Crest Invest S.A.: Angebliche Kapitalgarantien prüfen

Veröffentlicht am 08.09.2026

Dr. Michael Wehrmann und Martin Wehrmann, WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht
Dr. Michael WehrmannRechtswissenschaftler Martin WehrmannRechtsanwalt
  • Angebliche 90%-Kapitalversicherung, dann Nachforderung von 6.000 Euro zur Aktivierung
  • Vor Auszahlung von 110.000 Euro sollen 5.500 Euro Versicherungsprämie gezahlt werden
  • Trotz Negativsaldo-Versicherung Forderung von 15.000 Euro zum Verlustausgleich
  • Bei Crest Invest S.A. könnte es sich um einen Betrug handeln.
  • Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
  • Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.

Bei Crest Invest S.A. (crest-invest.lu) berichten Anleger, dass vor angeblichen Auszahlungen zusätzliche Zahlungen als "Versicherungsprämie" oder zum Ausgleich eines "Negativsaldos" verlangt wurden. Auch angebliche Kapitalgarantien und Einlagensicherungen sollen Anleger zu höheren Einzahlungen bewogen haben. Wer betroffen ist, sollte alle Unterlagen sichern und die genannten Sicherheiten kritisch prüfen lassen.

Ist Crest Invest S.A. (crest-invest.lu) seriös?

Im geschilderten Beispielsfall investierte ein Anleger 40.000 Euro, nachdem ihm ein angeblicher Account Manager erklärt hatte, 90 Prozent des Kapitals seien selbst bei extremen Marktbewegungen versichert. Als das Konto später Verluste zeigte, verlangte Crest Invest S.A. weitere 6.000 Euro, damit der angebliche Versicherungsfall aktiviert werden könne. Solche Konstruktionen werfen die Frage auf, welches Versicherungsunternehmen tatsächlich hinter einer solchen Zusage stehen soll, ob eine Versicherungsnummer existiert und wer im Schadensfall Versicherungsnehmer bzw. Leistungsempfänger ist. Eine bloße Bezeichnung wie "Investor Protection Insurance" oder ein professionell gestaltetes PDF mit Vertragsnummer und Unterschrift beantwortet diese Fragen nicht von selbst.

Warum werden vor der Auszahlung zusätzliche Zahlungen verlangt?

In einem weiteren geschilderten Fall verfügte ein Anleger angeblich über 110.000 Euro Guthaben. Bei einem Auszahlungsversuch erklärte der Broker, die internationale Überweisung müsse wegen ihrer Höhe versichert werden – dafür seien 5 Prozent Versicherungsprämie, also 5.500 Euro, per Neuzahlung erforderlich, da der Betrag angeblich nicht vom vorhandenen Guthaben abgezogen werden könne. In einem weiteren Beispiel verlangte Crest Invest S.A. trotz einer zuvor behaupteten "Negativsaldo-Versicherung" 15.000 Euro zum Ausgleich eines angeblichen Negativsaldos. Solche Forderungen stehen im Widerspruch zu den zuvor gemachten Garantieversprechen und sollten dokumentiert werden.

Was ist der Unterschied zur gesetzlichen Einlagensicherung?

Innerhalb der EU sind Bankeinlagen grundsätzlich bis zu 100.000 Euro pro Einleger und Bank gesetzlich geschützt. Das bedeutet jedoch nicht, dass jedes Trading-Guthaben, jede Kryptowährung oder jede spekulative Anlage automatisch unter diese Einlagensicherung fällt. Wer bei Crest Invest S.A. mit dem Argument einer angeblichen EU-Einlagensicherung bis 100.000 Euro zur Einzahlung bewegt wurde, sollte genau prüfen, welches konkrete Produkt tatsächlich angeboten wurde – eine Bankeinlage ist rechtlich und wirtschaftlich etwas anderes als ein spekulatives Trading-Investment.

Was tun bei Problemen mit Crest Invest S.A.?

Betroffene sollten sämtliche Versicherungszertifikate, Garantieversprechen, Vertragsunterlagen sowie E-Mails und Chatnachrichten sichern, aus denen hervorgeht, was vor der Einzahlung konkret zugesagt wurde. Anschließend kann geprüft werden, ob ein genanntes Versicherungsunternehmen tatsächlich existiert, ob Kontaktdaten authentisch sind und ob Firmennamen oder Zahlungsadressen widersprüchlich erscheinen.

Häufige Fragen

Was ist bei Crest Invest S.A. (crest-invest.lu) auffällig?
Anlegern werden angeblich Kapitalgarantien und Versicherungen zugesagt, vor Auszahlungen aber zusätzliche Zahlungen als Prämie oder zum Verlustausgleich verlangt.
Ist eine Kapitalgarantie bei Crest Invest S.A. echt?
Das ist genau zu prüfen: Es fehlen oft konkrete Angaben zum Versicherer, einer Versicherungsnummer und den genauen Vertragsbedingungen.
Ersetzt eine angebliche Versicherung die EU-Einlagensicherung?
Nein. Die gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 Euro gilt für Bankeinlagen, nicht automatisch für Trading-Guthaben oder spekulative Investments.
Warum verlangt Crest Invest S.A. Geld vor der Auszahlung?
Berichten zufolge wurden Zahlungen wie eine 'Versicherungsprämie' oder Ausgleich für einen 'Negativsaldo' gefordert, bevor angeblich vorhandenes Guthaben ausgezahlt werden sollte.
Was sollten Geschädigte sichern?
Versicherungszertifikate, Garantieversprechen, Vertragsunterlagen sowie E-Mails und Chatverläufe mit Zusagen vor der Einzahlung.

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