

Veröffentlicht am 09.10.2026

Dr. Michael Wehrmann und Martin Wehrmann, WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht
Dr. Michael WehrmannRechtswissenschaftler Martin WehrmannRechtsanwalt
  • Die BaFin warnt seit 11.09.2026 vor bi-ventures.de, biventures-kundenportal.de und berlinventures.com.
  • Nach BaFin-Erkenntnissen werden dort ohne Erlaubnis Tages- und Festgeldanlagen angeboten.
  • Keine Vorabzahlungen leisten, Belege sichern und Zahlungswege anwaltlich prüfen lassen.
  • Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
  • Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.

Sie haben Geld bei bi-ventures.de, biventures-kundenportal.de oder berlinventures.com angelegt und fragen sich, ob es sich um Betrug handelt oder ob eine Auszahlung noch möglich ist? Die BaFin hat vor diesen drei Websites gewarnt. Als Rechtsanwalt Martin Wehrmann erkläre ich, was bekannt ist und welche Schritte Betroffene jetzt prüfen sollten. Über anwalt-anlagebetrug.de können Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.

bi-ventures.de Erfahrungen: Was die BaFin-Warnung bedeutet

Die BaFin warnt seit dem 11.09.2026 vor bi-ventures.de, biventures-kundenportal.de und berlinventures.com sowie vor E-Mails von den zugehörigen Domains. Als Beispiel nennt sie die Adresse info@bi-ventures.de. Die Meldung steht in der Kategorie „Unerlaubte Geschäfte“.

Nach den Erkenntnissen der BaFin werden dort ohne Erlaubnis Tages- und Festgeldanlagen angeboten. Über die Presse und Rechtsportale wurde die Warnung ebenfalls verbreitet. Eigene Erkenntnisse zu den Betreibern enthalten diese Berichte nicht.

Ist bi-ventures.de seriös? Was belegt ist und was offen bleibt

Eine behördliche Warnung vor einem Angebot ohne Erlaubnis ist ein ernstes Warnsignal. Ich bewerte die Plattform deshalb zurückhaltend: Anleger sollten nach den derzeit öffentlich verfügbaren Informationen besondere Vorsicht walten lassen. Ein Beweis für ein betrügerisches Vorgehen im strafrechtlichen Sinn ist damit noch nicht erbracht.

Zu Betreibern, Firmensitz oder Impressum der Websites liegen mir keine belastbaren Angaben vor. Es gibt Unternehmen mit ähnlichen Namen, etwa einen Berliner Wagniskapitalgeber, der in Verzeichnissen mit der Domain berlinventures.com geführt wird. Eine Verbindung zur gewarnten Website ist nicht belegt. Eine Verwechslung sollte vermieden werden.

Typische Warnsignale bei unseriösen Anlageangeboten

Die folgenden Punkte sind allgemeine Muster und keine Tatsachenbehauptungen über die genannten Websites:

  • Angebote von Tages- oder Festgeld mit auffällig hohen Zinsen
  • fehlende Erlaubnis oder fehlende Eintragung bei der Aufsicht
  • unklares oder fehlendes Impressum
  • ein professionell wirkendes Kundenportal, das aber keine Zulassung belegt
  • Zahlung auf Konten im Ausland oder in Kryptowährungen
  • Druck, schnell oder mehr einzuzahlen

Ein gut gestaltetes Portal ersetzt keine Erlaubnis. Ob ein Anbieter erlaubt ist, können Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin prüfen.

Auszahlung bei bi-ventures.de: Wie solche Modelle häufig funktionieren

Bei unerlaubten Anlageangeboten wird häufig zunächst ein Konto mit scheinbar wachsendem Guthaben angezeigt. Wer auszahlen möchte, stößt dann oft auf Verzögerungen, neue Prüfungen oder Forderungen nach Gebühren und Steuern. Diese Muster sind aus Fällen von Anlagebetrug bekannt. Ob sie hier zutreffen, kann ich ohne Prüfung der konkreten Unterlagen nicht sagen.

Ich rate Betroffenen, keine Vorabzahlungen für eine Auszahlung zu leisten. Solche Forderungen sind ein klassisches Warnzeichen. Jede weitere Zahlung erschwert die spätere Aufarbeitung.

Was Sie jetzt sofort tun sollten

  1. Leisten Sie keine weiteren Zahlungen, auch keine angeblichen Steuern, Gebühren oder Freischaltungen.
  2. Sichern Sie E-Mails, Chatverläufe (WhatsApp, Telegram) und notieren Sie Telefonnummern sowie Namen angeblicher Berater.
  3. Erstellen Sie Screenshots des Kontos, der Kontostände, angeblicher Gewinne und gestellter Auszahlungsanträge samt Ablehnungen.
  4. Sichern Sie Überweisungsbelege, Kreditkartenabrechnungen, Empfängerkonten sowie bei Kryptowährungen Transaktions-Hashes und Wallet-Adressen.
  5. Entfernen Sie Fernwartungsprogramme wie AnyDesk oder TeamViewer und ändern Sie Passwörter. Aktivieren Sie die Zwei-Faktor-Authentifizierung.
  6. Informieren Sie Ihre Bank oder Ihren Zahlungsdienstleister zeitnah und fragen Sie nach Rückruf- oder Erstattungsmöglichkeiten.
  7. Senden Sie keine weiteren persönlichen Dokumente wie Ausweiskopien.
  8. Lassen Sie die Zahlungswege anwaltlich prüfen.

bi-ventures.de Geld zurück: Welche rechtlichen Möglichkeiten geprüft werden können

Ob Geld zurückgeholt werden kann, hängt vom Einzelfall, vom Zahlungsweg und von den verfügbaren Informationen ab. Erfolge lassen sich nicht garantieren. Geprüft werden können je nach Lage zivilrechtliche Ansprüche, die Rückforderung über Bank oder Zahlungsdienstleister, eine Strafanzeige und die Nachverfolgung von Zahlungsströmen.

Bei Banküberweisungen kommt es darauf an, wohin das Geld floss und wie schnell reagiert wird. Bei Kreditkartenzahlungen können unter Umständen Rückbuchungsverfahren in Betracht kommen. Bei Kryptowährungen hilft die Dokumentation der Transaktionen, um Wege nachzuvollziehen. Schnelles Handeln kann sinnvoll sein, weil Fristen und Datenbestände begrenzt sind.

Recovery Scam: Vorsicht vor Folgebetrug

Opfer von Anlagebetrug werden häufig erneut kontaktiert, etwa von angeblichen Ermittlern, Blockchain-Experten, Behörden, Anwälten oder Rückholfirmen. Sie behaupten, verlorenes Geld gefunden zu haben, und verlangen vorab Gebühren. Zahlen Sie nicht, und geben Sie keine Zugangsdaten oder Wallet-Schlüssel heraus. Seriöse Stellen verlangen keine Vorauszahlung für angeblich gefundene Gelder.

Rechtsanwalt Martin Wehrmann: kostenfreie Ersteinschätzung zu bi-ventures.de

Wenn Sie Geld über bi-ventures.de, biventures-kundenportal.de oder berlinventures.com eingezahlt haben, können Sie mir Ihren Fall über anwalt-anlagebetrug.de für eine kostenfreie Ersteinschätzung schildern. Ich prüfe als Rechtsanwalt bei WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht den Sachverhalt, die Zahlungswege und mögliche weitere rechtliche Schritte.

Bitte halten Sie Zahlungsbelege, Kommunikation und Kontoscreenshots bereit. Auf dieser Grundlage lässt sich einschätzen, welche nächsten Schritte in Ihrem Fall sinnvoll sein können.

Häufige Fragen

Warnt die BaFin vor bi-ventures.de?
Ja. Die BaFin warnt seit dem 11.09.2026 vor bi-ventures.de, biventures-kundenportal.de und berlinventures.com sowie vor E-Mails der zugehörigen Domains.
Was wirft die BaFin den Websites vor?
Nach ihren Erkenntnissen werden ohne die erforderliche Erlaubnis Tages- und Festgeldanlagen angeboten.
Ist bekannt, wer hinter den Websites steht?
Belastbare Angaben zu Betreibern, Sitz oder Impressum liegen nicht vor. Namensähnliche Unternehmen sind nicht mit der gewarnten Website in Verbindung gebracht.
Was sollten Betroffene zuerst tun?
Keine weiteren Zahlungen leisten, Nachrichten und Zahlungsbelege sichern, Bank informieren und die Zahlungswege anwaltlich prüfen lassen.
Kann man das Geld zurückholen?
Das hängt vom Einzelfall, vom Zahlungsweg und von den verfügbaren Informationen ab. Eine Garantie gibt es nicht.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.

  • 1Sie schildern uns Ihren Fall
  • 2Melden Sie sich unverbindlich per Mail, Telefon oder WhatsApp
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