harrass-kollegen.de: Warnung vor Identitätsmissbrauch
- Watchlist Internet warnt seit 27.10.2026 vor harrass-kollegen.de
- Verdacht auf Identitätsmissbrauch: Marko Harraß ist bei eureos in Erfurt tätig
- Keine Zahlungen leisten, Belege sichern, Bank und Anwaltsverzeichnis nutzen
- Bei harrass-kollegen.de könnte es sich um einen Betrug handeln.
- Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
- Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.
harrass-kollegen.de ist eine Website, die sich als Nürnberger Anwaltskanzlei „Harraß Rechtsanwälte“ ausgibt. Watchlist Internet warnt seit dem 27. Oktober 2026 vor dieser Domain. Es besteht ein konkreter Verdacht auf Identitätsmissbrauch zulasten des real existierenden Rechtsanwalts Marko Harraß; eine Beteiligung von ihm an der Seite ist nicht nachgewiesen.
Was ergab die Überprüfung von harrass-kollegen.de?
Am 6. November 2026 war die Website erreichbar. Sie nennt als Sitz die Zeltnerstraße 1, 90443 Nürnberg, und als Inhaber Marko Harraß. Beworben werden Insolvenzrecht, Restrukturierung, Gläubigervertretung und Geschäftsführerberatung. Das Impressum nennt die Telefonnummer 0911 96640690, die Umsatzsteuer-ID DE976115032 und die Rechtsanwaltskammer Nürnberg. Diese Angaben sind nicht automatisch echt, denn auch eine gefälschte Kanzleiidentität kann ein professionelles Impressum haben.
Wo arbeitet der echte Marko Harraß?
Laut der Website der eureos gmbh steuerberatungsgesellschaft rechtsanwaltsgesellschaft ist Marko Harraß dort Partner und Insolvenzverwalter, seit April 2025 am Standort Erfurt (Gorkistraße 14, 99084 Erfurt). Er ist Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie für Arbeitsrecht. Eine Zugehörigkeit zur Nürnberger Kanzlei hinter harrass-kollegen.de ließ sich nicht bestätigen. Unterschiedliche Standorte beweisen für sich keinen Betrug, da Anwälte mehrere Standorte unterhalten können.
Wer sind die angeblichen Kanzleikollegen?
Die Website nennt Claudia Wendt (Geschäftsführerberatung), Tobias Reuter (Gläubigervertretung) und Julia Kramer (Verbraucherinsolvenzrecht). Ob sie der Kanzlei angehören, ließ sich nicht unabhängig bestätigen. Sie sollten einzeln im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis geprüft werden. Namensgleiche Anwälte dürfen nicht ohne Beweise mit der Domain in Verbindung gebracht werden.
Welche Betrugsmaschen sind mit falschen Insolvenzverwaltern bekannt?
Falsche Insolvenzkanzleien bieten häufig angebliche Insolvenzbestände an. Die Polizeidirektion Görlitz berichtete im August 2026 von einem Unternehmer, der nach einem angeblichen Insolvenzverkauf von Werkzeugen und Baumaschinen mehrere Tausend Euro verlor. Bekannt sind auch Fälle mit Goldbarren, Edelmetallmünzen und Luxusfahrzeugen. Ein konkreter Goldverkauf über harrass-kollegen.de ist nicht nachgewiesen. Die Bundesrechtsanwaltskammer warnt vor gefälschten Kanzleiidentitäten, etwa im Zusammenhang mit angeblichen Erbschaften, Kryptowährungsrückzahlungen oder fingierten Abmahnungen.
Wie lässt sich eine echte Insolvenzverwaltung prüfen?
Nach § 56 Abs. 1 InsO bestellt das Insolvenzgericht den Insolvenzverwalter. Zu prüfen sind Insolvenzgericht, Aktenzeichen und Bestellung, ob die Gegenstände zur Insolvenzmasse gehören, die Verfügungsbefugnis und die Empfängerkontoverbindung. Man sollte sich nicht allein auf vermeintliche Gerichtsbeschlüsse oder die angegebenen Kontaktdaten verlassen.
Was sollten Betroffene jetzt tun?
- Keine weiteren Zahlungen oder Anzahlungen leisten.
- E-Mails, Rechnungen und Angebote vollständig sichern.
- Marko Harraß nur über unabhängig bestätigte Kontaktdaten bei eureos kontaktieren.
- Die angeblichen Kanzleimitglieder amtlich überprüfen.
- Insolvenzverfahren und Verwalterbestellungen unabhängig kontrollieren.
- Bereits überwiesenes Geld sofort bei der Bank reklamieren.
- Bei übermittelten Ausweiskopien an möglichen Identitätsmissbrauch denken.
- Strafanzeige und Rückforderungsansprüche prüfen lassen.
Welche Ansprüche kommen bei einer Fake-Kanzlei in Betracht?
Bei nachgewiesener Täuschung können Ansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB sowie aus § 826 BGB bestehen. Zu klären sind Zahlungswege, Kontoinhaber, Kommunikationsnachweise und mögliche Verantwortliche. Dabei ist zwischen tatsächlichen Tätern und möglicherweise selbst durch Identitätsdiebstahl geschädigten Rechtsanwälten zu unterscheiden.
Häufige Fragen
- Ist harrass-kollegen.de seriös?
- Watchlist Internet warnt seit dem 27. Oktober 2026 vor der Domain. Es besteht ein konkreter Verdacht auf Identitätsmissbrauch; eine Zugehörigkeit des echten Marko Harraß ließ sich nicht bestätigen.
- Steckt der echte Rechtsanwalt Marko Harraß hinter der Website?
- Das ist nicht nachgewiesen. Er ist nachweislich Partner und Insolvenzverwalter bei eureos in Erfurt, nicht in der auf der Website genannten Nürnberger Kanzlei.
- Was tun, wenn ich bereits gezahlt habe?
- Keine weiteren Zahlungen leisten, Unterlagen sichern, das Geld sofort bei der Bank reklamieren und Strafanzeige sowie Rückforderungsansprüche prüfen lassen.
- Wie prüfe ich ein Insolvenzverwalter-Angebot?
- Insolvenzgericht, Aktenzeichen und Bestellung nach § 56 Abs. 1 InsO prüfen, ebenso Verfügungsbefugnis und Empfängerkonto.
- Welche Ansprüche kommen in Betracht?
- Bei nachgewiesener Täuschung Ansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB sowie aus § 826 BGB.
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