Green Points LLC (greenpointsllc.org): BaFin-Warnung
- BaFin nennt greenpointsllc.org in Warnung vom 14.10.2026: Angebote ohne erforderliche Erlaubnis
- Keine weiteren Zahlungen, Beweise sichern, Zahlungswege und Empfänger prüfen
- Ansprüche u. a. nach § 823 Abs. 2 BGB und § 826 BGB möglich; Verjährung beachten
- Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
- Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Internetadresse greenpointsllc.org der Green Points LLC in einer Warnung vom 14. Oktober 2026 genannt. Nach Erkenntnissen der Behörde werden über diese Angebote Finanz- beziehungsweise Kryptowerte-Dienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis angeboten. Anleger sollten daher keine weiteren Einzahlungen leisten und ihre Zahlungswege prüfen.
Was hat die BaFin zu Green Points LLC (greenpointsllc.org) mitgeteilt?
Die BaFin nennt greenpointsllc.org gemeinsam mit 22 weiteren Internetadressen. Die Betreiber unterliegen nicht der Aufsicht der BaFin. Die Internetauftritte sind nach Angaben der Behörde nahezu identisch gestaltet und verwenden ähnliche Werbeaussagen. Daraus folgt nicht automatisch, dass alle Seiten denselben Verantwortlichen gehören.
Ist Green Points LLC seriös?
Green Points LLC wird auf der Webseite als international tätige Private-Equity-Gesellschaft dargestellt. Das ist eine Selbstdarstellung und kein unabhängiger Nachweis verwalteter Vermögenswerte. Die Domain greenpointsllc.org wurde laut öffentlichen Domaininformationen am 3. April 2026 registriert. Das beweist keinen Betrug, ist aber ein Prüfpunkt, wenn langjährige Geschäftstätigkeit suggeriert wird. Der Zusatz „LLC“ ist kein Qualitätsmerkmal. Ein Registereintrag würde zudem eine finanzaufsichtsrechtliche Erlaubnis nicht ersetzen.
Was sollten Anleger jetzt tun?
- Keine weiteren Anlagebeträge, Freischaltungsgebühren oder angeblichen Steuern zahlen.
- Die Bank informieren und nach einem Rückrufversuch fragen.
- Verträge, Kontostände, E-Mails und Messenger-Verläufe sichern.
- IBAN, Kontoinhaber, Wallet-Adressen und Transaktionskennungen notieren.
- Passwörter ändern und mögliche Fernwartungszugriffe kontrollieren.
- Eine chronologische Übersicht der Einzahlungen und Kontakte erstellen.
Wie bekomme ich mein Geld zurück?
Die Möglichkeiten hängen von der Zahlungsart ab. Bei einer Banküberweisung kann ein schneller Rückrufversuch sinnvoll sein, eine ausgeführte Überweisung lässt sich aber nicht einseitig zurückbuchen. Bei Kreditkarten kommen Reklamationsverfahren nach den Regeln des Kartensystems infrage. Kryptotransaktionen sind grundsätzlich nicht umkehrbar, ihre Wege lassen sich aber unter Umständen nachverfolgen. Eine Rückzahlung kann nicht garantiert werden.
Welche Ansprüche kommen in Betracht?
Die BaFin-Warnung ist keine strafgerichtliche Feststellung eines Betrugs. Bei nachweisbaren Täuschungen kann § 263 Abs. 1 StGB einschlägig sein. Zivilrechtlich kommen Ansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit einem Schutzgesetz sowie aus § 826 BGB in Betracht. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt nach § 195 BGB drei Jahre, der Beginn richtet sich nach § 199 Abs. 1 BGB.
Wie erkenne ich Recovery Scams?
Nach einem möglichen Anlagebetrug melden sich teils angebliche Ermittler oder Blockchainexperten, die verlorenes Geld gefunden haben wollen und vorab Gebühren verlangen. Private Wallet-Schlüssel, Seed-Phrasen und Onlinebanking-Zugangsdaten dürfen niemals weitergegeben werden.
Häufige Fragen
- Wann hat die BaFin vor greenpointsllc.org gewarnt?
- Die Warnung datiert vom 14. Oktober 2026. Die Adresse wird zusammen mit 22 weiteren Internetadressen genannt.
- Verfügt Green Points LLC über eine BaFin-Erlaubnis?
- Nach den Erkenntnissen der BaFin werden Dienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis angeboten; die Betreiber unterliegen nicht der BaFin-Aufsicht.
- Sollte ich Gebühren für eine Auszahlung zahlen?
- Zusätzliche Zahlungsforderungen nach einem Auszahlungswunsch sind besonders kritisch. Sie sollten nicht erfüllt werden, bevor ihre Rechtsgrundlage unabhängig geprüft wurde.
- Reicht eine Strafanzeige aus, um Geld zurückzuerhalten?
- Nein. Sie führt nicht automatisch zur Rückzahlung. Parallel sollte geprüft werden, ob identifizierbare Anspruchsgegner vorhanden sind und Schritte wirtschaftlich sinnvoll sind.
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