Cyber Smart Solutions: AFM-Warnung und rechtliche Optionen
- AFM warnte am 26.10.2026 vor Cyber Smart Solutions als mutmaßlichem Boiler-Room
- Laut AFM weder Erlaubnis noch europäischer Pass für Finanzdienstleistungen
- Keine Gebühren für Auszahlungen zahlen; Beweise und Zahlungswege sichern
- Bei Cyber Smart Solutions könnte es sich um einen Betrug handeln.
- Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
- Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.
Die niederländische Finanzaufsicht AFM hat am 26. Oktober 2026 vor Cyber Smart Solutions (cybersmartsolutions.com) gewarnt und den Anbieter als mutmaßlichen Boiler-Room bezeichnet. Nach Feststellung der AFM verfügt der Anbieter weder über eine AFM-Erlaubnis noch über einen europäischen Pass für entsprechende Finanzdienstleistungen. Die Warnung ist ein erhebliches Indiz für einen möglichen Investmentbetrug, ersetzt aber keine individuelle strafrechtliche Prüfung.
Was hat die AFM über Cyber Smart Solutions festgestellt?
Die AFM berichtet, dass Cyber Smart Solutions Menschen unaufgefordert mit Anlageangeboten kontaktiert hat. Betroffen sind die Domains cybersmartsolutions.com und platform.cybersmartsolutions.com sowie die E-Mail-Adresse support@cybersmartsolutions.com. Als Boiler-Room bezeichnet die AFM Vertriebsstrukturen, bei denen Anleger durch aggressive Verkaufsgespräche zu riskanten oder wertlosen Investitionen gedrängt werden. Anleger sollten den Erstkontakt rekonstruieren: unerwarteter Anruf, versprochene hohe Renditen, Zeitdruck.
Was tun, wenn die Auszahlung ausbleibt?
Anleger sollten keine zusätzlichen Gebühren zahlen, um angebliche Gewinne freizuschalten. Zu sichern sind der ursprüngliche Auszahlungsantrag, die angezeigte Guthabenhöhe und sämtliche Antworten des Supports. Eine Bestätigung innerhalb von platform.cybersmartsolutions.com beweist noch keinen tatsächlichen Geldtransfer. Das US-Justizministerium berichtete im Dezember 2025 über andere vermeintliche Plattformen (TMGM und NEEX), bei denen Geschädigte mit Ausreden und weiteren Zahlungsforderungen konfrontiert wurden. Ein Zusammenhang mit Cyber Smart Solutions ist nicht nachgewiesen.
Welche Ansprüche können bestehen?
Ein Betrug nach § 263 Abs. 1 StGB setzt eine vorsätzliche Täuschung mit Vermögensschaden voraus. Bei nachgewiesener Täuschung kommen § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB sowie gegebenenfalls § 826 BGB in Betracht. Gegen identifizierbare Zahlungsempfänger können unter Voraussetzungen Ansprüche aus § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB bestehen. Bei nicht autorisierten Zahlungen kann § 675u BGB relevant sein; bei selbst autorisierten Überweisungen besteht grundsätzlich kein automatischer Erstattungsanspruch gegen die Bank. Entscheidend sind die gegenüber dem Anleger gemachten Aussagen und jede einzelne Zahlung.
Welche Sofortmaßnahmen sind sinnvoll?
- Weitere Einzahlungen stoppen, auch bei angeblichen Steuer- oder Freischaltungsforderungen.
- Bank kontaktieren und einen Überweisungsrückruf prüfen.
- Kreditkartenzahlungen reklamieren, soweit ein Chargeback infrage kommt.
- Kontostände, Auszahlungsanträge und Transaktionsübersichten sichern.
- E-Mails von support@cybersmartsolutions.com samt Kopfzeilen archivieren.
- Telefonnummern, Gesprächszeiten und mündliche Renditeversprechen dokumentieren.
- Bei Kryptozahlungen Wallet-Adressen und Transaktionskennungen sichern.
- Fernzugriffe kontrollieren und Passwörter ändern.
Wie erkenne ich angebliche Geldretter?
Wer Verluste erlitten hat, kann später von vermeintlichen Blockchain-Ermittlern oder Rückholunternehmen kontaktiert werden. Solche Recovery Scams verlangen weitere Gebühren. Es sollten keine Vorauszahlungen geleistet und keine Wallet-Schlüssel, Ausweisdokumente oder Bankzugänge weitergegeben werden. Eine Rückzahlung lässt sich nicht garantieren; die Erfolgsaussichten hängen von Beweisen und tatsächlichen Zugriffsmöglichkeiten ab.
Häufige Fragen
- Wovor warnt die AFM bei Cyber Smart Solutions?
- Die AFM warnte am 26. Oktober 2026 vor einem mutmaßlichen Boiler-Room, der Menschen unaufgefordert mit Anlageangeboten kontaktiert und keine Erlaubnis oder keinen europäischen Pass besitzt.
- Welche Domains sind betroffen?
- Betroffen sind cybersmartsolutions.com, platform.cybersmartsolutions.com und die E-Mail-Adresse support@cybersmartsolutions.com.
- Soll ich für eine Auszahlung zusätzliche Gebühren zahlen?
- Nein. Anleger sollten keine zusätzlichen Gebühren zahlen, um angebliche Gewinne freizuschalten.
- Welche Rechtsgrundlagen kommen für Ansprüche in Betracht?
- Insbesondere § 263 StGB, § 823 Abs. 2 BGB, § 826 BGB sowie § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB gegen identifizierbare Empfänger; bei nicht autorisierten Zahlungen § 675u BGB.
- Ist eine Rückzahlung sicher?
- Nein. Die Erfolgsaussichten hängen von den vorhandenen Beweisen und den tatsächlichen Zugriffsmöglichkeiten ab.
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