ForexFuturesMarket: Travel Rule und Kryptospur sichern

Veröffentlicht am 09.10.2026

Dr. Michael Wehrmann und Martin Wehrmann, WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht
Dr. Michael WehrmannRechtswissenschaftler Martin WehrmannRechtsanwalt
  • Seit 30.12.2024 verlangt die EU-Travel Rule (VO 2023/1113) Absender- und Empfängerdaten bei Kryptotransfers.
  • Auch bei Transfers an private Wallets können regulierte Börsen Daten speichern; ab 1.000 Euro wird Wallet-Kontrolle geprüft.
  • Transaction Hash, Adressen, Netzwerk und Börsen-Korrespondenz sollten Betroffene vollständig sichern.
  • Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
  • Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.

Bei Zahlungen an ForexFuturesMarket / Forex Futures Market (forexfuturesmarket.com) in Kryptowährungen ist die Spur des Geldes oft nachvollziehbarer, als viele Anleger annehmen. Seit dem 30. Dezember 2024 gilt in der EU die Verordnung (EU) 2023/1113 (sogenannte Travel Rule): Regulierte Kryptodienstleister müssen bei Transfers Angaben zu Absender und Empfänger erfassen. Der Quelltext enthält keine Aussage über eine Behördenwarnung oder eine Lizenz der Plattform.

Was ist die Travel Rule und warum ist sie bei forexfuturesmarket.com relevant?

Die Travel Rule verlangt, dass bestimmte Informationen über Auftraggeber (Originator) und Begünstigten einen Kryptotransfer begleiten. Nach Angaben der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA sollen Transaktionen dadurch besser nachvollziehbar und Geldwäsche sowie Terrorismusfinanzierung erschwert werden. Dazu können Namen, Kryptokontonummern und die Distributed-Ledger-Adresse gehören. Wer Coins von einer regulierten Börse auf Weisung eines angeblichen Beraters von ForexFuturesMarket versendet hat, kann daher bei der beteiligten Börse mehr Daten finden, als die Blockchain öffentlich zeigt.

Verschwindet die Spur bei einer privaten Wallet?

Nein, nicht automatisch. Die Verordnung erfasst auch Transfers zu oder von selbst gehosteten Adressen (self-hosted addresses), sofern auf einer Seite ein Kryptodienstleister beteiligt ist. Übersteigt der Transfer 1.000 Euro, muss dieser Dienstleister geeignete Maßnahmen ergreifen, um festzustellen, ob die Adresse im Eigentum oder unter der Kontrolle seines Kunden steht. Maßgeblich ist der Wert im Zeitpunkt des Transfers, Gebühren zählen nicht mit (Erläuterung der EBA).

Warum fragen Kryptobörsen nach Zweck und Empfänger?

Rückfragen zu Zweck, Empfänger oder Herkunft einer Wallet können regulatorisch erforderlich sein. Bei selbst gehosteten Adressen sieht das Regelwerk risikobasierte Maßnahmen vor, bei auffälligen Mustern auch zusätzliche Informationen und verstärkte Überwachung. Fehlen vorgeschriebene Angaben, kann ein Transfer ausgeführt, zurückgewiesen, zurückgegeben oder ausgesetzt werden. Problematisch wäre es, wenn Anleger angewiesen wurden, gegenüber der Börse einen falschen Zahlungszweck anzugeben oder die Prüfung über einen anderen Anbieter oder eine andere Wallet zu umgehen. Eine solche Kommunikation sollte gesichert werden.

Welche Unterlagen sollten Betroffene sichern?

Screenshots des Tradingkontos genügen bei Kryptozahlungen nicht. Wichtig sind:

  • Transaction Hash
  • Absender- und Zieladresse
  • verwendetes Blockchain-Netzwerk
  • Datum und Uhrzeit der Transaktion
  • eingesetzte Kryptobörse
  • E-Mails oder Meldungen, in denen der Dienstleister zusätzliche Angaben verlangt hat

Zeigt die Blockchain, wer hinter einer Wallet steht?

Nicht ohne Weiteres. Eine Blockchain-Adresse enthält nicht öffentlich den bürgerlichen Namen des Inhabers, und bei Weiterleitungen über mehrere Wallets entstehen komplexe Transaktionsketten. Deshalb sind technische und regulatorische Informationen zusammenzuführen: Zunächst wird die Empfängeradresse der ersten Zahlung bestimmt, dann geprüft, ob eine regulierte Börse oder ein anderer Kryptodienstleister beteiligt war, bei dem weitere Daten vorliegen können.

Häufige Fragen

Was ist die Travel Rule bei Kryptotransfers?
Nach der Verordnung (EU) 2023/1113 müssen Kryptodienstleister seit dem 30. Dezember 2024 bestimmte Informationen über Auftraggeber und Begünstigten erfassen und übermitteln, um Transfers nachvollziehbar zu machen.
Gilt die Travel Rule auch bei Zahlungen an eine private Wallet?
Ja, sofern auf einer Seite des Transfers ein Kryptodienstleister beteiligt ist. Ab 1.000 Euro muss dieser prüfen, ob die selbst gehostete Adresse im Eigentum oder unter der Kontrolle seines Kunden steht.
Sind Rückfragen meiner Kryptobörse zu einem Transfer Schikane?
Nicht unbedingt. Bei auffälligen Transaktionsmustern sind risikobasierte Maßnahmen wie Nachfragen zu Herkunft und Ziel der Kryptowerte regulatorisch vorgesehen.
Welche Daten sollte ich bei Zahlungen an forexfuturesmarket.com sichern?
Transaction Hash, Absender- und Zieladresse, Blockchain-Netzwerk, Datum und Uhrzeit, die genutzte Kryptobörse sowie sämtliche Nachrichten, in denen zusätzliche Angaben verlangt wurden.
Lässt sich über die Blockchain die Person hinter einer Wallet erkennen?
Nicht direkt. Die Adresse zeigt keinen Klarnamen. Hinweise können sich erst aus Daten regulierter Dienstleister in der Transaktionskette ergeben.

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