Eisen Vermolt: Token-Presale und MiCA-Platzierung

Veröffentlicht am 09.10.2026

Dr. Michael Wehrmann und Martin Wehrmann, WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht
Dr. Michael WehrmannRechtswissenschaftler Martin WehrmannRechtsanwalt
  • Eisen Vermolt vermarktet laut Artikel Token vor Marktstart; MiCA kann dies als Platzierung einordnen
  • Art. 79 MiCA: Preisbildung, Provisionen und Interessenkonflikte des Verkäufers sind zu prüfen
  • Whitepaper, Chats und Listing-Versprechen sichern und mit dem tatsächlichen Ablauf abgleichen
  • Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
  • Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.

Eisen Vermolt (eisen-vermoltde.com sowie die Domains eisenvermoltde.live, eisenvermoltde.online, eisen-vermolt.live und eisen-vermolt-de.live) bietet nach der Darstellung im Artikel einen angeblich neuen Token „vor dem offiziellen Marktstart“ an. Solche Presales, Launchpad-Angebote und Private Sales können unter MiCA als Platzierung von Kryptowerten einzuordnen sein. Rechtlich kommt es dann nicht nur auf den Token an, sondern auch darauf, wer ihn vermarktet, wie der Preis zustande kommt und welche Interessenkonflikte bestehen.

Wann ist ein Token-Presale eine Platzierung von Kryptowerten?

MiCA versteht unter der Platzierung die Vermarktung von Kryptowerten an Käufer, und zwar im Namen oder für Rechnung des Anbieters oder einer mit ihm verbundenen Partei. Ein professioneller Vermittler kann dadurch regulatorisch relevant werden. Laut einer Klarstellung der Europäischen Kommission vom 18. Februar 2026 braucht nicht jede Person, die mit schriftlicher Zustimmung des Emittenten ein öffentliches Angebot durchführt, automatisch eine CASP-Erlaubnis. Wird die Tätigkeit aber professionell als Kryptowerte-Dienstleistung ausgeübt, kann eine Zulassung erforderlich sein. Bei Eisen Vermolt ist daher zu klären, ob der Emittent selbst, ein Beauftragter oder ein professioneller Dienstleister verkauft.

Welche Rolle spielen Preis und Interessenkonflikte nach Art. 79 MiCA?

Nach Artikel 79 MiCA muss ein platzierender Dienstleister dem Anbieter vor Vertragsabschluss unter anderem Platzierungsmodell, Gebühren sowie voraussichtlichen Zeitplan, Verfahren und Preis mitteilen. Der Emittent muss zustimmen. Artikel 79 Absatz 2 verlangt zudem Verfahren für Interessenkonflikte, wenn der Platzierungspreis zu hoch oder zu niedrig angesetzt ist, wenn der Dienstleister Token bei eigenen Kunden platziert oder wenn der Anbieter dem Dienstleister Anreize gewährt, auch nicht monetäre. Eine erfolgsabhängige Provision macht ein Angebot nicht automatisch unzulässig oder betrügerisch, kann aber das Interesse der Plattform vom Kundeninteresse abweichen lassen.

Was sollte das Whitepaper enthalten?

Bei Kryptowerten, für die MiCA ein Whitepaper verlangt, sind unter anderem Angaben vorgesehen zu Zahlungsmethoden, zum Zeitplan der Token-Übertragung, zu technischen Voraussetzungen der Verwahrung, zum beauftragten Krypto-Dienstleister, zur Form der Platzierung und zu Interessenkonflikten. Auch Angaben zur vorgesehenen Handelsplattform und deren Kosten können enthalten sein. Aussagen im Verkaufsgespräch wie „Listing nächste Woche“ sollten mit den schriftlichen Unterlagen abgeglichen werden. Weichen sie ab, ist das dokumentationswürdig.

Sind unterschiedliche Preise für Frühkäufer ungewöhnlich?

Nicht zwingend. Presale-Phasen mit Rabatten für frühe Käufer sind möglich. Für vermögenswertreferenzierte Token verlangt MiCA, dass vergünstigte Frühkäuferpreise erläutert und ihre Auswirkungen auf andere Anleger beschrieben werden. Wird einem Kunden ein „geheimer institutioneller Einstiegspreis“ von 3 Euro genannt, während andere denselben Token für 50 Cent erhalten, sollte der Preisunterschied geklärt werden.

Beweist ein angezeigter Kontowert einen liquiden Markt?

Nein. Ein Dashboard-Wert belegt nicht, dass zu diesem Preis Käufer vorhanden sind. Wird der Verkauf mit dem Hinweis verweigert, der Token müsse erst „global gelistet“ werden, und verschiebt sich der Termin mehrfach, sollte geprüft werden, welche Handelsplattform angekündigt wurde, wann die Zulassung erfolgen sollte und ob dies vor dem Kauf dokumentiert war.

Welche Unterlagen sollten Betroffene sichern?

Wichtig sind die damaligen Preisangaben, Whitepaper-Versionen, Chatnachrichten, Kaufbestätigungen und Versprechen über das geplante Listing, nicht nur der aktuelle Kontostand.

Häufige Fragen

Was ist ein Token-Presale unter MiCA?
Presales, Launchpad-Angebote und Private Sales können als Platzierung von Kryptowerten gelten, also als Vermarktung an Käufer im Namen oder für Rechnung des Anbieters.
Braucht jeder Vermittler eine CASP-Erlaubnis?
Nein. Laut Klarstellung der Europäischen Kommission vom 18. Februar 2026 nicht automatisch. Bei professioneller Ausübung als Kryptowerte-Dienstleistung kann sie erforderlich sein.
Was regelt Artikel 79 MiCA?
Er verlangt Angaben zu Platzierungsmodell, Gebühren, Zeitplan, Verfahren und Preis sowie Verfahren für Interessenkonflikte, etwa bei zu hohem oder zu niedrigem Preis oder bei Anreizen des Token-Anbieters.
Ist ein angezeigter Token-Wert im Dashboard belastbar?
Nein. Er beweist nicht, dass tatsächlich Käufer zu diesem Preis vorhanden sind oder dass der Token handelbar ist.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.

  • 1Sie schildern uns Ihren Fall
  • 2Melden Sie sich unverbindlich per Mail, Telefon oder WhatsApp
  • 3Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten
  • 4Sie erhalten eine anwaltliche Rückmeldung zu Ihrem Einzelfall.

Weitere Übersichten