dreo-schweiz.com: Betrugsverdacht und Rückforderung

Veröffentlicht am 28.10.2026 –

Dr. Michael Wehrmann und Martin Wehrmann, WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht
Dr. Michael WehrmannRechtswissenschaftler Martin WehrmannRechtsanwalt
  • dreo-schweiz.com wird mit einer Warnung der Cybercrime Police Zürich genannt
  • Ein gerichtlich festgestellter Betrug ist nicht belegt; Website war nicht abrufbar
  • Zahlungsweg und Bestellunterlagen sichern, keine weiteren Zahlungen leisten
  • Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
  • Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.

Die Domain dreo-schweiz.com (Dreo Schweiz) wird im Zusammenhang mit einer Warnung der Cybercrime Police Zürich genannt, auch im Internet existieren Warnberichte. Ein gerichtlich festgestellter Betrug ist damit nicht belegt. Käufer, die bezahlt, aber nichts erhalten haben, sollten den Bestell- und Zahlungsvorgang sichern und prüfen.

Ist dreo-schweiz.com seriös?

Das lässt sich nach dem Quelltext nicht abschließend beurteilen. Bei einer Recherche am 28. Oktober 2026 verweigerte der Server den Zugriff mit „403 Forbidden“. Aktuelle Preise, Impressum, Zahlungsbedingungen und Lieferzusagen konnten daher nicht überprüft werden. Die Fehlermeldung beweist keine dauerhafte Abschaltung. Ob hinter der Domain ein registriertes Unternehmen steht, ließ sich nicht verlässlich feststellen. Eine Schweizer Anmutung der Domain ersetzt keinen Unternehmensnachweis.

Wohin ging das Geld?

Bei möglichen Fake-Shops ist der Zahlungsweg oft aufschlussreicher als der Internetauftritt. Zu klären ist: Wurde an eine Privatperson überwiesen? Nennt der Kontoauszug einen anderen Unternehmensnamen? Liegt das Empfängerkonto außerhalb der Schweiz? Solche Abweichungen sind nicht automatisch rechtswidrig, können aber Ermittlungsansätze liefern. Firmenname, Anschrift, Steuernummer und Zahlungsempfänger auf der Rechnung sollten verglichen werden.

Was tun, wenn die Ware nicht geliefert wurde?

  1. Keine weiteren Zahlungen leisten, insbesondere keine nachträglichen Versand- oder Zollgebühren.
  2. Rechnung, Bestellnummer, Produktbeschreibung und Liefertermin dokumentieren.
  3. Die Bank sofort kontaktieren und einen Rückruf der Überweisung erfragen.
  4. Bei Kartenzahlung einen Chargeback prüfen.
  5. E-Mails, Chats und Telefonnummern archivieren.
  6. Eine überprüfbare Sendungsnummer verlangen.
  7. Persönliche Daten wie Ausweiskopien und Zahlungsinformationen schützen.

Wann kann der Kaufpreis zurückverlangt werden?

Eine ausgebliebene Lieferung beweist noch keinen Betrug. Nach deutschem Kaufrecht schuldet der Verkäufer die Übergabe der Ware (§ 433 Abs. 1 BGB). Nach einer nachweisbaren Aufforderung mit angemessener Frist kann unter den Voraussetzungen des § 323 BGB ein Rücktritt möglich sein. Ob deutsches oder schweizerisches Recht gilt, ist bei grenzüberschreitenden Käufen gesondert zu prüfen.

Überweisung oder Kreditkarte: Was ist der Unterschied?

Bei einer autorisierten Überweisung besteht grundsätzlich kein automatischer Erstattungsanspruch gegen die eigene Bank. Ein Rückruf kann dennoch versucht werden, Eile ist wichtig. Bei Kreditkarten können die Regeln des Kartensystems andere Möglichkeiten eröffnen. Der Bank sollte der Sachverhalt mit Bestellbestätigung und fehlendem Liefernachweis dargelegt werden, nicht bloß das Wort „Betrug“.

Wann liegt strafbarer Betrug vor?

Eine verspätete Lieferung genügt für § 263 StGB nicht. Erforderlich sind vorsätzliche Täuschung, Irrtum, Vermögensverfügung, Vermögensschaden und Bereicherungsabsicht. Maßgeblich ist, was vor der Zahlung zugesagt wurde und ob die Lieferung von Anfang an nicht beabsichtigt war. Bei nachgewiesenem Betrug können Ansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB entstehen.

Was gilt bei zusätzlichen Gebührenforderungen und Rückholangeboten?

Wird die Lieferung von weiteren Zahlungen wie Versicherung, Zoll oder Freigabegebühren abhängig gemacht, sollten vertragliche Grundlage und eine überprüfbare Rechnung angefordert werden. Für dreo-schweiz.com ist eine solche Forderung nicht unabhängig nachgewiesen. Vorsicht ist auch bei angeblichen Ermittlern oder Erstattungsdiensten geboten, die zunächst Gebühren verlangen.

Häufige Fragen

Wurde dreo-schweiz.com als Betrug festgestellt?
Nein. Die Domain wird im Zusammenhang mit einer Warnung der Cybercrime Police Zürich genannt, ein gerichtlich festgestellter Betrug ist nicht belegt.
Kann ich per Überweisung gezahltes Geld zurückholen?
Es besteht kein automatischer Erstattungsanspruch, ein Überweisungsrückruf bei der Bank kann aber versucht werden. Eile ist wichtig.
Was ist bei Kartenzahlung möglich?
Je nach Regeln des Kartensystems kann ein Chargeback in Betracht kommen, wenn dessen Voraussetzungen vorliegen.
Wann ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich?
Nach erfolgloser Fristsetzung zur Lieferung kann unter den Voraussetzungen des § 323 BGB ein Rücktritt möglich sein. Welches Recht gilt, ist gesondert zu prüfen.
Soll ich eine verlangte Zusatzgebühr zahlen?
Nein, ungeprüfte Nachzahlungen sollten unterbleiben. Zuerst sind vertragliche Grundlage und eine überprüfbare Rechnung anzufordern.

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