Euramco Assets (euramcoassets.ltd): BaFin-Warnung

Veröffentlicht am 17.10.2026 · Aktualisiert am 17.10.2026 –

Dr. Michael Wehrmann und Martin Wehrmann, WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht
Dr. Michael WehrmannRechtswissenschaftler Martin WehrmannRechtsanwalt
  • BaFin warnt vor euramcoassets.ltd wegen Identitätsmissbrauchs der echten EURAMCO-Gruppe
  • Verdacht auf unerlaubte Kryptowerte-Dienstleistungen, Warnung im Zusammenhang mit § 10 Abs. 7 KMAG
  • Keine weiteren Zahlungen leisten, Beweise sichern, Bank für Rückruf kontaktieren
  • Bei Euramco Assets Ltd könnte es sich um einen Betrug handeln.
  • Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
  • Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.

Die BaFin warnt vor der Internetseite euramcoassets.ltd (Euramco Assets Ltd) wegen Identitätsmissbrauchs zulasten der real existierenden EURAMCO-Gruppe. Die unbekannten Betreiber stehen nach den veröffentlichten Informationen nicht mit der echten Unternehmensgruppe in Verbindung. Zudem besteht der Verdacht, dass ohne Erlaubnis Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten werden.

Was hat die BaFin zu Euramco Assets (euramcoassets.ltd) mitgeteilt?

Über die Warnung wurde am 15. Oktober 2026 berichtet. Sie nennt zwei Verdachtsmomente: unerlaubt angebotene Kryptowerte-Dienstleistungen und die missbräuchliche Verwendung der Identität einer bestehenden Unternehmensgruppe. Die Warnung erfolgt im Zusammenhang mit § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG). Sie richtet sich gegen das Angebot unter euramcoassets.ltd, nicht gegen die seriöse Geschäftstätigkeit der echten EURAMCO-Unternehmen.

Ist Euramco Assets mit der echten EURAMCO-Gruppe identisch?

Nein. Die tatsächlich existierende EURAMCO-Gruppe ist im Asset- und Fondsmanagement tätig, unter anderem mit der EURAMCO Asset GmbH und der EURAMCO Invest GmbH mit Sitz in Aschheim bei München. Die EURAMCO Invest GmbH ist als Kapitalverwaltungsgesellschaft zugelassen. Daraus folgt nicht, dass eine Seite mit ähnlichem Namen reguliert ist. Auch eine korrekte Handelsregisternummer beweist keine Zugehörigkeit, da öffentlich zugängliche Angaben übernommen werden können.

Welche Renditen werden beworben?

Die Seite verbindet erneuerbare Energien, Immobilien, Kryptowährungen und kurzfristige Programme. Genannt werden:

  • Solar Plan: 2 Prozent täglich bei fünf Tagen Laufzeit
  • Real Estate Plan: 2,5 Prozent täglich bei fünf Tagen
  • Energy Boost Plan: 4 Prozent täglich bei fünf Tagen, rechnerisch 20 Prozent in fünf Tagen

Solche Angaben belegen keine tatsächlich erzielbaren Erträge. Auffällig sind zudem widersprüchliche Angaben zur Unternehmensgröße: Teils ist von Tausenden Mitarbeitern die Rede, an anderer Stelle von einem deutlich kleineren Team.

Was sollten Anleger jetzt tun?

  • Keine weiteren Einzahlungen leisten, auch keine angeblichen Steuern, Freigabegebühren oder Sicherheitsleistungen
  • Die Bank unverzüglich um einen Rückrufversuch bitten
  • Kontoauszüge, Kommunikation, Webseiten-Screenshots und Wallet-Adressen samt Transaktions-Hashes sichern
  • Passwörter ändern, Zwei-Faktor-Authentifizierung aktivieren und Fernwartungsprogramme prüfen
  • Keine Identitätsdokumente an support@euramcoassets.ltd senden

Eine autorisierte Überweisung kann nach Ausführung grundsätzlich nicht einseitig zurückgebucht werden. Bei Kryptowährungen können Blockchainanalysen Empfängeradressen aufzeigen, eine Rückholung folgt daraus nicht.

Welche Ansprüche kommen in Betracht?

Gegen die verantwortlichen Täter können Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB oder nach § 826 BGB in Betracht kommen. Das Originalunternehmen haftet nicht automatisch, nur weil sein Name missbraucht wurde. Zahlungsforderungen sollten daher nicht allein wegen einer Namensähnlichkeit gegen die echte EURAMCO-Gruppe gerichtet werden. Zu beachten ist die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren nach § 195 BGB (Beginn nach § 199 Abs. 1 BGB). Eine Strafanzeige führt nicht automatisch zur Rückzahlung. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten sind Zuständigkeit und Vollstreckbarkeit zu prüfen.

Droht nach einem Verlust ein weiterer Betrugsversuch?

Ja, möglich. Angebliche Blockchainexperten, Behörden oder Rückholunternehmen behaupten mitunter, verlorenes Geld gefunden zu haben, und verlangen vorab Gebühren, Steuern oder eine Wallet-Freischaltung. Solchen Angeboten sollte ohne unabhängige Prüfung nicht vertraut werden.

Häufige Fragen

Wovor warnt die BaFin bei Euramco Assets?
Vor der Seite euramcoassets.ltd wegen Identitätsmissbrauchs der echten EURAMCO-Gruppe und des Verdachts unerlaubter Kryptowerte-Dienstleistungen.
Ist die echte EURAMCO-Gruppe betroffen?
Sie ist Opfer des Identitätsmissbrauchs. Die Betreiber von euramcoassets.ltd stehen laut Warnung nicht mit ihr in Verbindung.
Soll ich Gebühren für eine Auszahlung zahlen?
Nein. Angebliche Steuern oder Freigabegebühren sollten nicht gezahlt werden. Eine solche Forderung ist nicht automatisch eine rechtmäßige Steuerverbindlichkeit.
Kann ich mein Geld zurückbekommen?
Das lässt sich nicht garantieren. Entscheidend sind Zahlungswege, Beweise und identifizierbare Empfänger. Ein Rückrufversuch bei der Bank sollte sofort erfolgen.
Welche Anspruchsgrundlagen gibt es?
Gegen die Täter kommen § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB sowie § 826 BGB in Betracht.

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