Cardine Modevo: CONSOB-Sperranordnung gegen cardinemodevo.it

Veröffentlicht am 03.11.2026 –

Dr. Michael Wehrmann und Martin Wehrmann, WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht
Dr. Michael WehrmannRechtswissenschaftler Martin WehrmannRechtsanwalt
  • CONSOB ordnete mit Beschluss Nr. 24188 die Sperrung von cardinemodevo.it an
  • Grundlage: unerlaubte Kryptowerte-Dienstleistungen, Verstoß gegen Art. 59 MiCAR
  • Die Sperrung bringt kein Geld zurück; Beweise und Zahlungswege sichern
  • Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
  • Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.

Die italienische Finanzaufsicht CONSOB hat mit Beschluss Nr. 24188 vom 28. Oktober 2026 die Sperrung von acht Internetseiten angeordnet, darunter cardinemodevo.it (Cardine Modevo). Grund ist das unerlaubte Angebot von Kryptowerte-Dienstleistungen gegenüber der italienischen Öffentlichkeit. Bekannt wurde die Maßnahme am 29. Oktober 2026.

Was hat die CONSOB gegen Cardine Modevo (cardinemodevo.it) angeordnet?

Die CONSOB stützt sich auf Artikel 94 Absatz 1 Buchstabe h der MiCAR-Verordnung sowie italienische Durchführungsvorschriften. Sie beanstandet einen Verstoß gegen Artikel 59 MiCAR. Es liegt damit eine dokumentierte behördliche Maßnahme vor. Sie bedeutet aber nicht automatisch, dass jeder Zahlungsvorgang betrügerisch war, und ist auch keine strafrechtliche Verurteilung von Verantwortlichen.

Bringt die Sperrung von cardinemodevo.it das Geld zurück?

Nein. Die Sperre soll nur den weiteren Zugang zum unerlaubten Angebot verhindern. Bereits erfolgte Zahlungen werden nicht rückgängig gemacht. Die technische Umsetzung kann laut CONSOB einige Tage dauern. Kontoinformationen und Kommunikationsnachweise sollten daher frühzeitig gesichert werden: Benutzerkennung, Kontohistorie, Zahlungsempfänger und dokumentierte Auszahlungsversuche.

Wer ist bei Cardine Modevo der Vertragspartner?

Unter ähnlich bezeichneten Seiten wird Cardine Modevo teils als Vermittlungsangebot dargestellt. Solche Darstellungen sind nicht ohne Weiteres der von der CONSOB beanstandeten Domain zuzurechnen; eine gemeinsame Bezeichnung beweist keine identische Betreibergesellschaft. Werbung, Registrierungslink, erste Kontaktaufnahme und Weiterleitungen sollten gesichert werden.

Was sollten Anleger jetzt tun?

  • Keine weiteren Zahlungen, Steuern oder Freischaltungsgebühren überweisen.
  • Kontodaten, Überweisungsbelege (IBAN, Empfänger, Verwendungszweck) und Chatverläufe sichern.
  • Die Bank informieren und einen Überweisungsrückruf prüfen lassen; bei Kartenzahlung ein Chargeback.
  • Bei Kryptozahlungen Wallet-Adressen, Netzwerk und Transaktionskennungen exportieren.
  • Passwörter ändern, Zwei-Faktor-Authentifizierung aktivieren, Fernwartungsprogramme kontrollieren.

Welche Ansprüche kommen in Betracht?

Bei vorsätzlicher Täuschung können Ansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB, aus § 826 BGB oder eine Anfechtung nach § 123 Abs. 1 BGB zu prüfen sein. Die CONSOB-Maßnahme ersetzt den Nachweis der Anspruchsvoraussetzungen nicht. Angezeigte Gewinne sind nicht automatisch ersatzfähig; maßgeblich sind der tatsächliche Kapitalabfluss und erhaltene Rückzahlungen. Bei grenzüberschreitenden Fällen sind Zuständigkeit, anwendbares Recht und Vollstreckbarkeit zu klären. Relevant können außerdem §§ 459h ff. StPO, Arrest nach §§ 916 ff. ZPO sowie die Verjährung nach §§ 195, 199 BGB sein.

Wovor sollten sich Betroffene zusätzlich hüten?

Vorsicht ist bei angeblichen Rückholagenturen geboten, die gegen Zahlungen die Freigabe verlorener Guthaben versprechen. Solche Recovery Scams können den Schaden vergrößern. Ob bei Cardine Modevo Zusatzgebühren für Auszahlungen verlangt wurden, lässt sich aus der behördlichen Entscheidung nicht ableiten.

FAQ

Siehe unten.

Häufige Fragen

Ist Cardine Modevo (cardinemodevo.it) seriös?
Die CONSOB hat die Sperrung der Seite wegen unerlaubter Kryptowerte-Dienstleistungen angeordnet (Beschluss Nr. 24188). Das ist ein deutlicher regulatorischer Warnhinweis, aber kein Strafurteil.
Welche Rechtsgrundlage nutzt die CONSOB?
Artikel 94 Absatz 1 Buchstabe h MiCAR sowie italienische Durchführungsvorschriften; beanstandet wird ein Verstoß gegen Artikel 59 MiCAR.
Kann ich mein Geld nach der Sperrung zurückfordern?
Die Sperrung begründet keinen Rückzahlungsanspruch. Je nach Zahlungsweg kommen Rückruf, Chargeback oder zivilrechtliche Ansprüche in Betracht; ein Erfolg ist nicht garantiert.
Sollte ich eine verlangte Zusatzgebühr für die Auszahlung zahlen?
Nein, nicht ungeprüft. Verlangen Sie die vertragliche Grundlage und eine schriftliche Berechnung und dokumentieren Sie die Forderung.

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