Digital Crypto Commission: Managed Account und Auszahlung

Veröffentlicht am 10.10.2026

Dr. Michael Wehrmann und Martin Wehrmann, WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht
Dr. Michael WehrmannRechtswissenschaftler Martin WehrmannRechtsanwalt
  • Entscheidend ist, ob ein Account Manager das Konto faktisch verwaltet hat (Portfolioverwaltung nach MiFID II)
  • Risikoeinstufung nach Art. 25 MiFID II und Vollmachten sollten auf Widersprüche geprüft werden
  • Orderhistorie, Fragebögen, Vollmachten und Chats sichern
  • Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
  • Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.

Bei Digital Crypto Commission / Crypto Finance Commission (digitalcryptocommission.com, digitalcryptocommission.org, cryptocommission.org) ist rechtlich entscheidend, ob Anleger nur Hinweise erhielten oder ob ein sogenannter Account Manager das Depot faktisch gesteuert hat. Wurden Trades ohne eigene Entscheidung des Kunden ausgeführt, kommt eine Einordnung als Portfolioverwaltung in Betracht, für die strenge Anforderungen nach MiFID II gelten.

Wer hat bei Digital Crypto Commission die Entscheidungen getroffen?

Viele Anleger gehen anfangs davon aus, weiter selbst über ihr Kapital zu bestimmen. Später greift der persönliche Betreuer teils immer stärker ein, etwa mit Aussagen wie „Ich öffne die Position jetzt für Sie“. Die britische Finanzaufsicht FCA weist bei Online-Trading-Betrug darauf hin, dass Verbraucher teilweise in „managed accounts“ gedrängt werden, in denen die vermeintliche Firma Trades im Namen des Kunden ausführt. MiFID II definiert Portfolioverwaltung als Verwaltung auf Basis eines Kundenmandats mit Entscheidungsspielraum im Einzelfall.

Welche Anforderungen gelten für Portfolioverwaltung?

Nach Artikel 25 MiFID II muss ein Wertpapierunternehmen bei Anlageberatung oder Portfolioverwaltung Kenntnisse und Erfahrungen, finanzielle Verhältnisse, Verlusttragfähigkeit, Anlageziele und Risikobereitschaft des Kunden erheben. Ein pauschales Häkchen bei „Ich verstehe die Risiken“ genügt dafür nicht. Auffällig wäre etwa, wenn ein Anleger Kapitalerhalt und geringe Risikobereitschaft angibt, danach aber überwiegend stark gehebelte Spekulationen erfolgen.

Zudem müssen Informationen redlich, eindeutig und nicht irreführend sein. Kunden sollen rechtzeitig über Dienstleistung, Instrumente, Strategie, Risiken sowie Kosten und Gebühren informiert werden. Bei laufender Verwaltung sind angemessene Berichte erforderlich, die auch eine aktualisierte Eignungsbeurteilung enthalten können.

Welche Unterlagen sind wichtig?

  • Handelsverläufe und eine genaue Orderhistorie (Zeitpunkt, Instrument, Volumen)
  • Risiko-Fragebögen und Angaben zu Einkommen, Vermögen und Erfahrung
  • Dokumente wie „Managed Account Agreement“, „Limited Power of Attorney“, „Trading Authorization“ oder „Investment Management Agreement“
  • E-Mails, Chats und Gesprächsnotizen, etwa Aussagen wie „Wir verwalten Ihr Portfolio jetzt vollständig“
  • Kontoauszüge und Zahlungsbelege

Bei Vollmachten sollte geprüft werden, wer bevollmächtigt ist, welche Geschäfte erlaubt sind und ob die Berechtigung widerrufbar war. Ebenso relevant ist, ob der Vertragspartner im Dokument mit dem Unternehmen auf der Internetseite übereinstimmt; abweichende Gesellschaftsnamen erschweren die Einordnung.

Worin unterscheiden sich Beratung und Vermögensverwaltung?

Die FCA unterscheidet „Advisory Managed“, bei dem das Unternehmen keine Entscheidungsbefugnis erhält, von „Discretionary Managed“, bei dem es aufgrund eines Mandats selbst entscheiden darf. Maßgeblich ist daher nicht die Berufsbezeichnung des Mitarbeiters, sondern was er tatsächlich getan hat.

Warum sind Kosten und Verluste genau zu prüfen?

Bei häufigem Trading können Provisionen, Spreads und Finanzierungskosten erhebliche Gesamtkosten erzeugen, selbst wenn einzelne Geschäfte günstig sind. Bei plötzlichen Kontoverlusten kann die Orderhistorie aussagekräftiger sein als die reine Verlustsumme.

Häufige Fragen

Was ist ein Managed Account bei Digital Crypto Commission?
Gemeint ist ein Konto, bei dem angeblich ein Account Manager oder Händler auf Basis eines Mandats Trades im Namen des Kunden ausführt. Die FCA warnt, dass Verbraucher teilweise in solche Konten gedrängt werden.
Wann liegt Portfolioverwaltung im Sinne von MiFID II vor?
Wenn Portfolios auf Basis eines Kundenmandats mit Entscheidungsspielraum im Einzelfall verwaltet werden. Dann gelten insbesondere die Pflichten zur Eignungsprüfung nach Artikel 25 MiFID II.
Welche Dokumente sollte ich sichern?
Handelsverläufe, Risiko-Fragebögen, Vollmachten wie „Trading Authorization“, Verträge, Kontoauszüge sowie E-Mails und Chats mit Account Managern.
Was kann auffällig sein?
Etwa wenn trotz angegebener geringer Risikobereitschaft überwiegend stark gehebelte Trades erfolgen oder der Vertragspartner im Dokument nicht mit dem Unternehmen auf der Website übereinstimmt.

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