Festzinskompass: BaFin-Warnung und Handlungsmöglichkeiten

Veröffentlicht am 08.10.2026

Dr. Michael Wehrmann und Martin Wehrmann, WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht
Dr. Michael WehrmannRechtswissenschaftler Martin WehrmannRechtsanwalt
  • Die BaFin warnte am 24.09.2026 vor festzinskompass.com wegen unerlaubter Bankgeschäfte.
  • Der Name der Hauck Aufhäuser Digital Custody GmbH wird laut BaFin missbräuchlich verwendet.
  • Keine weiteren Zahlungen leisten, Beweise sichern, Zahlungswege anwaltlich prüfen lassen.
  • Bei Festzinskompass könnte es sich um einen Betrug handeln.
  • Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
  • Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.

Wer bei Festzinskompass Geld angelegt hat oder dort Festgeld abschließen wollte, sollte jetzt sehr aufmerksam sein. Die BaFin hat am 24.09.2026 vor der Website festzinskompass.com gewarnt. Es geht um den Verdacht auf Anlagebetrug mit Festgeld, bei dem eine fremde Unternehmensidentität verwendet wird. Betroffene können bei mir eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern, und zwar über anwalt-anlagebetrug.de.

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann. Im Folgenden erläutere ich, was zu Festzinskompass belegt ist, welche Warnsignale Anleger kennen sollten und welche Schritte jetzt sinnvoll sein können.

Festzinskompass Erfahrungen: Was über die Plattform bekannt ist

Ist Festzinskompass seriös? Nach den derzeit öffentlich verfügbaren Informationen sollten Anleger besondere Vorsicht walten lassen. Die BaFin hat eine Warnung in der Kategorie „Unerlaubte Geschäfte“ veröffentlicht. Sie hat den Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen anbieten.

Die Website wirbt mit einem tagesaktuellen Festgeld-Vergleich europäischer Banken. Genannt werden eine Mindestanlage ab 20.000 Euro, Laufzeiten von 1 bis 48 Monaten, „BaFin-regulierte Partnerbanken“ und eine Einlagensicherung bis 100.000 Euro. Das sind Angaben der Plattform selbst. Sie sind nicht überprüft und angesichts der Warnung mit Skepsis zu behandeln.

Als Kontakt nennt die Seite nach meinem Kenntnisstand eine E-Mail-Adresse. Eine Anschrift war nicht erkennbar. Die Betreiber sind der BaFin unbekannt.

Identitätsmissbrauch: Der Name eines echten Unternehmens wird verwendet

Nach Presseberichten über die BaFin-Mitteilung nennt das Impressum die Hauck Aufhäuser Digital Custody GmbH in Frankfurt am Main. Laut BaFin besteht keine Verbindung zu diesem Unternehmen. Die BaFin spricht von Identitätsmissbrauch.

Wichtig: Die Warnung richtet sich nicht gegen die Hauck Aufhäuser Digital Custody GmbH. Das Unternehmen wird nach Darstellung der Behörde von unbekannten Betreibern missbräuchlich verwendet. Ein seriöser Firmenname im Impressum ist deshalb kein Beleg für Seriosität.

Festzinskompass Auszahlung: Was Betroffene beachten sollten

Zu konkreten Auszahlungsproblemen oder Erfahrungsberichten von Geschädigten habe ich zu Festzinskompass keine belegten Informationen gefunden. Ich stelle daher keine entsprechenden Behauptungen auf. Wer Geld überwiesen hat, sollte dennoch prüfen, ob die Gegenleistung tatsächlich erbracht wurde.

Bei Betrugsmodellen dieser Art tauchen häufig folgende Muster auf. Sie sind allgemeine Erfahrungswerte und keine Feststellungen zu Festzinskompass:

  • Auszahlungen werden verzögert oder ohne klare Begründung abgelehnt.
  • Es werden angebliche Steuern, Gebühren oder Freischaltungszahlungen verlangt.
  • Ansprechpartner sind nur per E-Mail oder Messenger erreichbar.
  • Zahlungen sollen auf Konten im Ausland oder in Kryptowährungen erfolgen.

Typische Warnsignale bei Festgeld-Angeboten im Internet

Festgeldbetrug nutzt das Vertrauen in sichere Anlageformen. Täter kopieren Namen echter Banken oder Verwahrer, werben mit Einlagensicherung und versprechen attraktive Zinsen.

Aus anwaltlicher Sicht sind diese Punkte besonders wichtig:

  • Ein Impressum ohne ladungsfähige Anschrift oder mit unklaren Angaben
  • Der Name eines bekannten Unternehmens, zu dem sich keine Verbindung belegen lässt
  • Zahlung an Konten, die nicht auf die genannte Bank lauten
  • Zeitdruck und Zinsen über dem Marktniveau
  • Eine fehlende Erlaubnis, die sich in der Unternehmensdatenbank der BaFin prüfen lässt

Was Sie jetzt sofort tun sollten

  1. Leisten Sie keine weiteren Zahlungen und stimmen Sie keinen angeblichen Gebühren, Steuern oder Freischaltungen zu.
  2. Sichern Sie die gesamte Kommunikation: E-Mails, WhatsApp- und Telegram-Chats, Telefonnummern und Namen von Ansprechpartnern.
  3. Erstellen Sie Screenshots der Website, Ihres Kundenkontos, der Kontostände und angeblicher Erträge.
  4. Sichern Sie Zahlungsbelege: Banküberweisungen, Empfängerkonten mit IBAN, Kreditkartenzahlungen sowie bei Kryptowährungen Transaktions-Hashes und Wallet-Adressen.
  5. Informieren Sie Ihre Bank oder Ihren Zahlungsdienstleister zeitnah und fragen Sie nach Rückruf- oder Rückbuchungsmöglichkeiten.
  6. Entfernen Sie Fernwartungsprogramme wie AnyDesk oder TeamViewer, ändern Sie Passwörter und aktivieren Sie die Zwei-Faktor-Authentifizierung.
  7. Senden Sie keine weiteren persönlichen Dokumente, insbesondere keine Ausweiskopien.
  8. Lassen Sie die Zahlungswege anwaltlich prüfen, bevor Sie weitere Schritte unternehmen.

Festzinskompass Geld zurück: Welche Möglichkeiten geprüft werden können

Kann man Zahlungen zurückholen? Das hängt vom Einzelfall ab. Erfolgsaussichten richten sich nach Zahlungsweg, Zeitpunkt, Empfängerkonto und den verfügbaren Informationen. Eine pauschale Zusage kann seriös niemand geben.

Ich prüfe in solchen Fällen insbesondere, ob Zahlungen über Banken nachvollzogen werden können, ob Rückforderungs- oder Schadensersatzansprüche in Betracht kommen und ob eine Strafanzeige sinnvoll ist. Je früher die Unterlagen gesichert und Zahlungswege geklärt sind, desto besser lassen sich die Möglichkeiten einschätzen.

Vorsicht vor Recovery Scams und Folgebetrug

Opfer von Anlagebetrug werden häufig erneut kontaktiert, etwa von angeblichen Ermittlern, Behörden, Blockchain-Experten, Anwälten oder Rückholfirmen. Diese behaupten, das verlorene Geld gefunden zu haben, und verlangen vorab Gebühren oder Kryptowährungen.

Zahlen Sie niemals Vorschüsse an Unbekannte, die unaufgefordert Hilfe anbieten. Prüfen Sie Absender kritisch und verifizieren Sie Kontaktdaten selbst.

Rechtsanwalt Martin Wehrmann: kostenfreie Ersteinschätzung zu Festzinskompass

Wenn Sie Geld über Festzinskompass überwiesen haben oder Zweifel an dem Angebot haben, können Sie mir Ihren Fall über anwalt-anlagebetrug.de für eine kostenfreie Ersteinschätzung schildern. Als WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht prüfen wir den Sachverhalt und die Zahlungswege.

Ich erläutere Ihnen, welche Anhaltspunkte vorliegen und welche weiteren rechtlichen Schritte in Ihrem konkreten Fall in Betracht kommen. Erfolgsgarantien kann ich dabei nicht geben.

Häufige Fragen

Hat die BaFin vor Festzinskompass gewarnt?
Ja. Die BaFin veröffentlichte am 24.09.2026 eine Warnung zu festzinskompass.com. Es besteht der Verdacht auf Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis.
Wer betreibt Festzinskompass?
Die Betreiber sind der BaFin unbekannt. Das im Impressum genannte Unternehmen Hauck Aufhäuser Digital Custody GmbH hat laut BaFin keine Verbindung zur Website.
Ist die Hauck Aufhäuser Digital Custody GmbH beteiligt?
Nein. Nach Darstellung der BaFin wird die Identität des Unternehmens missbraucht. Die Warnung richtet sich nicht gegen das Unternehmen.
Was sollten Betroffene von Festzinskompass jetzt tun?
Keine weiteren Zahlungen leisten, Chats, Belege und Transaktionsdaten sichern, die Bank informieren und die Zahlungswege anwaltlich prüfen lassen.
Kann man Geld von Festzinskompass zurückholen?
Das hängt von Zahlungsweg, Zeitpunkt und verfügbaren Informationen ab. Eine pauschale Aussage ist nicht möglich, eine Einzelfallprüfung ist sinnvoll.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.

  • 1Sie schildern uns Ihren Fall
  • 2Melden Sie sich unverbindlich per Mail, Telefon oder WhatsApp
  • 3Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten
  • 4Sie erhalten eine anwaltliche Rückmeldung zu Ihrem Einzelfall.

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