Festgeldbetrug: Identitätsmissbrauch bekannter Banken

Veröffentlicht am 16.10.2026 –

Dr. Michael Wehrmann und Martin Wehrmann, WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht
Dr. Michael WehrmannRechtswissenschaftler Martin WehrmannRechtsanwalt
  • Täter missbrauchen Namen und Logos bekannter Banken für gefälschte Festgeldangebote
  • Echte IBAN und existierendes Konto beweisen kein echtes Festgeldkonto
  • Sofort Überweisungsrückruf veranlassen und Bank unabhängig kontaktieren
  • Bei Festgeldangebote unter missbräuchlicher Verwendung bekannter Banknamen (u. a. BNP Paribas, Santander) könnte es sich um einen Betrug handeln.
  • Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
  • Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.

Beim Festgeldbetrug durch Identitätsdiebstahl geben sich Täter als Mitarbeiter oder Vermittler bekannter Kreditinstitute wie BNP Paribas oder Santander aus. Sie nutzen Banklogos, gefälschte Vertragsunterlagen und angebliche Partnerkonten, um Anleger zu Überweisungen zu bewegen. Betroffene sollten umgehend einen Überweisungsrückruf veranlassen und bei der genannten Bank prüfen, ob tatsächlich ein Festgeldkonto besteht.

Wie funktioniert Festgeldbetrug durch Identitätsdiebstahl?

Die Täter nutzen die Reputation etablierter Banken, ohne selbst zu diesen Instituten zu gehören. Ein angeblicher Anlagevermittler verschickt Unterlagen mit Banklogo, nennt einen persönlichen Ansprechpartner und fordert zur Überweisung auf. Das Geld kann auf einem Konto landen, das weder dem Anleger gehört noch für eine Festgeldanlage bestimmt ist. Juristisch sind zwei Fragen zu trennen: Wer hat die Bankidentität missbraucht, und wer hat das Geld tatsächlich erhalten?

Welche Banknamen können missbraucht werden?

Grundsätzlich kann der Name jedes bekannten Kreditinstituts missbraucht werden, etwa Deutsche Bank, Commerzbank, ING, DKB, Sparkasse, Volksbank, Postbank, TARGOBANK oder HypoVereinsbank. Bei grenzüberschreitenden Angeboten werden mitunter Crédit Agricole, Société Générale, ABN AMRO, Rabobank, UBS oder Barclays als angebliche Partnerbanken genannt. Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass diese Institute selbst beteiligt sind. Entscheidend ist das einzelne Angebot.

Wie werden Bankpartnerschaften vorgetäuscht?

Häufig behauptet ein Vermittler exklusive Festgeldkontingente bei mehreren Banken und legt Zinsübersichten, Vermittlungsvereinbarungen und vermeintliche Bankbestätigungen vor. Die Partnerschaft sollte unmittelbar beim Institut geprüft werden, ohne Telefonnummern oder E-Mail-Adressen aus den übersandten Unterlagen. Eine Gewerbeanmeldung oder ein überzeugender Internetauftritt beweist keine Bankvollmacht.

Warum kann ein echtes Empfängerkonto Teil des Betrugs sein?

Ein tatsächliches Bankkonto ist nicht mit einem echten Festgeldkonto gleichzusetzen. Betrüger können ein bestehendes Geschäfts- oder Zahlungskonto nutzen, um Anlegergelder entgegenzunehmen. Die Überweisung funktioniert technisch, obwohl die Geldanlage nicht existiert. Für die Anspruchsprüfung kommt es auf den tatsächlichen Kontoinhaber, die Zahlungsanweisung und die Echtheit der Vertragsunterlagen an.

Welche Warnsignale gibt es?

  • Kommunikation nur über private E-Mail-Adressen oder Messenger
  • Kontoinhaber stimmt nicht mit dem erwarteten Vertragspartner überein
  • Die Bank bestätigt keine Kontoeröffnung
  • Ungewöhnlich hohe Zinsen durch angebliche Sonderkontingente
  • Einzahlung soll erfolgen, bevor ein verifizierbarer Kontozugang besteht

Haftet die bekannte Bank?

Nicht automatisch. Wird der Name einer Bank ohne deren Wissen verwendet, folgt daraus allein keine Haftung. Eine Verantwortlichkeit ist anhand konkreter Pflichtverletzungen zu prüfen, getrennt nach angeblicher Festgeldbank, Bank des Anlegers und Empfängerbank. Bei nicht autorisierten Zahlungen kann § 675u BGB einschlägig sein. Eine vom Anleger freigegebene Überweisung wird aber nicht allein deshalb unautorisiert, weil sie durch Täuschung veranlasst wurde.

Welche Rückforderungsansprüche kommen in Betracht?

Gegen verantwortliche Täter kommen Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB sowie nach § 826 BGB infrage. Zudem können bereicherungsrechtliche Ansprüche aus § 812 BGB zu prüfen sein. Ein Anspruch führt jedoch nicht automatisch zu einer Rückzahlung; die Durchsetzbarkeit ist gesondert zu betrachten.

Was sollten Betroffene sofort tun?

  • Überweisungsrückruf bei der eigenen Bank veranlassen
  • Das angebliche Festgeldinstitut unabhängig kontaktieren
  • IBAN, Empfängername und Verwendungszweck dokumentieren
  • Verträge, E-Mails, Webseiten und Gesprächsnotizen sichern
  • Strafanzeige erstatten und Belege übergeben
  • Ansprüche anwaltlich prüfen lassen, insbesondere zur Rolle des Zahlungsempfängers

Häufige Fragen

Beweist eine echte IBAN, dass das Festgeld existiert?
Nein. Ein bestehendes Konto kann von Betrügern genutzt werden, um Anlegergelder zu empfangen, obwohl die versprochene Anlage nicht existiert.
Haftet die Bank, deren Name missbraucht wurde?
Nicht automatisch. Allein die unbefugte Verwendung des Banknamens begründet keine Haftung; es kommt auf konkrete Pflichtverletzungen an.
Welche Ansprüche kommen gegen die Täter in Betracht?
Schadensersatz nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB und nach § 826 BGB sowie Bereicherungsansprüche nach § 812 BGB.
Wie prüfe ich ein Festgeldangebot?
Fragen Sie direkt bei der genannten Bank nach, ohne Kontaktdaten aus den Unterlagen, und lassen Sie bestätigen, dass das Konto auf Ihren Namen geführt wird.
Was ist nach einer Überweisung zu tun?
Bank sofort zum Überweisungsrückruf auffordern, Belege sichern und Strafanzeige erstatten.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.

  • 1Sie schildern uns Ihren Fall
  • 2Melden Sie sich unverbindlich per Mail, Telefon oder WhatsApp
  • 3Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten
  • 4Sie erhalten eine anwaltliche Rückmeldung zu Ihrem Einzelfall.

Weitere Übersichten