diehl-lagerbestand.net: Warnung und Weiterleitung
- diehl-lagerbestand.net steht seit 23.10.2026 auf der Warnliste von Watchlist Internet
- Die Domain leitet zu diehl-partner.com weiter, die ebenfalls gewarnt ist
- Identitätsmissbrauch echter Anwälte möglich: Namen, Register und Verwalterbestellung prüfen
- Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
- Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.
Die Domain diehl-lagerbestand.net steht seit dem 23. Oktober 2026 auf der Warnliste von Watchlist Internet Österreich. Sie leitet auf die ebenfalls gewarnte Domain diehl-partner.com weiter, die eine Düsseldorfer Kanzlei „Diehl & Partner Rechtsanwälte PartG mbB“ darstellt. Wer ein angebliches Insolvenz-Lagerangebot erhält, sollte nicht zahlen und zunächst Verkaufsberechtigung und Identität prüfen.
Was passiert beim Aufruf von diehl-lagerbestand.net?
Bei der Überprüfung am 6. November 2026 zeigte diehl-lagerbestand.net keine eigene Lagerverkaufsseite, sondern leitete zu diehl-partner.com weiter. Watchlist Internet führt beide Domains getrennt als betrügerische Anwaltswebsites. diehl-partner.com wurde bereits am 2. Oktober 2026 aufgenommen. Ob beide Adressen demselben Verantwortlichen zuzuordnen sind, ist nicht abschließend bewiesen; die technische Verbindung sollte aber dokumentiert werden.
Welche Angaben macht diehl-partner.com?
Die Seite nennt einen Sitz in der Breite Straße 28, 40213 Düsseldorf, und als Partner Torben Diehl, André Mayer und Reinhardt Kunz. Das Impressum verweist auf das Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Düsseldorf (PR 1311). Behauptet werden außerdem eine Gründung 2011 und mehr als 850 Verfahren. Diese Angaben konnten nicht unabhängig bestätigt werden und sollten nicht als Tatsachen übernommen werden.
Besteht die Gefahr eines Identitätsmissbrauchs?
Ja, dieser muss berücksichtigt werden. Sollten echte Rechtsanwälte mit diesen Namen existieren, sind sie nicht allein wegen der Namensgleichheit verantwortlich. Namen lassen sich im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis und die Partnerschaft im Register prüfen. Der Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands warnte im März 2026 vor kopierten Kanzleiwebsites mit veränderten Kontaktdaten und besonders günstigen Insolvenzangeboten. GOLD.DE berichtete im August 2026 über gefälschte Goldangebote unter echten Anwaltsidentitäten, etwa der Kanzlei Flöther & Wissing, mit Preisen rund 20 Prozent unter Materialwert. Ein Goldverkauf über diehl-lagerbestand.net ist nicht nachgewiesen.
Wie lässt sich ein Insolvenzangebot kontrollieren?
Entscheidend ist die tatsächliche Bestellung des Verwalters nach § 56 Abs. 1 InsO. Zu klären sind Name des insolventen Unternehmens, Aktenzeichen und zuständiges Insolvenzgericht; die Bestellung sollte unabhängig überprüft werden. Auch eine bestätigte Bestellung belegt nicht, dass der Absender einer E-Mail tatsächlich der Verwalter ist.
Was tun bei Kontakt mit diehl-lagerbestand.net?
- Keine Anzahlungen oder Gebühren zahlen.
- Angebote, Rechnungen und E-Mails sichern.
- Die Weiterleitung zu diehl-partner.com dokumentieren.
- Personen, Register und Verwalterbestellung amtlich prüfen.
- Bereits überwiesene Beträge sofort bei der Bank reklamieren.
- Strafanzeige und zivilrechtliche Ansprüche prüfen lassen.
Welche Ansprüche kommen bei Zahlung in Betracht?
Bei nachgewiesener Täuschung können Ansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB sowie aus § 826 BGB bestehen. Maßgeblich sind der tatsächliche Zahlungsempfänger, die genutzten Konten und die Kommunikation vor Vertragsabschluss. Mögliche Täter dürfen nicht mit echten, vom Identitätsmissbrauch betroffenen Rechtsanwälten verwechselt werden.
Häufige Fragen
- Ist diehl-lagerbestand.net seriös?
- Die Domain steht seit dem 23. Oktober 2026 auf der Warnliste von Watchlist Internet Österreich und leitet auf die ebenfalls gewarnte Domain diehl-partner.com weiter. Von Zahlungen ist ohne unabhängige Prüfung abzuraten.
- Sind die genannten Anwälte für die Domain verantwortlich?
- Das ist nicht belegt. Es kann ein Identitätsmissbrauch vorliegen; echte Anwälte wären nicht allein wegen Namensgleichheit verantwortlich.
- Wie prüfe ich einen angeblichen Insolvenzverkauf?
- Insolvenzgericht, Aktenzeichen und die Bestellung des Verwalters nach § 56 Abs. 1 InsO unabhängig bestätigen lassen. Auch dann ist die Identität des Absenders gesondert zu prüfen.
- Was tun, wenn ich bereits gezahlt habe?
- Die Bank sofort kontaktieren, alle Unterlagen sichern, Strafanzeige erwägen und Ansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB sowie § 826 BGB prüfen lassen.
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