Fintresor (fintresor.online): Pre-Funding und MiCA-Verwahrung

Veröffentlicht am 09.10.2026

Dr. Michael Wehrmann und Martin Wehrmann, WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht
Dr. Michael WehrmannRechtswissenschaftler Martin WehrmannRechtsanwalt
  • Pre-Funding von Kundencoins kann nach ESMA (9. Juli 2025) eine Unterverwahrung nach MiCA sein
  • Drittanbieter braucht nach Art. 75 Abs. 9 i. V. m. Art. 59 MiCA eine Zulassung zur Verwahrung
  • Ein fremdes Wallet allein beweist keinen Betrug; Zeitpunkt, Information und Empfänger sind entscheidend
  • Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
  • Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.

Bei der Fintresor Vermögensverwaltung GmbH (fintresor.online) kann rechtlich relevant sein, ob Kunden-Kryptowerte vor einer konkreten Order an einen externen Dienstleister übertragen wurden (sogenanntes Pre-Funding). Nach einer ESMA-Antwort vom 9. Juli 2025 kann darin eine Unterverwahrung (Sub-Custody) mit eigenen MiCA-Anforderungen liegen. Eine Weiterleitung an ein fremdes Wallet allein belegt noch keinen Betrug.

Was bedeutet Pre-Funding bei Fintresor (fintresor.online)?

Pre-Funding liegt vor, wenn ein Anbieter Kundencoins überträgt, bevor der Kunde einen konkreten Auftrag erteilt hat. Zweck ist, dass Coins bei einem Dienstleister bereits verfügbar sind, falls später Orders ausgeführt werden. Beispiel aus dem Artikel: Ein Kunde hält 50 ETH, und ein Teil davon wird ohne Verkaufsauftrag an einen Dritten übertragen. Nach der ESMA-Klarstellung ist das grundsätzlich als Unterverwahrung einzuordnen.

Welche Anforderungen stellt MiCA an den Drittanbieter?

Nach Artikel 75 Absatz 9 MiCA ist eine Unterverwahrung nur zulässig, wenn der Drittanbieter selbst als Krypto-Dienstleister nach Artikel 59 MiCA zugelassen ist und die Erlaubnis zur Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Kunden besitzt. Eine Bezeichnung wie „global liquidity partner“ genügt dafür nicht. Zu klären ist, welche juristische Person die Coins erhält, wo sie sitzt und ob ihr eine MiCA-Zulassung für Custody tatsächlich zugeordnet werden kann.

Muss Fintresor Kunden über die Weitergabe informieren?

Die ESMA betont, dass Kunden über die Weitergabe ihrer Kryptowerte an einen Unterverwahrer informiert werden müssen. Prüfenswert ist daher, ob die Weitergabe Bestandteil der Verwahrvereinbarung war. Das gilt besonders, wenn Blockchain-Transaktionen an unbekannte Adressen auftauchen und der Support nur von „interner Liquiditätssteuerung“ spricht.

Worin unterscheiden sich Pre-Funding und spätere Abwicklung?

Werden Kryptowerte erst nach Abschluss eines konkreten Geschäfts und ausschließlich zu dessen Abwicklung an einen Dritten geschickt, gilt dies nach der ESMA-Klarstellung nicht als Unterverwahrung. Entscheidend ist der Zeitpunkt: Wurden Coins am Montag übertragen, obwohl der Verkaufsauftrag erst am Donnerstag erteilt wurde? Technisch sehen beide Vorgänge ähnlich aus, rechtlich sind sie nicht zwingend gleich.

Ist Pre-Funding ein Warnsignal für Betrug?

Nicht automatisch. Krypto-Märkte laufen rund um die Uhr, und schnelle Orderausführung kann voraus­setzen, dass Werte bereits an bestimmten Orten verfügbar sind. Problematisch wird es, wenn Kunden nicht wissen, wo ihre Kryptowerte liegen, der Drittanbieter nicht klar benannt wird oder Zweifel an dessen Verwahrberechtigung bestehen. Relevant ist das Gesamtbild: Erklärung der Übertragung, Zulassung des Empfängers, Zeitpunkt relativ zur Order und nachvollziehbarer Verbleib der Coins.

Was gilt, wenn der Unterverwahrer ausfällt oder die Auszahlung „pending“ ist?

Mit einem weiteren Unternehmen entsteht eine zusätzliche Verwahrebene. MiCA behandelt Verwahrung als regulierte Krypto-Dienstleistung, die auch die Kontrolle über Zugriffsmittel wie private Schlüssel umfasst. Erklärt der Support nach einer Auszahlungsanforderung, die Coins lägen bei einem „Settlement Partner“, der derzeit keinen Zugriff habe, stellt sich neben der Auszahlung auch die Frage nach dem Aufbau der Verwahrkette. Hilfreich sind Transaktions-Hashes, Wallet-Adressen, Screenshots, Vertragsbedingungen und Hinweise auf beteiligte Drittunternehmen.

Häufige Fragen

Ist eine Übertragung an ein fremdes Wallet bei Fintresor (fintresor.online) automatisch Betrug?
Nein. Blockchain-Transfers zwischen Wallets sind bei professionellen Krypto-Anbietern üblich. Entscheidend sind Erklärung, Zulassung des Empfängers und Zeitpunkt der Übertragung.
Was ist Pre-Funding?
Die Übertragung von Kundencoins an einen externen Dienstleister vor einer konkreten Order, damit spätere Aufträge schneller abgewickelt werden können. Nach der ESMA kann dies eine Unterverwahrung sein.
Welche Voraussetzungen gelten für einen Unterverwahrer?
Nach Artikel 75 Absatz 9 MiCA muss der Drittanbieter als Krypto-Dienstleister nach Artikel 59 MiCA zugelassen sein und die Erlaubnis zur Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Kunden haben.
Müssen Kunden über die Unterverwahrung informiert werden?
Ja, die ESMA betont, dass Kunden über die Weitergabe ihrer Kryptowerte an den Unterverwahrer informiert werden müssen.
Welche Unterlagen sind bei einer unklaren Auszahlung nützlich?
Transaktions-Hashes, Wallet-Daten, Screenshots, Vertragsbedingungen und Hinweise auf beteiligte Drittunternehmen.

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