Cme Trust Group (cmetrustgroup.com): BaFin-Warnung
- BaFin nannte cmetrustgroup.com am 14. Oktober 2026 in einer Warnung vor unerlaubten Finanzdiensten
- Warnung ist kein Strafurteil; ein Betrug nach § 263 StGB muss im Einzelfall geprüft werden
- Keine weiteren Zahlungen leisten, Beweise sichern, Zahlungswege einzeln prüfen
- Bei Cme Trust Group könnte es sich um einen Betrug handeln.
- Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
- Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.
Die BaFin hat cmetrustgroup.com, die Internetseite der Cme Trust Group, in einer Warnung vom 14. Oktober 2026 genannt. Nach Erkenntnissen der Behörde werden dort Finanz- oder Kryptowerte-Dienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis angeboten. Eine aufsichtsrechtliche Warnung ist jedoch kein Strafurteil; ob ein Betrug nach § 263 StGB vorliegt, erfordert eine eigenständige Prüfung.
Was hat die BaFin zu Cme Trust Group (cmetrustgroup.com) mitgeteilt?
Am 14. Oktober 2026 warnte die BaFin vor 23 Internetseiten, deren Betreiber ohne Erlaubnis Finanz- und/oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten. Dazu gehört cmetrustgroup.com. Die Behörde beschreibt die Auftritte als nahezu identisch gestaltet, auch die Werbeaussagen ähneln sich. Genannt werden neben Cme Trust Group unter anderem ACME Dividends, Alpha Shares Market und Aoextrades. Daraus folgt nicht automatisch, dass alle Plattformen denselben Betreibern gehören.
Wer steht hinter Cme Trust Group?
Der Name suggeriert ein etabliertes Unternehmen und eine Treuhandstellung. Eine tatsächliche Treuhand oder gar eine Einlagensicherung folgt daraus nicht. Anleger sollten Vertragsunterlagen auf den vollständigen Unternehmensnamen, die Geschäftsanschrift und das anwendbare Recht prüfen und den Vertragspartner mit dem tatsächlichen Empfänger ihrer Überweisungen vergleichen.
Ein öffentlicher Domainprüfdienst nennt für cmetrustgroup.com den 19. August 2024 als Registrierungsdatum und bewertete die Adresse in einer ersten Analyse vom 23. Mai 2025 mit niedrigem Vertrauenswert. Das ist ein automatisiertes Urteil und kein behördlicher Betrugsnachweis.
Was sollten Anleger jetzt tun?
- Keine weiteren Zahlungen leisten, auch nicht für angebliche Steuern, Versicherungen oder Freischaltungen.
- Die Bank kontaktieren und nach einem Überweisungsrückruf fragen.
- Auszahlung schriftlich verlangen und alle Antworten dokumentieren.
- Kontostände, Transaktionen, Kommunikation, IBANs, Wallet-Adressen und Transaktions-Hashes sichern.
- Passwörter ändern, Zwei-Faktor-Authentifizierung aktivieren und Fernwartungssoftware prüfen.
Wie bekomme ich mein Geld zurück?
Das hängt vom Zahlungsweg ab. Bei einer selbst autorisierten Überweisung besteht kein automatischer Erstattungsanspruch, ein schneller Rückruf kann dennoch sinnvoll sein. Bei Zahlungen ohne wirksame Autorisierung kommt § 675u BGB in Betracht. Bei Kreditkarten ist ein Chargeback-Verfahren zu prüfen. Kryptowährungen lassen sich unter Umständen nachverfolgen, eine Rückholung ist aber nicht garantiert. Jede Transaktion sollte einzeln bewertet werden. Als Schaden zählen zunächst reale Einzahlungen abzüglich erhaltener Rückzahlungen, nicht angezeigte Bildschirmgewinne.
Welche Ansprüche kommen infrage?
Bei vorsätzlicher Täuschung können Ansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB sowie aus § 826 BGB bestehen. Je nach Vertrag kommen auch Rückzahlungsansprüche oder Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung nach § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB in Betracht. Die BaFin-Warnung kann relevant sein, ersetzt aber nicht den Nachweis der Anspruchsvoraussetzungen. Eine Haftung von Banken oder Zahlungsdienstleistern entsteht nicht automatisch.
Was gilt bei Strafanzeige, Verjährung und Recovery Scams?
Bei konkreten Betrugsanzeichen kann eine Strafanzeige sinnvoll sein; sie führt aber nicht automatisch zur Rückzahlung. Es gilt die regelmäßige dreijährige Verjährungsfrist nach §§ 195, 199 BGB. Vorsicht ist bei sogenannten Recovery Scams geboten, bei denen angebliche Ermittler gegen Vorauszahlung die Wiederbeschaffung versprechen.
Wie sind nachträgliche Zahlungsforderungen zu bewerten?
Eine ausbleibende Auszahlung ist allein noch kein Betrugsnachweis. Kritisch sind jedoch immer neue Forderungen wie Steuern, Sicherheitsleistungen oder Liquiditätsnachweise. Nachrichten, in denen eine Auszahlung von einer neuen Einzahlung abhängig gemacht wird, sollten gesichert werden.
Häufige Fragen
- Hat die BaFin vor cmetrustgroup.com gewarnt?
- Ja. Am 14. Oktober 2026 nannte die BaFin cmetrustgroup.com unter 23 Internetseiten, deren Betreiber ohne Erlaubnis Finanz- oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
- Ist die BaFin-Warnung ein Beweis für Betrug?
- Nein. Eine aufsichtsrechtliche Warnung ist kein Strafurteil. Ob Betrug nach § 263 StGB vorliegt, muss gesondert geprüft werden.
- Soll ich zusätzliche Gebühren für eine Auszahlung zahlen?
- Nein. Weitere Zahlungen für angebliche Steuern, Sicherheitsleistungen oder Freischaltungen sollten unterbleiben. Solche Forderungen sind schriftlich begründen zu lassen und zu dokumentieren.
- Welche Frist gilt für Ansprüche?
- Regelmäßig gilt eine dreijährige Verjährungsfrist nach §§ 195, 199 BGB. Der Beginn hängt von Anspruchsentstehung und Kenntnis ab.
Kostenfreie Ersteinschätzung
Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.
- 1Sie schildern uns Ihren Fall
- 2Melden Sie sich unverbindlich per Mail, Telefon oder WhatsApp
- 3Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten
- 4Sie erhalten eine anwaltliche Rückmeldung zu Ihrem Einzelfall.
Weitere Übersichten
- Cme Trust Group: Zahlungswege prüfen und Beweise sichern
Cme Trust Group (cmetrustgroup.com) steht auf einer BaFin-Warnliste. Welche Zahlungswege und Beweise jetzt wichtig sind und welche Schritte Betroffene…
- Vellius (vellius.trade, vellius.com): Risiken für Anleger
Vellius wirbt auf vellius.trade und vellius.com mit 0,5–2,5 % Tagesrendite und Partnerprogramm. Was Anleger prüfen sollten und welche Ansprüche möglich…
- 9MC und 9MX (9mc.org, 9mc.ai): Warnungen von FCA und SFC
9MC/9MX (9mc.org, 9mc.ai): FCA und SFC warnen vor dem KI-Trading-Angebot. Was Anleger über Warnungen, USDT-Zahlungen und Ansprüche wissen sollten.
- YEX (yex.io): Auszahlungssperre bei Kryptobörse – Rechte
YEX (yex.io): Beschwerden über verzögerte Auszahlungen und gesperrte Konten. Welche Rechte Anleger haben und welche Schritte jetzt sinnvoll sind.