Bundotrep: MiCA-Kapitalanforderungen und Auszahlung

Veröffentlicht am 09.10.2026

Dr. Michael Wehrmann und Martin Wehrmann, WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht
Dr. Michael WehrmannRechtswissenschaftler Martin WehrmannRechtsanwalt
  • MiCA-Mindestkapital (50.000/125.000/150.000 Euro) ist keine Einlagensicherung
  • Maßgeblich ist der höhere Wert aus Mindestbetrag und einem Viertel der Gemeinkosten
  • Werbung mit „versichert“ oder „reguliert“ sollte auf Versicherer und Umfang geprüft werden
  • Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
  • Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.

Bundotrep (bundotrep.online, bundotrep.sbs) wirbt nach dem Quelltext mit Aussagen wie „vollständig abgesichert“, „europäisch reguliert“ oder „institutionell geschützt“. Ob solche Aussagen tragen, lässt sich anhand der MiCA-Vorgaben prüfen: Regulierte Krypto-Dienstleister müssen nach Artikel 67 MiCA Mindestsicherheiten vorhalten. Diese sind keine Einlagensicherung und garantieren keine Auszahlung an Kunden.

Welche Kapitalanforderungen stellt MiCA an Anbieter wie Bundotrep?

Nach Artikel 67 MiCA und Anhang IV gibt es drei Klassen: 50.000 Euro für Dienste wie Anlageberatung, Portfolioverwaltung, Orderannahme oder Krypto-Transfers, 125.000 Euro bei zusätzlicher Verwahrung oder beim Tausch von Kryptowerten und 150.000 Euro für den Betrieb einer Handelsplattform. Welche Klasse für Bundotrep gilt, hängt davon ab, welche Dienstleistungen tatsächlich angeboten werden.

Sind 150.000 Euro automatisch die tatsächliche Anforderung?

Nein. Maßgeblich ist der höhere Wert aus dem festen Mindestbetrag und einem Viertel der jährlichen Gemeinkosten. Bei Gemeinkosten von 4 Millionen Euro läge die Anforderung bei 1 Million Euro. Neue Anbieter nutzen die prognostizierten Gemeinkosten der ersten zwölf Monate. Eine Antwort der Europäischen Kommission vom Februar 2026 stellt klar, dass grundsätzlich alle festen und variablen Gemeinkosten einzubeziehen sind. Abzugsfähig sind nur die in der Vorschrift genannten Positionen.

Wie kann ein Anbieter die Sicherheit über eine Versicherung darstellen?

Zulässig sind Eigenmittel, eine geeignete Versicherung oder beides. Die Versicherung muss mindestens ein Jahr laufen, eine Kündigungsfrist von mindestens 90 Tagen haben und von einem zugelassenen Versicherer stammen. Besteht die Absicherung über eine Versicherung, muss sie nach Artikel 67 auf der Webseite offengelegt werden. Sie soll unter anderem Risiken aus verlorenen Dokumenten, irreführenden Aussagen, Rechtsverstößen, Vertraulichkeitsverletzungen, Interessenkonflikten und Systemausfällen erfassen. Eine Werbung mit „100 % versichert“ ist daher genau zu hinterfragen: Was ist versichert, und welcher Versicherer steht dahinter?

Garantiert das Mindestkapital die Auszahlung?

Nein. Aufsichtsrechtliches Kapital erhöht die Widerstandsfähigkeit des Dienstleisters, begründet aber keinen Erstattungsanspruch einzelner Kunden. Kundengelder unterliegen eigenen Regeln: Artikel 70 MiCA verlangt Schutzmaßnahmen für Kunden-Kryptowerte. Andere Kundengelder müssen spätestens bis zum Ende des folgenden Geschäftstags bei einem Kreditinstitut oder einer Zentralbank hinterlegt und getrennt von den Konten des Anbieters gehalten werden. Werden Kunden- und Unternehmensmittel vermischt, ist das ein eigener Prüfpunkt.

Was sollten Betroffene bei Problemen mit Bundotrep prüfen?

Zu klären ist, welche Krypto-Dienstleistungen angeboten wurden und welcher Kapitalstufe sie entsprechen, ob eine Versicherung behauptet wird und wie sie beschrieben ist, welche Gesellschaft hinter dem Angebot steht und ob regulatorisches Eigenkapital wie eine persönliche Verlustgarantie dargestellt wurde. Das gilt besonders, wenn eine Auszahlung verweigert wird und zugleich behauptet wird, alle Kundengelder seien vollständig abgesichert. Webseiten, Vertragsunterlagen und Werbeaussagen sollten gesichert werden.

FAQ

Was bedeutet „MiCA-reguliert“ für die Sicherheit meiner Einlage? Es bedeutet nicht, dass Verluste ersetzt werden. Die Kapitalanforderungen sind keine Einlagensicherung.

Muss ein Anbieter seine Versicherung offenlegen? Ja, wenn die Absicherung über eine Versicherung erfolgt, ist sie nach Artikel 67 MiCA auf der Webseite offenzulegen.

Häufige Fragen

Welche Mindestkapitalstufen nennt MiCA?
Nach Anhang IV zu Artikel 67 MiCA gelten 50.000, 125.000 oder 150.000 Euro, je nach Art der Dienstleistung.
Sind die Mindestbeträge immer ausschlaggebend?
Nein. Maßgeblich ist der höhere Wert aus dem festen Betrag und einem Viertel der jährlichen Gemeinkosten.
Wird mir bei Verlust das Mindestkapital erstattet?
Nein. Artikel 67 MiCA schafft keinen pauschalen persönlichen Erstattungsanspruch in Höhe des regulatorischen Kapitals.
Wie müssen Kundengelder behandelt werden?
Sie müssen spätestens bis zum Ende des folgenden Geschäftstags bei einem Kreditinstitut oder einer Zentralbank hinterlegt und getrennt von den Konten des Anbieters gehalten werden.

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