Blue Bison Investment: MiCA-Prüfung und Auszahlung

Veröffentlicht am 09.10.2026

Dr. Michael Wehrmann und Martin Wehrmann, WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht
Dr. Michael WehrmannRechtswissenschaftler Martin WehrmannRechtsanwalt
  • Registerprüfung: Betreiber, Webseite und Telefonnummer weichen im ESMA-Register von den Angaben der Plattform ab
  • Übergangsphase der MiCA endete am 1. Juli 2026; eine "Übergangslizenz" ist ein Prüfpunkt
  • Eine EU-Zulassung kann per Passporting auch in Deutschland gelten, deckt aber nicht jede Leistung
  • Bei Blue Bison Investment könnte es sich um einen Betrug handeln.
  • Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
  • Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.

Ob Blue Bison Investment (bluebisoninvestment.pro) seriös ist, lässt sich seit dem Ende der MiCA-Übergangsphase am 1. Juli 2026 genauer prüfen. Entscheidend ist, ob die Plattform im öffentlichen MiCA-Register der ESMA mit passendem Betreiber, passender Webseite und passender Dienstleistung geführt wird. Eine bloße Behauptung wie "EU-reguliert" genügt nicht.

Ist Blue Bison Investment (bluebisoninvestment.pro) zugelassen?

Das MiCA-Register der ESMA nennt bei zugelassenen Kryptowerte-Dienstleistern den rechtlichen Namen, die Rechtsform, den Legal Entity Identifier, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail, Webseite, die zuständige Aufsichtsbehörde und die erlaubten Dienstleistungen. Nach dem Quelltext behauptet die Plattform, von einer europäischen Behörde als Kryptobörse zugelassen zu sein. Im Register findet sich zwar ein ähnlich klingendes Unternehmen, dessen Webseite und Telefonnummer stimmen aber nicht mit den Angaben der Plattform überein. Ein ähnlicher Firmenname reicht nicht aus; solche Abweichungen müssen aufgeklärt werden.

Genügt eine EU-Zulassung ohne BaFin-Erlaubnis?

Ja, grundsätzlich kann sie genügen. MiCA sieht EU-Passporting vor: Ein zugelassener Anbieter kann nach Anzeige Dienstleistungen auch in anderen EU-Staaten anbieten, worauf die BaFin hinweist. Eine fehlende deutsche Erlaubnis beweist daher nicht automatisch einen Betrug. Zu prüfen ist, welcher konkrete Anbieter zugelassen wurde, welche Behörde die Zulassung erteilt hat und ob Deutschland zu den Zielstaaten gehört.

Was gilt für eine angebliche Übergangslizenz?

Anbieter, die schon vor dem 30. Dezember 2024 nach nationalem Recht tätig waren, durften unter Voraussetzungen vorübergehend weitermachen, längstens bis zum 1. Juli 2026. Die ESMA erklärte am 23. Juni 2026, nicht autorisierte Anbieter sollen ihre EU-Aktivitäten geordnet einstellen und keine neuen EU-Kunden mehr aufnehmen. Beruft sich die Plattform heute noch auf eine Übergangslizenz, ist das ein wesentlicher Prüfpunkt.

Deckt die Zulassung alle angebotenen Leistungen?

Nein. Das Register weist aus, welche Kryptowerte-Dienstleistungen ein Anbieter erbringen darf. Werden Anlegern später etwa gehebelte Derivate angeboten, muss der dafür geltende regulatorische Rahmen gesondert geprüft werden.

Welche Rolle spielen Warnregister und Beratungspflichten?

Nach Art. 110 MiCA führt die ESMA ein öffentliches, nicht abschließendes Register von Unternehmen ohne erforderliche Zulassung. Ein Eintrag ist ein wichtiger Hinweis. Ein fehlender Eintrag belegt jedoch keine Seriosität. Wer berät oder Portfolios verwaltet, muss nach Art. 81 MiCA die Eignung prüfen, also Kenntnisse, Erfahrung, Anlageziele, Risikotoleranz, finanzielle Situation und Verlusttragfähigkeit. Bestand die "Beratung" nur aus der Aufforderung zur nächsten Einzahlung, kann das rechtlich bedeutsam sein.

Wie wird ein Fall geprüft?

Abgeglichen werden Betreibername, Domain, behauptete Zulassung, tatsächlicher Registereintrag, zuständige Behörde und erlaubte Dienstleistungen. Danach folgt der Geschäftsverlauf: Welche Kryptowerte wurden angeblich gekauft, wer verwahrte sie, gab es Anlageempfehlungen, existieren echte Wallet-Transaktionen und warum wird das Guthaben nicht ausgezahlt?

Häufige Fragen

Wo prüfe ich die Zulassung von bluebisoninvestment.pro?
Im öffentlichen MiCA-Register der ESMA. Verglichen werden rechtlicher Name, Webseite, Telefonnummer, Aufsichtsbehörde und erlaubte Dienstleistungen.
Beweist eine fehlende BaFin-Erlaubnis einen Betrug?
Nein. Dank EU-Passporting kann eine Zulassung aus einem anderen EU-Staat genügen. Die Behauptung "EU-reguliert" allein reicht aber ebenfalls nicht.
Was bedeutet das Ende der Übergangsphase am 1. Juli 2026?
Nicht autorisierte Anbieter sollen nach der ESMA-Erklärung vom 23. Juni 2026 ihre EU-Aktivitäten geordnet einstellen und keine neuen EU-Kunden aufnehmen.
Ist die Plattform seriös, wenn sie nicht im Warnregister steht?
Nicht zwingend. Das Register nach Art. 110 MiCA ist nicht abschließend und enthält nur bereits bekannte Fälle.

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