Chain Exelon Fin (chainexelonfin.it): CONSOB-Sperrung

Veröffentlicht am 03.11.2026 –

Dr. Michael Wehrmann und Martin Wehrmann, WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht
Dr. Michael WehrmannRechtswissenschaftler Martin WehrmannRechtsanwalt
  • CONSOB beschloss am 28.10.2026 die Sperrung von chainexelonfin.it wegen fehlender Zulassung nach MiCAR
  • Behörde stellt unerlaubtes Angebot fest; ein strafbarer Betrug ist damit noch nicht abschließend geklärt
  • Anleger sollten Zahlungen stoppen, Zahlungswege und Kontodaten sichern und keine Gebühren vorstrecken
  • Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
  • Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.

Die italienische Finanzaufsicht CONSOB hat am 28. Oktober 2026 die Sperrung der Internetseite chainexelonfin.it (Chain Exelon Fin) beschlossen. Der Vorwurf lautet, dass über die Seite Kryptowerte-Dienstleistungen ohne die erforderliche Zulassung angeboten werden. Ein strafbarer Betrug ist damit noch nicht festgestellt.

Was hat die CONSOB gegen Chain Exelon Fin entschieden?

Die CONSOB veröffentlichte am 29. Oktober 2026 ihre Entscheidung, acht Internetseiten wegen unerlaubter Kryptowerte-Dienstleistungen sperren zu lassen. Grundlage ist der Beschluss Nr. 24188 vom 28. Oktober 2026. Chainexelonfin mit der Adresse chainexelonfin.it gehört ausdrücklich dazu.

Die Behörde beanstandet einen Verstoß gegen Artikel 59 der europäischen Kryptowerteverordnung MiCAR. Die Anordnung stützt sich auf Artikel 94 Absatz 1 Buchstabe h der Verordnung (EU) 2023/1114 und italienische Durchführungsvorschriften. Italienische Internetzugangsanbieter sollen den Zugriff unterbinden; die technische Umsetzung kann mehrere Tage dauern.

Gibt es Verbindungen zu anderen gesperrten Seiten?

In derselben Entscheidung werden sieben weitere Angebote genannt, darunter Valutixitalia, Dashaxid400, Sovriapro und Cardinemodevo. Ein öffentlich veröffentlichter Vergleich beschreibt Ähnlichkeiten bei Logos und Seitengestaltung. Eine ähnliche Gestaltung beweist keine gemeinsame Betreiberschaft, kann aber ein Ermittlungsansatz sein, etwa bei Kontaktdaten, Zahlungsempfängern oder Vertragsbedingungen.

Was sollten Anleger jetzt tun?

  • Keine weiteren Zahlungen leisten, auch keine angeblichen Freischaltungsgebühren.
  • Bei kürzlichen Überweisungen die Bank nach einem Zahlungsrückruf fragen; bei Kreditkarten einen Chargeback prüfen.
  • Zahlungsempfänger (IBAN, Referenzen) sowie bei Kryptowährungen Wallet-Adressen, Transaktions-Hashes und Netzwerke sichern.
  • Kundenkonto, Transaktionshistorie, Vertragsbedingungen und Kommunikation (E-Mail, WhatsApp, Telegram) beweissicher speichern, solange der Zugang besteht.
  • Passwörter ändern, Zwei-Faktor-Authentifizierung aktivieren und Fernwartungssoftware prüfen.

Ein angezeigtes Guthaben beweist nicht, dass entsprechendes Geld tatsächlich verfügbar ist.

Warum sollte man keine angeblichen Steuern vorstrecken?

Bei betrügerischen Angeboten werden Auszahlungen mitunter von zusätzlichen Zahlungen abhängig gemacht, etwa Gewinnsteuern, Versicherungsbeiträgen oder Blockchain-Freigabekosten. Ob dies bei Chain Exelon Fin geschah, ist durch die CONSOB-Mitteilung nicht belegt und muss anhand individueller Nachweise geklärt werden. Betroffene sollten eine schriftliche Begründung mit Rechtsgrundlage verlangen und nicht allein auf Druck zahlen.

Welche Ansprüche kommen in Betracht?

Bei nachgewiesener vorsätzlicher Täuschung können Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB sowie nach § 826 BGB bestehen. Je nach Vertragslage kommen eine Anfechtung nach § 123 Abs. 1 BGB und Rückforderung nach § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB in Betracht. Die behördliche Feststellung ersetzt die Prüfung dieser Voraussetzungen nicht. Bei internationalen Sachverhalten sind anwendbares Recht und Zuständigkeit zu klären. Eine Strafanzeige nach § 158 Abs. 1 StPO führt nicht automatisch zur Rückzahlung.

Die CONSOB nennt keine vollständige Identifizierung der wirtschaftlich Verantwortlichen. Ein Anspruch kann daher bestehen, ohne dass klar ist, gegen wen er durchsetzbar ist. Relevant sind Werber, Zahlungsanweisende und Konten oder Wallets der Empfänger.

Was sind Recovery Scams?

Nach einem möglichen Anlagebetrug werden Betroffene teils von angeblichen Blockchain-Spezialisten oder Rückholunternehmen angesprochen, die gegen Gebühr verlorene Gelder freigeben wollen. Solche Angebote können den Schaden erhöhen und sollten unabhängig geprüft werden; Vorauszahlungen sind zu vermeiden.

FAQ

Siehe die FAQ unten.

Häufige Fragen

Ist chainexelonfin.it von der CONSOB zugelassen?
Nein. Die CONSOB wirft der Seite vor, Kryptowerte-Dienstleistungen ohne erforderliche Zulassung anzubieten, und hat die Sperrung per Beschluss Nr. 24188 vom 28. Oktober 2026 angeordnet.
Gegen welche Vorschrift soll Chain Exelon Fin verstoßen haben?
Die CONSOB beanstandet einen Verstoß gegen Artikel 59 der Kryptowerteverordnung MiCAR. Die Anordnung beruht auf Artikel 94 Absatz 1 Buchstabe h der Verordnung (EU) 2023/1114.
Beweist die Sperrung einen Anlagebetrug?
Nein. Die CONSOB hat ein unerlaubtes Finanzangebot festgestellt. Ob Verantwortliche einen strafbaren Betrug begangen haben, ist damit nicht abschließend geklärt.
Kann ich mein Geld zurückbekommen?
Das lässt sich nicht garantieren. Es hängt von Beweisen, den tatsächlichen Vermögensbewegungen und der Identifizierbarkeit der Verantwortlichen ab. Ein schneller Rückrufversuch bei der Bank oder ein Chargeback kann sinnvoll sein.
Sollte ich für eine Auszahlung Steuern oder Gebühren vorab zahlen?
Nein, nicht allein aufgrund einer Behauptung. Solche Forderungen sollten schriftlich mit Rechtsgrundlage verlangt und unabhängig geprüft werden.

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