Bis Globals (web.bisglobals.com): AFM-Warnung und Folgen
- AFM warnt seit 20.10.2026 vor Bis Globals (web.bisglobals.com) als mutmaßlichem Boiler-Room
- Keine Erlaubnis und kein EU-Pass laut AFM; CNMV warnte am 28.10.2026
- Keine Gebühren nachzahlen, Zahlungen und Kommunikation sichern, Rückforderung prüfen
- Bei Bis Globals könnte es sich um einen Betrug handeln.
- Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
- Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.
Die niederländische Finanzaufsicht AFM warnt seit dem 20. Oktober 2026 vor Bis Globals (web.bisglobals.com) und stuft den Anbieter als mutmaßlichen Boiler-Room ein. Auch die spanische Aufsicht CNMV veröffentlichte am 28. Oktober 2026 eine Warnung. Betroffene sollten keine weiteren Zahlungen leisten und ihre Unterlagen sichern.
Ist Bis Globals seriös?
Nach Feststellung der AFM besitzt Bis Globals weder eine niederländische Finanzdienstleistungserlaubnis noch einen entsprechenden europäischen Pass. Die AFM berichtet über unaufgeforderte Anlageangebote. Die Warnung nennt als Kontaktdaten die Handelsplattform web.bisglobals.com, die Telefonnummer +44 20 6529 7438 und die E-Mail-Adresse support@bisglobals.com.
Die Warnung ist ein erhebliches Indiz für Risiken. Sie bedeutet aber nicht automatisch, dass jeder Geschäftsvorgang strafrechtlich als vollendeter Betrug nachgewiesen ist.
Was tun bei verzögerter Auszahlung?
Bei einer verzögerten Auszahlung sollten Anleger keine angeblichen Steuern oder Freischaltungsgebühren nachzahlen. Solche Forderungen müssen zunächst auf ihre vertragliche und tatsächliche Grundlage geprüft werden. Das US-Justizministerium berichtete im Dezember 2025 über Ermittlungen zu den Plattformen TMGM und NEEX, bei denen Geschädigte bei Auszahlungsversuchen mit Ausreden und weiteren Zahlungsforderungen konfrontiert worden sein sollen. Eine direkte Verbindung zu Bis Globals ist nicht belegt.
Sinnvoll ist es, den Auszahlungsantrag schriftlich zu stellen, die angezeigte Guthabenhöhe zu sichern und jede Antwort des Supports unverändert aufzubewahren.
Welche Sofortmaßnahmen sind empfehlenswert?
- Weitere Einzahlungen einstellen.
- Die Bank kontaktieren und einen Überweisungsrückruf prüfen lassen.
- Kreditkartenzahlungen reklamieren, soweit die Voraussetzungen eines Chargeback-Verfahrens vorliegen.
- Kundenkonto, Handelsverlauf und Auszahlungsanträge dokumentieren.
- Anruflisten, Nachrichten, Empfängerkonten (IBAN, Kontoinhaber) sowie Wallet-Adressen und Transaktionskennungen sichern.
- Fernzugriffe und Passwörter überprüfen, falls angebliche Berater Zugriff erhielten.
Hilfreich ist zudem eine chronologische Übersicht, die jede Einzahlung der vorausgehenden Zahlungsaufforderung zuordnet.
Wann liegt ein Betrug nach § 263 StGB vor?
Ein Betrug nach § 263 Abs. 1 StGB setzt eine vorsätzliche Täuschung voraus, die zu einem Irrtum, einer Vermögensverfügung und einem Vermögensschaden führt. Relevant können falsche Angaben über eine behördliche Erlaubnis, garantierte Gewinne oder nicht vorhandene Handelsgeschäfte sein. Nicht jeder Handelsverlust ist ein Betrug. Im Verfahren um den Trade Coin Club beschrieben US-Justizbehörden ein Modell, bei dem tatsächlich kein Handel stattfand. Ein bloßer Kontostand im Kundenportal ist kein unabhängiger Nachweis ausgeführter Geschäfte.
Wie bekomme ich mein Geld zurück?
Bei einer selbst autorisierten Überweisung besteht grundsätzlich kein automatischer Erstattungsanspruch gegen die Bank. Bei nicht autorisierten Zahlungen kann § 675u BGB einschlägig sein. Gegen identifizierbare Empfänger kommen unter Voraussetzungen Ansprüche aus § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB in Betracht. Bei nachgewiesener Täuschung können Ansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB und gegebenenfalls § 826 BGB bestehen.
Bei Kryptowährungen lassen sich Transaktionen gegebenenfalls technisch nachvollziehen, ein Anspruch gegen eine Kryptobörse oder eine sichere Rückzahlung folgt daraus nicht. Entscheidend sind Beweise, Zahlungsweg und Identifizierbarkeit der Verantwortlichen. Die Identität des tatsächlichen Zahlungsempfängers ist oft wichtiger als der Plattformname: In einem US-Fall aus März 2025 nutzten Täter mehr als 75 Bankkonten von Scheingesellschaften.
Warnung vor angeblichen Rückholfirmen
Das US-Justizministerium beschrieb im Dezember 2025, wie Geschädigte durch angebliche Rückholangebote erneut zu Vorauszahlungen bewegt werden sollten. Keine Freigabegebühren überweisen und keine privaten Wallet-Schlüssel herausgeben.
Häufige Fragen
- Wer warnt vor Bis Globals?
- Die niederländische Finanzaufsicht AFM warnt seit dem 20. Oktober 2026, die spanische CNMV veröffentlichte am 28. Oktober 2026 eine Warnung.
- Hat Bis Globals eine Erlaubnis?
- Nach Feststellung der AFM besitzt Bis Globals weder eine niederländische Finanzdienstleistungserlaubnis noch einen europäischen Pass.
- Soll ich Gebühren für eine Auszahlung zahlen?
- Nein. Angebliche Steuern oder Freischaltungsgebühren sollten nicht nachgezahlt werden, ihre Grundlage ist zunächst zu prüfen.
- Welche Ansprüche kommen in Betracht?
- Je nach Fall § 675u BGB, § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB sowie § 826 BGB. Eine Rückzahlung ist nicht garantiert.
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