BrintelexisPro (brintelexis.de): Auszahlung und Rückforderung

Veröffentlicht am 17.10.2026 –

Dr. Michael Wehrmann und Martin Wehrmann, WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht
Dr. Michael WehrmannRechtswissenschaftler Martin WehrmannRechtsanwalt
  • Betreiber von BrintelexisPro (brintelexis.de) ließ sich nicht verifizieren; keine bestätigte BaFin-Warnung
  • Keine weiteren Zahlungen leisten, Auszahlung schriftlich verlangen, E-Mails und Belege sichern
  • Ansprüche u. a. nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB, § 826 BGB und § 812 BGB prüfbar
  • Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
  • Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.

Zu BrintelexisPro (brintelexis.de) ließ sich keine eindeutig verifizierte Betreibergesellschaft feststellen, und eine konkret auf das Angebot bezogene Warnung der BaFin konnte nicht belastbar bestätigt werden. Das bedeutet weder, dass die Plattform zugelassen oder seriös wäre, noch lässt sich daraus allein ein strafbarer Betrug ableiten. Anleger sollten die Identität des tatsächlichen Vertragspartners unabhängig von der Website prüfen.

Ist BrintelexisPro seriös?

Die Seriosität lässt sich auf Basis der verfügbaren Informationen nicht bestätigen. Weder eine verifizierte Betreiberfirma noch eine behördliche Zulassung sind belegt. Die Kontaktadressen support@brintelexis.de und info@brintelexis.de beweisen für sich genommen weder Seriosität noch Betrug. Ob sie vom Betreiber kontrolliert werden, lässt sich aus der Adresse allein nicht feststellen.

Was tun bei Auszahlungsproblemen mit BrintelexisPro?

Die erste Auszahlung ist ein praktischer Prüfstein. Folgende Schritte sind sinnvoll:

  1. Weitere Zahlungen einstellen, auch angebliche Steuern oder Freischaltungsgebühren.
  2. Bank oder Kartenanbieter informieren und Rückruf- oder Reklamationsmaßnahmen prüfen lassen.
  3. Auszahlung schriftlich verlangen: Betrag, Datum, Empfängerkonto und Methode dokumentieren, bei Ablehnung die vertragliche Grundlage anfordern.
  4. E-Mails im Originalformat mit vollständigen Kopfzeilen sichern.
  5. Screenshots, Transaktionslisten, Vertragsbedingungen und Zahlungsbelege (IBANs, Kreditkartenumsätze, Wallet-Adressen, Transaktions-Hashes) zusammenstellen.
  6. Fernwartungsprogramme wie AnyDesk oder TeamViewer prüfen, Passwörter ändern, Zwei-Faktor-Authentifizierung aktivieren.

Nachrichten sollten nicht gelöscht werden. Eine Verzögerung beweist noch keinen Betrug, kann aber zusammen mit weiteren Auffälligkeiten relevant werden.

Beweist die Handelsoberfläche echte Gewinne?

Nein. Eine Trading-Anzeige ist zunächst nur eine Darstellung von Daten. Zu klären ist, ob Handelsplätze, Ausführungszeiten und Instrumentenkennungen angegeben wurden und ob es sich um reale Ausführung oder interne Buchung handelt. Ein Plattformkontostand ist nicht mit einem Bankguthaben oder Wertpapierdepot gleichzusetzen. Für die Schadensberechnung werden Einzahlungen und erhaltene Rückzahlungen gegenübergestellt.

Wie bekomme ich mein Geld zurück?

Das hängt vom Zahlungsweg und den nachweisbaren Täuschungshandlungen ab:

  • Banküberweisung: Bei selbst autorisierter Zahlung besteht grundsätzlich kein automatischer Erstattungsanspruch gegen die eigene Bank; ein schneller Rückruf kann dennoch sinnvoll sein. Bei fehlender Autorisierung kommt § 675u BGB in Betracht.
  • Kreditkarte: Unter Voraussetzungen ist ein Chargeback möglich, Reklamationsfristen beachten.
  • Schadensersatz: Bei nachgewiesenem vorsätzlichem Betrug § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB, ferner § 826 BGB sowie vertragliche Ansprüche oder § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB.

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt nach §§ 195, 199 BGB grundsätzlich drei Jahre. Eine Strafanzeige führt nicht automatisch zur Rückzahlung.

Worauf ist bei Zahlungsanweisungen und weiteren Einzahlungen zu achten?

Der tatsächliche Empfänger kann vom auf der Plattform genannten Unternehmen abweichen. Jede Zahlung sollte einzeln mit den Kontobelegen verglichen werden. Eine abweichende Empfängerbezeichnung ist kein Betrugsbeweis, kann aber Ermittlungsansätze liefern. Zudem sollte jeder Einzahlung die vorausgegangene Kommunikation zugeordnet werden: Wurden Renditen versprochen, Kapital als abgesichert bezeichnet oder eine Zulassung behauptet?

Welche Risiken bestehen bei Daten und Recovery-Angeboten?

Wer Ausweiskopien, Bankunterlagen oder Zugangsdaten übermittelt oder Fernzugriff gewährt hat, sollte Zugänge entfernen, Passwörter von einem vertrauenswürdigen Gerät ändern und Konten auf unbekannte Zahlungen kontrollieren. Vorsicht gilt bei Recovery Scams, bei denen angebliche Ermittler weitere Gebühren für die Rückholung verlangen. Rückzahlungsgarantien sollten nicht akzeptiert werden.

Häufige Fragen

Ist BrintelexisPro (brintelexis.de) von der BaFin zugelassen?
Eine Zulassung ist nicht belegt. Eine konkret auf das Angebot bezogene BaFin-Warnung konnte ebenfalls nicht belastbar bestätigt werden. Daraus folgt weder Seriosität noch ein bewiesener Betrug.
Soll ich Gebühren zahlen, um eine Auszahlung zu erhalten?
Nein. Zusätzliche Beträge, angebliche Steuern oder Freischaltungsgebühren sollten nicht gezahlt werden, nur um eine angeblich freigegebene Auszahlung zu erhalten.
Welche Unterlagen sollte ich sichern?
Originale E-Mails mit Kopfzeilen, Vertragsbedingungen, Screenshots, Transaktionslisten, Auszahlungsanträge sowie Zahlungsbelege wie IBANs, Kreditkartenumsätze, Wallet-Adressen und Transaktions-Hashes.
Hilft eine Strafanzeige, mein Geld zurückzuerhalten?
Nicht automatisch. Zivilrechtliche Ansprüche müssen gesondert geprüft werden, die regelmäßige Verjährung beträgt nach §§ 195, 199 BGB grundsätzlich drei Jahre.

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