freiburgungsnis.com: Warnung der Cybercrime Police Zürich

Veröffentlicht am 28.10.2026 –

Dr. Michael Wehrmann und Martin Wehrmann, WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht
Dr. Michael WehrmannRechtswissenschaftler Martin WehrmannRechtsanwalt
  • freiburgungsnis.com steht auf der Warnliste der Cybercrime Police Zürich
  • Behauptete Schweizer Lizenz und Nutzerzahlen ließen sich nicht bestätigen
  • Einzahlungen stoppen, Belege sichern, Zahlungsweg für Rückforderung prüfen
  • Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
  • Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.

Die Krypto-Trading-Plattform Frei Bürgungsnis (freiburgungsnis.com) wird auf der öffentlichen Warnliste der Cybercrime Police Zürich unter verdächtigen Onlineplattformen geführt. Eine Schweizer Bewilligung konnte im Rahmen der Prüfung nicht bestätigt werden, die beworbenen Nutzer- und Einzahlungszahlen ließen sich nicht unabhängig verifizieren. Die Warnlistennennung ist ein konkretes Warnsignal, aber keine strafgerichtliche Verurteilung.

Ist Frei Bürgungsnis seriös?

Die Plattform wirbt auf freiburgungsnis.com mit über vier Millionen registrierten Nutzern, Aktivitäten in mehr als 98 Ländern und Kundeneinzahlungen von über 500 Millionen Dollar. Diese Angaben konnten nicht unabhängig bestätigt werden. Auffällig ist zudem: Öffentliche Registrierungsdaten nennen den 3. September 2026 als Entstehungsdatum der Domain. Eine junge Domain beweist keinen Betrug, die behauptete Größenordnung verlangt jedoch eine nachvollziehbare Erklärung.

Ist Frei Bürgungsnis in der Schweiz reguliert?

Die Plattform behauptet, in der Schweiz lizenziert zu sein und alle Finanzvorschriften einzuhalten. Eine konkrete, unabhängig bestätigte Bewilligung konnte nicht festgestellt werden. Ein Schweizer Zielpublikum ist kein Nachweis einer Schweizer Finanzmarktaufsicht. Zu klären ist, welche juristische Person hinter dem Angebot steht und welche Finanzdienstleistungen sie tatsächlich erbringt.

Welche Versprechen macht die Plattform?

Beworben werden KI-gestützte Marktanalysen, automatisierte Handelsentscheidungen, ein ROI-Rechner und eine Mindesteinzahlung von 250 (nicht überall mit eindeutiger Währungsangabe). Ein Gewinnrechner beweist keine tatsächlich erzielten Gewinne. Auch angezeigte Nutzerbewertungen mit Renditen von etwa 14 bis 19 Prozent ließen sich nicht als echte, überprüfte Handelsgeschäfte belegen. Die Sicherheitsangaben (Zwei-Faktor-Authentifizierung, verschlüsselte Zahlungen, Offline-Verwahrung von 98 Prozent der Vermögenswerte) sagen nichts darüber aus, ob Kundengelder tatsächlich vorhanden sind.

Wer ist Vertragspartner?

Öffentliche Analysen weisen darauf hin, dass die Nutzungsbedingungen auf externe Drittanbieter verweisen. Der eigentliche Anlagevertrag könnte daher nicht mit dem Betreiber der Werbewebsite bestehen. Für die Identifizierung möglicher Anspruchsgegner ist wichtig, wer die Registrierung entgegennimmt, an wen Daten weitergegeben werden und wer zur Einzahlung auffordert.

Was tun bei Problemen mit Frei Bürgungsnis?

  1. Weitere Einzahlungen stoppen, bis Betreiber und Regulierung geklärt sind.
  2. Dashboard, Kontostände und Handelspositionen sichern.
  3. Auszahlungsanträge mit Datum, Betrag und Antwort dokumentieren.
  4. Zahlungsbelege, Empfängerkonten und Wallet-Adressen herunterladen.
  5. Bank oder Kartenanbieter unverzüglich kontaktieren.
  6. E-Mail- und Chatverläufe exportieren.
  7. Passwörter ändern und Fernwartungszugänge prüfen.

Wie bekomme ich mein Geld zurück?

Der Zahlungsweg ist entscheidend. Bei Kreditkartenzahlungen kommen unter Umständen Chargeback-Verfahren in Betracht. Autorisierte Banküberweisungen lassen sich nicht automatisch rückgängig machen, ein schneller Rückrufversuch kann dennoch sinnvoll sein. Bei Kryptowährungen sind Transaktions-Hashes und Empfängeradressen zu sichern. Schadensersatzansprüche kommen etwa nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB in Betracht, sofern eine vorsätzliche Täuschung nachweisbar ist.

Wovor sollten Betroffene sich zusätzlich hüten?

Nach einem möglichen Anlagebetrug können sogenannte Recovery Scams folgen: Angebliche Ermittler oder Blockchain-Experten versprechen die Rückholung verlorener Gelder, verlangen aber vorab Gebühren. Solche Forderungen sollten nicht ungeprüft bezahlt werden. Eine garantierte Rückzahlung kann niemand seriös zusagen.

Häufige Fragen

Steht freiburgungsnis.com auf einer Warnliste?
Ja, die öffentliche Warnliste der Cybercrime Police Zürich nennt freiburgungsnis.com unter den verdächtigen Onlineplattformen. Das ist keine strafgerichtliche Verurteilung.
Ist Frei Bürgungsnis in der Schweiz lizenziert?
Die Plattform behauptet dies, eine konkrete, unabhängig bestätigte Bewilligung konnte jedoch nicht festgestellt werden.
Sind die Angaben zu vier Millionen Nutzern belegt?
Nein, die Angaben zu Nutzern, Ländern und über 500 Millionen Dollar Einzahlungen konnten nicht unabhängig bestätigt werden.
Welche Rückforderungsmöglichkeiten gibt es?
Je nach Zahlungsweg kommen Chargeback bei Kreditkarte, ein Rückrufversuch bei Überweisung oder die Sicherung von Transaktions-Hashes bei Kryptowährungen in Betracht. Zudem sind Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB zu prüfen.
Wie erkenne ich Recovery Scams?
Angebliche Rückholdienste verlangen vorab Gebühren und versprechen die Rückholung von Geldern. Solche Forderungen sollten nicht ungeprüft bezahlt werden.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.

  • 1Sie schildern uns Ihren Fall
  • 2Melden Sie sich unverbindlich per Mail, Telefon oder WhatsApp
  • 3Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten
  • 4Sie erhalten eine anwaltliche Rückmeldung zu Ihrem Einzelfall.

Weitere Übersichten