Coin98-DeFi (coin98.vip): Auszahlung, Steuerforderung, Prüfung

Veröffentlicht am 09.10.2026

Dr. Michael Wehrmann und Martin Wehrmann, WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht
Dr. Michael WehrmannRechtswissenschaftler Martin WehrmannRechtsanwalt
  • Steuer- oder Gebührenforderungen vor einer Auszahlung bei Coin98-DeFi (coin98.vip) sind ein ernstes Warnsignal
  • Fehlende BaFin-Warnung ist kein Gütesiegel; Betreiber wechseln Domains und Konten
  • Zahlungen, Dokumente und Kommunikation vollständig sichern und als Gesamtkette prüfen
  • Bei Coin98-DeFi könnte es sich um einen Betrug handeln.
  • Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
  • Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.

Bei Coin98-DeFi (coin98.vip) sollten Anleger prüfen, ob Vertragspartner, Zahlungsempfänger und Auszahlungsbedingungen überhaupt zusammenpassen. Besonders kritisch sind Forderungen nach Steuern oder zusätzlichen Dokumenten vor einer Auszahlung. Der Artikel ordnet diese Warnsignale anhand von Hinweisen der BaFin und des BKA ein; er enthält keine gesicherte Feststellung zur Plattform selbst.

Ist Coin98-DeFi (coin98.vip) seriös?

Eine pauschale Aussage lässt sich aus dem Artikel nicht ableiten. Ausgangspunkt der Prüfung sind die Betreiberangaben: Gesellschaftsname, Geschäftsanschrift und verantwortliche Personen. Die BaFin weist in ihren Warnungen regelmäßig darauf hin, wenn Webseiten kein rechtsgültiges Impressum haben. In einer 2025 veröffentlichten Warnung zu einer Reihe nahezu identischer Plattformen fehlte ein gültiges Impressum, zudem wurden nach Erkenntnissen der Behörde Finanz- bzw. Kryptowerte-Dienstleistungen ohne erforderliche Erlaubnis angeboten. Unvollständige oder schwer überprüfbare Angaben sind ein Grund für genaueres Hinsehen.

Was gilt bei Steuerforderungen vor der Auszahlung?

Kritisch wird es häufig unmittelbar vor einer gewünschten Auszahlung: Dem Anleger wird erklärt, sein Guthaben sei verfügbar, vorab müsse aber eine Kapitalertragsteuer gezahlt werden. Dafür werden mitunter Rechnungen oder vermeintlich offizielle Bescheinigungen übersandt. Die BaFin hat vor Fällen gewarnt, in denen unbekannte Täter eine vorab zu zahlende „Kapitalertragsteuer“ verlangten, damit angebliche Gewinne ausgezahlt werden. Sie berichtete zudem über eine Handelsplattform, bei der nach Erkenntnissen der Behörde ein gefälschtes Formular des Zentralamtes für Steuern eingesetzt wurde. Amtlich wirkende Gestaltung macht ein Schreiben nicht authentisch. Solche Unterlagen sollten vollständig gesichert werden.

Handelsverlust oder Scheininvestition?

Verluste beim echten Trading sind für sich genommen kein Betrug. Anders liegt es, wenn gar keine Kapitalanlage stattfindet. BaFin und BKA warnen vor Handelsplattformen, bei denen eingezahlte Gelder nie investiert werden und Plattform wie Kundenkonto nur vorgetäuscht sind. Entscheidend ist daher, ob sich das behauptete Investment nachvollziehen lässt, nicht nur die Höhe des Verlusts.

Warum reicht das Fehlen einer BaFin-Warnung nicht aus?

Warnlisten erfassen nur Angebote, die der Behörde bekannt geworden sind und zu denen veröffentlicht wurde. Betreiber wechseln teils ihre Domains: In einem Fall warnte die BaFin zunächst vor einer inzwischen inaktiven Adresse und später vor zwei weiteren Domains desselben Angebots. Das Fehlen einer Warnung ist kein Gütesiegel. Auch angezeigte Logos bekannter Institutionen beweisen keine Zusammenarbeit; die BaFin warnte vor über 700 nahezu identischen Webseiten, deren behauptete Partnerschaften nach ihren Angaben nicht bestanden.

Worauf ist bei Zahlungen und angeblichen Behördenschreiben zu achten?

Laut BaFin und BKA werden Gelder bei betrügerischen Plattformen auf wechselnde Auslandskonten verschoben, Betreiberfirmen wechseln häufig. Jede Zahlung sollte mit Empfänger, IBAN, Bank, Verwendungszweck, Datum und Betrag dokumentiert werden. Ständig neue Kontodaten sind ein Prüfanlass. Vorsicht gilt auch bei Schreiben angeblicher Finanzaufsicht: Die BaFin warnte vor gefälschten Zahlungsaufforderungen in ihrem Namen, mit denen Geld aus nicht lizenzierten Plattformen scheinbar zurückgeholt werden soll, wenn vorab selbst gezahlt wird. Die BaFin wendet sich nach eigener Klarstellung nicht von sich aus mit solchen Angeboten an Einzelne.

Wie sollte der Fall aufgearbeitet werden?

Sinnvoll ist eine Gesamtschau vom ersten Kontakt bis zum letzten Auszahlungsversuch: Werbeanzeigen, Domains, Betreiberangaben, Telefonate, E-Mails, Kontobewegungen, Wallet-Transaktionen und zugesandte Dokumente. Mehrere Auffälligkeiten ergeben zusammen oft ein klareres Bild als ein einzelnes Warnsignal.

Häufige Fragen

Ist ein Verlust bei Coin98-DeFi (coin98.vip) automatisch Betrug?
Nein. Verluste im echten Handel sind für sich kein Betrug. Entscheidend ist, ob überhaupt eine reale Kapitalanlage stattgefunden hat.
Muss vor einer Auszahlung Kapitalertragsteuer an die Plattform gezahlt werden?
Die BaFin hat vor Fällen gewarnt, in denen eine vorab zu zahlende „Kapitalertragsteuer“ verlangt wurde, damit angebliche Gewinne ausgezahlt werden. Solche Forderungen sollten kritisch geprüft werden.
Heißt keine BaFin-Warnung, dass die Plattform seriös ist?
Nein. Warnlisten erfassen nur der Behörde bekannte Angebote, und Betreiber wechseln teils ihre Domains.
Welche Unterlagen sollten Anleger sichern?
Alle Zahlungsbelege mit Empfänger, IBAN, Bank, Datum und Betrag sowie E-Mails, Chats, Wallet-Transaktionen und erhaltene Dokumente.
Wie ist mit angeblichen Schreiben der Finanzaufsicht umzugehen?
Es sollte keine Zahlung veranlasst werden. Die BaFin warnte vor gefälschten Zahlungsaufforderungen in ihrem Namen.

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