egasoft-digital.com: Job-Scamming-Verdacht bei Egasoft

Veröffentlicht am 07.11.2026 –

Dr. Michael Wehrmann und Martin Wehrmann, WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht
Dr. Michael WehrmannRechtswissenschaftler Martin WehrmannRechtsanwalt
  • Watchlist Internet führt egasoft-digital.com seit 16.09.2026 als betrügerisches Jobangebot
  • Die Egasoft UG (HRB 125479, Hürth) existiert, die Domainnutzung ist ungeklärt
  • Bewerber sollten keine Ausweis- oder Bankdaten senden und Unterlagen sichern
  • Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
  • Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.

Die Website egasoft-digital.com wird von der österreichischen Watchlist Internet seit dem 16. September 2026 als betrügerisches Jobangebot geführt. Der Auftritt nennt die real existierende Egasoft UG (haftungsbeschränkt) in Hürth. Ob die Gesellschaft die Domain tatsächlich betreibt, ließ sich nicht unabhängig bestätigen. Bewerber sollten deshalb vorerst keine persönlichen Daten übermitteln.

Was zeigt die Website egasoft-digital.com?

Bei einer Recherche am 6. November 2026 war die Domain über HTTPS und HTTP erreichbar. Sie präsentiert die Egasoft UG als Dienstleister für Webanwendungen, mobile Apps und KI-Integrationen, mit Standort in der Region Köln. Genannt werden Preise ab etwa 3.000 Euro für Firmenwebsites, ab 8.000 Euro für Webanwendungen und ab 15.000 Euro für native Apps. Auf der Karriereseite stehen sechs Stellen, darunter Content- und SEO-Assistenten sowie Assistenten für digitale Qualitätssicherung. Diese richten sich an Minijob- und Teilzeitsuchende. Remote-Arbeit ist möglich, Vorkenntnisse sind für Einstiegspositionen nicht nötig. Einen Stundenlohn nennt die Seite nicht, sondern verweist auf marktübliche Bezahlung.

Ist die Egasoft UG eine echte Firma?

Ja. Das Impressum nennt die Egasoft UG (haftungsbeschränkt), Bonnstraße 8, 50354 Hürth, Amtsgericht Köln, HRB 125479. Die Eintragung erfolgte am 12. November 2025, das Stammkapital beträgt 2.000 Euro. Der genannte Geschäftsführer Bo Xu stimmt mit neueren Registerinformationen überein, er übernahm das Amt am 26. November 2025 von Dou Yingxian.

Warum sind korrekte Firmendaten keine Entwarnung?

Öffentliche Handelsregisterdaten können von Dritten übernommen werden. Passende Firmendaten belegen daher nicht, dass die Gesellschaft die Domain berechtigt nutzt. Ebenso wenig folgt daraus, dass die echte Gesellschaft an einem Betrug beteiligt wäre. Der Bewerbungsprozess (Formular, Rückmeldung binnen fünf Werktagen, Gespräch, Vertrag, für Entwickler ein bezahltes Mini-Projekt) wirkt professionell. Was nach dem Absenden des Formulars geschieht, konnte nicht überprüft werden. Konkrete Betrugsvorgänge über die Domain ließen sich nicht nachweisen.

Welche Risiken bestehen bei Job-Scams?

Zunächst kann es um das Sammeln von Daten gehen, etwa Ausweisbilder, Bankverbindungen oder Videoidentifizierungen, die für Identitätsmissbrauch genutzt werden können. Andere Fälle sind Task-Scams, bei denen angezeigte Provisionen nur gegen Einzahlungen freigegeben werden, oder die Weiterleitung fremder Gelder.

Was tun nach einer Bewerbung über egasoft-digital.com?

  1. Keine weiteren Ausweiskopien oder Bankunterlagen senden.
  2. Stellenbeschreibung, Bestätigungen und Vertragsentwürfe archivieren.
  3. E-Mail-Adressen, Telefonnummern und Messenger-Profile dokumentieren.
  4. Die echte Gesellschaft über unabhängig recherchierte Kontaktdaten kontaktieren.
  5. Passwörter ändern, Zwei-Faktor-Authentifizierung aktivieren.
  6. Bei verdächtigen Überweisungen die Bank einschalten.
  7. Eine Strafanzeige erwägen.

Fremde Gelder sollten niemals als Arbeitsaufgabe weitergeleitet werden.

Welche rechtlichen Ansprüche kommen in Betracht?

Bei nachgewiesenem Betrug können Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB entstehen. Für nicht autorisierte Zahlungen ist § 675u BGB relevant, freigegebene Überweisungen sind anders zu beurteilen. Bei rechtswidriger Datenverarbeitung kommt Art. 82 DSGVO in Betracht. Bankbelege, Empfängerkonten und Zahlungszeitpunkte sollten chronologisch gesammelt werden. Vorsicht ist bei Recovery-Scams geboten, die weitere Vorauszahlungen verlangen.

Häufige Fragen

Ist egasoft-digital.com seriös?
Das ist ungeklärt. Die Watchlist Internet führt die Domain seit dem 16. September 2026 als betrügerisches Jobangebot. Die genannte Egasoft UG existiert, ihre Verbindung zur Domain ließ sich nicht bestätigen.
Existiert die Egasoft UG wirklich?
Ja, die Egasoft UG (haftungsbeschränkt) ist unter HRB 125479 beim Amtsgericht Köln eingetragen, Sitz Hürth, Eintragung am 12. November 2025.
Was tun, wenn ich bereits Unterlagen geschickt habe?
Weitere Datenübermittlung stoppen, Nachrichten und Absender dokumentieren, Passwörter ändern und bei verdächtigen Zahlungen die Bank einschalten.
Welche Ansprüche kommen bei Schäden in Betracht?
Möglich sind Ansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB, § 675u BGB bei nicht autorisierten Zahlungen und Art. 82 DSGVO bei rechtswidriger Datenverarbeitung.

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