Helle Kapitberg: Nutzerzahlen, MiCA und Aufsicht

Veröffentlicht am 09.10.2026

Dr. Michael Wehrmann und Martin Wehrmann, WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht
Dr. Michael WehrmannRechtswissenschaftler Martin WehrmannRechtsanwalt
  • Art. 85 MiCA verlangt mindestens 15 Mio. aktive EU-Nutzer, nicht registrierte Konten weltweit
  • Große Nutzerzahlen ersetzen keine Zulassung für die konkret genutzte Krypto-Dienstleistung
  • Verstärkte ESMA-Aufsicht begründet keinen individuellen Auszahlungsanspruch
  • Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
  • Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.

Helle Kapitberg (hellekapitberg.online, helle-kapitberg.online) wirbt nach dem Artikel mit Angaben wie „15 Millionen Kunden“ oder „europaweit führend“. Solche Zahlen belegen weder eine Zulassung noch eine behördliche Überwachung noch die Seriosität. Nach Artikel 85 MiCA zählen nur mindestens 15 Millionen aktive Nutzer in der EU im Jahresdurchschnitt.

Was bedeutet „signifikanter Krypto-Dienstleister“ nach Art. 85 MiCA?

Artikel 85 MiCA definiert den „signifikanten Krypto-Dienstleister“. Erforderlich ist, dass der Anbieter in der Europäischen Union im Durchschnitt eines Kalenderjahres mindestens 15 Millionen aktive Nutzer hat. Maßgeblich ist die durchschnittliche tägliche Zahl aktiver Nutzer im vorhergehenden Kalenderjahr. Registrierte Konten, Downloads oder weltweite Kundenzahlen reichen nicht aus. Werbeangaben wie „20 Millionen registrierte Kunden weltweit“ sagen deshalb nichts darüber, ob die gesetzliche Schwelle erreicht ist.

Was muss geschehen, wenn die Schwelle erreicht wird?

Der Krypto-Dienstleister muss seine zuständige Aufsichtsbehörde innerhalb von zwei Monaten informieren. Bestätigt die Behörde die Voraussetzungen, wird anschließend die ESMA benachrichtigt. Die Einstufung ist also kein selbst verliehenes Qualitätssiegel. Bezeichnet sich Helle Kapitberg als „MiCA Significant CASP“, sollte geprüft werden, ob dahinter die Einstufung nach Artikel 85 steht oder nur eine werbliche Beschreibung der Größe.

Ersetzt die Größe einer Plattform die Prüfung der Zulassung?

Nein. Die Nutzerzahl sagt etwas über die Reichweite aus. Sie beantwortet nicht, ob eine Auszahlung ordnungsgemäß erfolgt, ob das Unternehmen für alle angebotenen Dienste zugelassen ist oder ob eine Werbeaussage stimmt. MiCA verlangt, dass zugelassene Krypto-Dienstleister die Zulassungsvoraussetzungen dauerhaft erfüllen. Die Zulassung muss konkret angeben, welche Krypto-Dienstleistungen erbracht werden dürfen. Eine große Nutzerbasis erweitert den Erlaubnisumfang nicht.

Wie wirkt sich die verstärkte Aufsicht auf einzelne Anleger aus?

Bei bedeutenden Anbietern muss die Behörde des Herkunftsstaates das ESMA Board of Supervisors jährlich über bestimmte Entwicklungen informieren, etwa laufende oder abgeschlossene Zulassungsverfahren, mögliche Zulassungsentziehungen und bestimmte ausgeübte Aufsichtsbefugnisse. Das bedeutet nicht, dass die ESMA einzelne Kundenbeschwerden bearbeitet oder Auszahlungen anordnet. Verstärkte Aufsicht und individuelle Ansprüche eines Geschädigten sind zwei verschiedene Ebenen.

Welche weiteren Kriterien betrachten Aufsichtsbehörden?

Eine 2025 erlassene EU-Verordnung nennt für aufsichtsrechtliche Bewertungen unter anderem die Zahl der Kunden und aktiven Nutzer, den Wert verwahrter Kryptowerte, das Handelsvolumen, die Zahl der Kundenorders und der Krypto-Transfers sowie die Zahl der Tätigkeitsländer. Auch Unternehmens- und Eigentümerstruktur, ausgelagerte Funktionen, die Zahl verwendeter Distributed Ledgers, Smart Contracts und die Sicherung privater kryptografischer Schlüssel können eine Rolle spielen. Solche Zahlen beschreiben die wirtschaftliche Bedeutung, nicht die Seriosität.

Was sollten Betroffene bei Aussagen zu Kundenzahlen prüfen?

Der Artikel schildert einen Beispielfall: Ein Anleger zahlt 60.000 Euro ein. Der Ansprechpartner verweist auf 25 Millionen Kunden und eine angebliche Überwachung „direkt von der EU“. Als eine Auszahlung scheitert, wird diese Behauptung zur Beruhigung wiederholt. Zu klären wäre dann:

  • Sind registrierte oder aktive Kunden gemeint?
  • Gilt die Zahl weltweit oder innerhalb der EU?
  • Ist die Schwelle nach Artikel 85 MiCA erfüllt?
  • Welche Behörde ist zuständig?
  • Welche Zulassung besteht für die tatsächlich genutzte Dienstleistung?

Auch ungewöhnliche Größenangaben können überprüfenswert sein, etwa wenn eine unbekannte Plattform binnen weniger Monate 18 Millionen aktive europäische Kunden behauptet, ohne dass öffentlich Spuren des Geschäfts erkennbar sind. Eine übertriebene Nutzerzahl ist allein kein Beweis für Betrug, kann aber Teil einer Darstellung sein, die wirtschaftliche Bedeutung oder behördliche Kontrolle suggeriert. Betroffene sollten entsprechende Werbeaussagen sichern.

Worauf kommt es bei Problemen mit Auszahlungen an?

Entscheidend sind die konkrete Gesellschaft, ihre Zulassung, die tatsächlich erbrachte Dienstleistung, der Zahlungsfluss und der Umgang mit dem einzelnen Kunden. Aus einer großen Nutzerzahl folgt keine persönliche Kapitalgarantie.

FAQ

Reicht eine hohe Kundenzahl für eine MiCA-Einstufung?

Nein. Maßgeblich sind mindestens 15 Millionen aktive Nutzer in der EU im Jahresdurchschnitt.

Wer wird bei Überschreiten der Schwelle informiert?

Der Anbieter muss binnen zwei Monaten die zuständige Aufsichtsbehörde informieren, die nach Bestätigung die ESMA benachrichtigt.

Garantiert die Einstufung eine Auszahlung?

Nein. Sie betrifft die Aufsicht, nicht individuelle Ansprüche.

Was sollte ich bei Werbeaussagen sichern?

Aussagen zu Kundenzahlen, Regulierung und Aufsicht, damit sie später mit Zulassung und tatsächlichem Angebot abgeglichen werden können.

Häufige Fragen

Reicht eine hohe Kundenzahl für eine MiCA-Einstufung?
Nein. Maßgeblich sind nach Artikel 85 MiCA mindestens 15 Millionen aktive Nutzer in der EU im Jahresdurchschnitt.
Wer wird informiert, wenn die Schwelle erreicht wird?
Der Anbieter muss binnen zwei Monaten die zuständige Aufsichtsbehörde informieren. Diese benachrichtigt nach Bestätigung die ESMA.
Garantiert eine Einstufung als signifikanter Anbieter eine Auszahlung?
Nein. Sie betrifft die Aufsicht, nicht individuelle Ansprüche einzelner Kunden.
Was sollten Betroffene bei Werbeaussagen zu Helle Kapitberg tun?
Aussagen zu Kundenzahlen, Regulierung und Aufsicht sichern und mit Zulassung und tatsächlichem Angebot abgleichen.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.

  • 1Sie schildern uns Ihren Fall
  • 2Melden Sie sich unverbindlich per Mail, Telefon oder WhatsApp
  • 3Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten
  • 4Sie erhalten eine anwaltliche Rückmeldung zu Ihrem Einzelfall.

Weitere Übersichten