BullTrade24 (bulltrade24.com): FMA-Warnung und Rechtslage
- FMA warnt seit 12.10.2026 vor Bull Trade24 Ltd und bulltrade24.com
- Beworbene Einlagensicherung von 1 Mio. Euro ist nicht belegt
- Zahlungswege und Beweise sichern; Ansprüche nach §§ 823, 826 BGB prüfen
- Bei BullTrade24 (Bull Trade24 Ltd) könnte es sich um einen Betrug handeln.
- Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
- Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.
Die österreichische Finanzmarktaufsicht FMA warnt seit dem 12. Oktober 2026 vor Bull Trade24 Ltd und der Website bulltrade24.com. Nach Feststellung der Behörde besitzt der Anbieter keine Berechtigung, erlaubnispflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Anleger sollten weitere Einzahlungen stoppen und Unterlagen sichern.
Was hat die FMA zu BullTrade24 festgestellt?
Die FMA nennt in ihrer Veröffentlichung Bull Trade24 Ltd, die Domain bulltrade24.com und die Kontaktadresse info@bulltrade24.com. Als angeblicher Unternehmenssitz wird London angegeben. Der Anbieter darf in Österreich keine Kundenaufträge nach § 3 Abs. 2 Z 6 WAG 2018 ausführen. Rechtsgrundlage der Warnung ist § 92 Abs. 11 WAG 2018. Die Warnung belegt ein aufsichtsrechtliches Problem, aber nicht automatisch eine strafrechtliche Verurteilung wegen Betrugs.
Ist die beworbene Einlagensicherung belegt?
Im Zusammenhang mit bulltrade24.com wurde eine Einlagensicherung von einer Million Euro beworben. Der Anbieter bezeichnet sich zudem als regulierte Schweizer Bank. Belastbare Nachweise dafür sind nicht ersichtlich. Wurde eine Einzahlung wegen einer angeblichen Absicherung getätigt, kann das für die Prüfung einer Täuschung wesentlich sein. Werbeaussagen sollten daher gespeichert werden.
Warum ist die genaue Internetadresse wichtig?
Die deutsche BaFin warnte bereits vor bulltrading24.com. Diese Domain ist nicht identisch mit bulltrade24.com, ein gemeinsamer Betreiber ist nicht nachgewiesen. Betroffene sollten die vollständige Adresse aus Browserhistorie, Vertragsunterlagen und Anmeldung sichern, weil schon ein Buchstabe darüber entscheidet, welche Behördenmeldung einschlägig ist.
Wurden tatsächlich Wertpapiere gehandelt?
Die Website wirbt mit Aktien, ETFs, Kryptowährungen, CopyTrading und Smart Portfolios. Entscheidend ist, ob echte Wertpapiergeschäfte stattfanden. Sinnvoll ist es, Orderabrechnungen, Handelsplätze und Ausführungsnachweise anzufordern. Ein angezeigter Gewinn im Kundenkonto ist kein Nachweis für vorhandenes Vermögen.
Was sollten Betroffene sofort tun?
- Keine weiteren Einzahlungen oder angeblichen Auszahlungsgebühren leisten.
- Kontostände, Handelsübersichten und Auszahlungsanträge sichern.
- Chatverläufe (WhatsApp, Telegram, E-Mail) exportieren.
- Zahlungsempfänger mit IBAN, Namen und Buchungsdatum dokumentieren.
- Bank oder Kartenanbieter wegen Rückruf- und Reklamationsmöglichkeiten kontaktieren.
- Krypto-Transaktionen mit Wallet-Adressen und Hashes sichern.
- Passwörter ändern und mögliche Fernwartungsprogramme entfernen.
Was tun bei verweigerter Auszahlung?
Empfohlen wird eine schriftliche Aufforderung mit konkretem Betrag und angemessener Frist. Werden zusätzliche Steuern, Freischaltungsgebühren oder Liquiditätsnachweise verlangt, sollte nicht ungeprüft gezahlt werden. Wechselnde Erklärungen und nachträglich eingeführte Bedingungen sind zu dokumentieren.
Wie kann man Geld zurückholen?
Die Erfolgsaussichten hängen von Zahlungsweg und Beweisen ab. Bei Kreditkartenzahlungen kommt ein Chargeback in Betracht, bei Überweisungen ein frühzeitiger Rückruf. Bei Kryptowährungen können Blockchain-Analysen Zahlungsbewegungen rekonstruieren; eine automatische Rückbuchung ist nicht möglich. Wichtig ist, ob die tatsächlichen Empfänger identifizierbar sind.
Welche Schadensersatzansprüche kommen infrage?
Bei nachgewiesener vorsätzlicher Täuschung können Ansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB oder nach § 826 BGB bestehen, zudem vertragliche Ansprüche. Maßgeblich ist, welche falschen Angaben die Anlageentscheidung beeinflusst haben. Strafanzeige und zivilrechtliche Verfolgung können parallel geprüft werden.
Wovor ist bei angeblichen Rückholunternehmen zu warnen?
Nach einem möglichen Broker-Betrug melden sich teils vermeintliche Ermittler, die garantierte Rückzahlungen versprechen und zunächst Gebühren verlangen. Für angeblich sichergestellte Vermögenswerte sollte nichts überwiesen werden.
Häufige Fragen
- Was hat die FMA zu bulltrade24.com mitgeteilt?
- Die FMA warnt seit dem 12. Oktober 2026, dass Bull Trade24 Ltd in Österreich keine Kundenaufträge nach § 3 Abs. 2 Z 6 WAG 2018 ausführen darf. Rechtsgrundlage ist § 92 Abs. 11 WAG 2018.
- Ist bulltrade24.com mit bulltrading24.com identisch?
- Nein, die Domains sind nicht identisch. Die BaFin warnte vor bulltrading24.com; ein gemeinsamer Betreiber ist nicht nachgewiesen.
- Kann ich mein Geld zurückbekommen?
- Eine Rückforderung ist nicht ausgeschlossen. Die Chancen hängen von Zahlungsweg und Beweislage ab, etwa Chargeback bei Kartenzahlung, Rückruf bei Überweisung oder Blockchain-Analyse bei Krypto.
- Sollte ich Gebühren für eine Auszahlung zahlen?
- Nein, nicht ungeprüft. Zusätzliche Steuern, Freischaltungsgebühren oder Liquiditätsnachweise sollten nicht ohne nachvollziehbare vertragliche und rechtliche Begründung bezahlt werden.
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