Etherna (etherna.ltd): Kosteninformation und Auszahlung
- Art. 50 der VO (EU) 2017/565: jährliche Ex-post-Information über tatsächliche Kosten
- Dashboard-Gewinne zeigen nicht, welche Kosten Etherna (etherna.ltd) tatsächlich belastet hat
- Einzahlungen, Auszahlungen und Gebühren sollten lückenlos rekonstruiert werden
- Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
- Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.
Bei Etherna (etherna.ltd) lohnt es sich, bei stockender Auszahlung oder unklarer Performance nach der persönlichen jährlichen Ex-post-Kosteninformation zu fragen. Nach Art. 50 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 sollen bei bestimmten Wertpapierdienstleistungen die tatsächlich angefallenen Kosten und Nebenkosten individuell offengelegt werden. Ein Dashboard-Gewinn allein sagt noch nichts über das tatsächliche wirtschaftliche Ergebnis aus.
Was soll eine Jahreskosteninformation bei Etherna (etherna.ltd) zeigen?
Art. 50 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 sieht für bestimmte laufende Kundenbeziehungen eine jährliche Ex-post-Information über sämtliche Kosten und Nebenkosten vor. Erfasst sind Kosten der Finanzinstrumente ebenso wie Kosten der Wertpapier- und Nebendienstleistungen. Die Angaben sollen auf den tatsächlich angefallenen Kosten beruhen und für den jeweiligen Kunden individuell erstellt werden. Eine allgemeine Gebührentabelle auf einer Webseite ersetzt das nicht.
Warum ist eine Modellrechnung nicht dasselbe wie die tatsächlichen Kosten?
Vor Vertragsabschluss dürfen Kosten teilweise anhand angenommener Anlagebeträge oder Schätzungen dargestellt werden. Die spätere Ex-post-Information soll dagegen den tatsächlichen Anlagebetrag und die real angefallenen Kosten berücksichtigen. Frühere Annahmen müssen anhand der Erfahrungen überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Weichen vorab genannte und später verbuchte Kosten stark voneinander ab, sollte man die einzelnen Positionen prüfen.
Müssen Kosten verschiedener Beteiligter zusammengerechnet werden?
In bestimmten Konstellationen ja. Empfiehlt oder vermarktet eine Wertpapierfirma Leistungen eines anderen Unternehmens, müssen die Kosten der eigenen und der fremden Leistungen zusammengeführt werden. Das ist relevant, wenn während der Geschäftsbeziehung weitere Firmen auftauchen, etwa ein „Liquiditätsdienstleister“, ein externer Vermögensverwalter oder ein Abwicklungspartner.
Dürfen Kosten mit Gewinnen verrechnet werden?
Nach den europäischen Erwägungsgründen zur Kostenoffenlegung soll sogenanntes Netting die Transparenzpflicht nicht aushebeln. Kosten sollen nicht dadurch unsichtbar werden, dass sie mit Erträgen oder anderen Positionen verrechnet werden. Eine Anzeige wie „Jahresperformance +4.500 Euro“ erklärt nicht, welche Beträge zuvor durch Gebühren, Transaktions- oder Produktkosten verbraucht wurden.
Welche Berichtspflichten gelten bei Vermögensverwaltung?
Betreibt ein Anbieter tatsächlich Portfolioverwaltung, muss die periodische Aufstellung nach Art. 60 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 unter anderem eine ausgewogene Übersicht über die Portfolioentwicklung enthalten. Aufzuführen sind grundsätzlich der Gesamtbetrag der Gebühren und Entgelte sowie mindestens die gesamten Verwaltungsgebühren und die Ausführungskosten. Deshalb ist zu klären, ob nur einzelne Trades vermittelt wurden oder ob andere Personen faktisch das Konto steuerten.
Was tun, wenn bei Etherna (etherna.ltd) keine Berichte vorliegen?
Liegen trotz behaupteter regulierter Dienstleistungen keine individuellen Kostenübersichten oder periodischen Berichte vor, ist das ein Punkt für die Gesamtbewertung. Das Fehlen einer Unterlage beweist für sich genommen keinen Anlagebetrug. Sinnvoll ist eine Rekonstruktion vom Geldfluss aus: Einzahlungen, Auszahlungen, Kontostände, Trade-Historien und alle ausgewiesenen Kosten. Zu klären ist insbesondere:
- Wie viel Kapital wurde tatsächlich eingezahlt?
- Welche Kosten wurden belastet?
- Welche Beträge wurden ausgezahlt?
- Entspricht die angezeigte Performance dem tatsächlichen Ergebnis?
FAQ
Siehe die strukturierten Fragen und Antworten unterhalb des Artikels.
Häufige Fragen
- Was ist die Ex-post-Kosteninformation?
- Eine jährliche, individuelle Aufstellung der tatsächlich angefallenen Kosten und Nebenkosten nach Art. 50 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565, soweit die Voraussetzungen vorliegen.
- Beweist das Fehlen der Kostenaufstellung bei Etherna (etherna.ltd) einen Betrug?
- Nein. Das Fehlen einer bestimmten Unterlage beweist für sich genommen keinen Anlagebetrug, kann aber ein Baustein der Gesamtbewertung sein.
- Dürfen Kosten mit Gewinnen verrechnet werden?
- Nach den europäischen Erwägungsgründen soll Netting die Transparenzpflicht nicht aushebeln. Kosten sollen nicht durch bloße Verrechnung unsichtbar werden.
- Welche Unterlagen sollten Anleger sammeln?
- Einzahlungs- und Auszahlungsbelege, Kontostände, Trade-Historien, Gebührenabrechnungen, jährliche Kosteninformationen und periodische Berichte.
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