edelmetallshop24.com: Fakeshop-Warnung beim Goldkauf

Veröffentlicht am 28.10.2026 –

Dr. Michael Wehrmann und Martin Wehrmann, WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht
Dr. Michael WehrmannRechtswissenschaftler Martin WehrmannRechtsanwalt
  • edelmetallshop24.com steht seit 24.09.2026 auf der Fakeshop-Warnliste von GOLD.DE
  • Domain am 14.09.2026 registriert; Website bei Prüfung nicht abrufbar
  • Bezahlt? Sofort Bank für Rückruf kontaktieren, Belege sichern, nichts mehr zahlen
  • Bei Edelmetallshop24 könnte es sich um einen Betrug handeln.
  • Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
  • Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.

Edelmetallshop24 (edelmetallshop24.com) steht auf der Fakeshop-Warnliste des Fachportals GOLD.DE, das am 24. September 2026 vor der Internetadresse warnte. Genannt werden ein fehlendes Impressum, unrealistische Preise und widersprüchliche oder unvollständige Shopangaben. Wer dort bereits bezahlt hat, sollte unverzüglich seine Bank kontaktieren und weitere Zahlungen unterlassen.

Ist edelmetallshop24.com seriös?

GOLD.DE nennt bei edelmetallshop24.com drei Auffälligkeiten: fehlendes Impressum, unrealistische Preise und widersprüchliche Angaben. Die Domain steht zudem auf der aktuellen Fakeshop-Blacklist des Edelmetallportals. Das ist eine deutliche Verbraucherwarnung, aber keine strafgerichtliche Feststellung gegenüber einer identifizierten Person. Das Verbraucherportal Seitcheck bemängelt ebenfalls fehlende Unternehmensangaben und berichtet von Hinweisen auf nicht ausgelieferte Bestellungen. Als Kontaktadresse nennt es support@edelmetallshop24.com; eine E-Mail-Adresse ist jedoch kein Nachweis der Händleridentität.

Wie alt ist die Domain und war die Seite erreichbar?

Nach öffentlich dokumentierten Domaindaten wurde edelmetallshop24.com am 14. September 2026 registriert. Bereits am 24. September erschienen Warnungen von GOLD.DE und Seitcheck, also nur zehn Tage später. Das junge Domainalter beweist für sich genommen keinen Betrug, rechtfertigt zusammen mit den weiteren Auffälligkeiten aber besondere Vorsicht. Bei einer Prüfung ließen sich weder edelmetallshop24.com noch die Variante mit „www“ aufrufen. Bestellbestätigungen, Rechnungen und Bildschirmaufnahmen sollten deshalb unverändert gesichert werden.

Was sollten Betroffene jetzt sofort tun?

  1. Die Bank kontaktieren und einen Überweisungsrückruf wegen Betrugsverdachts beantragen.
  2. Weitere Zahlungen stoppen, auch für angebliche Versandfreigaben oder Versicherungen.
  3. Rechnung, Bestellbestätigung, Bestellnummer und Kaufdatum sichern.
  4. Empfänger-IBAN, Kontoinhaber und Verwendungszweck dokumentieren.
  5. E-Mails und Nachrichten vollständig archivieren.
  6. Kreditkartenzahlungen gegebenenfalls reklamieren und Fristen beachten.
  7. Bei begründetem Verdacht Strafanzeige erstatten.

Die Bank sollte zuerst kontaktiert werden; eine Nachricht an den Shop darf das nicht verzögern. Eine autorisierte SEPA-Überweisung wird nicht automatisch erstattet, ein schneller Rückrufversuch kann aber sinnvoll sein. Da der Betreiber eines mutmaßlichen Fakeshops oft nicht sofort feststellbar ist, zeigt die Bankverbindung, auf welches Konto die Zahlung zunächst gelangte. Behaupteter Shopbetreiber, Rechnungssteller und tatsächlicher Zahlungsempfänger sollten getrennt erfasst werden.

Welche Rechte bestehen, wenn Gold bezahlt, aber nicht geliefert wurde?

Nach § 433 Abs. 1 Satz 1 BGB schuldet der Verkäufer die Übergabe der vereinbarten Ware. Bleibt die Lieferung aus, kommt nach erfolgloser angemessener Fristsetzung ein Rücktritt gemäß § 323 Abs. 1 BGB in Betracht. Die Rückgewähr empfangener Leistungen richtet sich dann nach § 346 Abs. 1 BGB. Lieferfristen und Mahnungen sollten nachweisbar dokumentiert werden. Ob eine Fristsetzung ausnahmsweise entbehrlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Wann kommt Betrug nach § 263 StGB infrage?

Nicht jede ausbleibende Lieferung erfüllt einen Straftatbestand. Betrug setzt eine vorsätzliche Täuschung voraus, durch die ein Vermögensschaden entsteht. Wurde von Anfang an eine Lieferung nur vorgetäuscht, können neben strafrechtlichen Folgen Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB bestehen. Hilfreich ist eine chronologische Gegenüberstellung von Werbeaussagen, Zahlungsaufforderungen und tatsächlichem Verhalten.

Welche Gefahr droht nach dem Verlust?

Nach einem Verlust melden sich mitunter angebliche Rückholunternehmen, die eine sichere Erstattung versprechen. Sie verlangen zunächst Bearbeitungsgebühren oder Zugriff auf das Onlinebanking. Weitere Zahlungen und die Preisgabe von Zugangsdaten sollten unterbleiben.

Häufige Fragen

Steht edelmetallshop24.com auf einer Warnliste?
Ja. GOLD.DE warnte am 24. September 2026 vor der Internetadresse, und die Domain erscheint auf der Fakeshop-Blacklist des Edelmetallportals. Genannt werden fehlendes Impressum, unrealistische Preise und widersprüchliche Shopangaben.
Was soll ich tun, wenn ich bei Edelmetallshop24 bezahlt habe?
Zuerst die Bank kontaktieren und einen Überweisungsrückruf wegen Betrugsverdachts beantragen. Weitere Zahlungen stoppen, Rechnung, Bestellbestätigung, Empfänger-IBAN und Nachrichten sichern und gegebenenfalls Strafanzeige erstatten.
Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn nicht geliefert wird?
Grundsätzlich ja: Nach erfolgloser angemessener Fristsetzung kommt ein Rücktritt nach § 323 Abs. 1 BGB in Betracht, die Rückgewähr richtet sich nach § 346 Abs. 1 BGB. Ob eine Fristsetzung entbehrlich ist, hängt vom Einzelfall ab.
Ist jede ausbleibende Lieferung ein Betrug nach § 263 StGB?
Nein. Betrug setzt eine vorsätzliche Täuschung mit Vermögensschaden voraus. Wurde die Lieferung von Anfang an nur vorgetäuscht, kommen zusätzlich Ansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB in Betracht.

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