Infinite Yield Inv. (infinite-yield.com): FINMA-Warnung

Veröffentlicht am 03.11.2026 –

Dr. Michael Wehrmann und Martin Wehrmann, WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht
Dr. Michael WehrmannRechtswissenschaftler Martin WehrmannRechtsanwalt
  • FINMA führt INFINITEYIELD (infinite-yield.com) seit 29.10.2026 auf der Warnliste, ohne HR-Eintrag.
  • Warnlisteneintrag ist ein Risikosignal, aber kein Nachweis einer Straftat; Finanstilsynet verweist auf die FINMA.
  • Keine weiteren Zahlungen leisten, Beweise sichern, Bank informieren und Verjährungsfristen beachten.
  • Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
  • Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.

Infinite Yield Inv. (infinite-yield.com) steht seit dem 29. Oktober 2026 unter der Bezeichnung INFINITEYIELD auf der Warnliste der Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA. Genannt wird eine Adresse in Zürich, jedoch ohne Handelsregistereintrag. Der Warnlisteneintrag ist ein gewichtiges Risikosignal, ersetzt aber nicht den Nachweis einer konkreten Straftat.

Was hat die FINMA zu Infinite Yield Inv. veröffentlicht?

Die FINMA nennt die Internetadresse infinite-yield.com und die Anschrift Badenerstrasse 574, 8048 Zürich. Sie weist keinen Unternehmenssitz aus und vermerkt „Ohne HR-Eintrag“. Eine Zürcher Adresse belegt nicht, dass dort ein reguliertes Finanzunternehmen tätig ist. Am 31. Oktober 2026 veröffentlichte auch die norwegische Finanzaufsicht Finanstilsynet einen Hinweis, der sich auf die Schweizer Warnung bezieht. INFINITEYIELD ist zudem im internationalen Warnsystem der Wertpapieraufsichtsbehörden erfasst. Es handelt sich nicht um mehrere unabhängige Betrugsfeststellungen, Ausgangspunkt ist die Schweizer Meldung.

Wann wird eine verzögerte Auszahlung zum Warnsignal?

Nicht jede Verzögerung bedeutet Betrug, denn auch technische Probleme oder Identitätsprüfungen können Gründe sein. Kritisch wird es, wenn ständig neue Voraussetzungen genannt werden. Werden zusätzliche Steuern, Sicherheitsleistungen oder Kontofreischaltungen verlangt, sollten keine weiteren Zahlungen erfolgen. Eine schriftliche Auszahlungsanforderung samt Antwort sollte gesichert werden. Das Kundenkonto sollte nicht vorschnell gelöscht werden, damit Beweise erhalten bleiben.

Was können Anleger sofort tun?

  • Einzahlungen stoppen, auch für angebliche Freischaltungsgebühren.
  • Die Bank informieren und einen Überweisungsrückruf prüfen lassen.
  • Screenshots von Guthaben, Transaktionen und Auszahlungsanträgen erstellen.
  • E-Mail-, WhatsApp- und Telegram-Verläufe exportieren.
  • IBAN, Kontoinhaber, Wallet-Adressen und Transaktionskennungen festhalten.
  • Passwörter ändern, Zwei-Faktor-Authentifizierung aktivieren, Fernwartungssoftware prüfen.
  • Keine weiteren Ausweiskopien oder Bankunterlagen an ungeprüfte Kontakte senden.

Wie sind Bank- und Krypto-Zahlungen rechtlich zu bewerten?

Bei einer selbst autorisierten Überweisung besteht grundsätzlich kein automatischer Erstattungsanspruch gegen die eigene Bank. Ein sofortiger Rückrufversuch kann dennoch sinnvoll sein. Weicht der Kontoinhaber vom behaupteten Vertragspartner ab, kann das ein Ansatzpunkt für Nachforschungen sein. Bei Kryptowährungen sollten alle Transaktions-Hashes und Empfängeradressen gesichert werden. Eine Blockchainanalyse kann Weiterleitungen zeigen, Nachverfolgbarkeit bedeutet aber nicht Rückholbarkeit.

Welche Ansprüche kommen bei nachgewiesenem Betrug in Betracht?

Geprüft werden können § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB, § 826 BGB bei vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung, die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung nach § 123 Abs. 1 BGB sowie bereicherungsrechtliche Ansprüche nach § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB. Welche Grundlage greift, hängt von Beweisen, beteiligten Personen und Vertragsverhältnissen ab. Bei grenzüberschreitenden Fällen sind anwendbares Recht und Gerichtszuständigkeit zu klären. Eine Strafanzeige nach § 158 Abs. 1 StPO kann Ermittlungen auslösen, führt aber nicht automatisch zur Rückzahlung. Für viele zivilrechtliche Ansprüche gilt nach §§ 195, 199 BGB eine regelmäßige Verjährung von drei Jahren.

Was sind Recovery Scams?

Geschädigte Anleger erhalten mitunter unaufgefordert das Angebot, ihr Geld zurückzuholen. Angebliche Blockchain-Ermittler oder Behördenvertreter verlangen dann Vorauszahlungen für Freigaben, Steuern oder Ermittlungsgebühren. Auf unüberprüfte Rückzahlungszusagen sollte nie gezahlt werden.

Häufige Fragen

Warum steht infinite-yield.com auf der FINMA-Warnliste?
Die FINMA führt INFINITEYIELD seit dem 29. Oktober 2026 auf ihrer Warnliste und nennt die Adresse Badenerstrasse 574, 8048 Zürich, ohne Handelsregistereintrag. Die Gründe im Einzelnen ergeben sich aus dem Eintrag der Behörde.
Beweist die Warnung einen Betrug?
Nein. Sie ist ein gewichtiges Risikosignal, belegt aber keine strafrechtliche Verurteilung. Die Warnungen anderer Behörden gehen auf die Schweizer Meldung zurück.
Was tun, wenn zusätzliche Gebühren für eine Auszahlung verlangt werden?
Es sollten keine weiteren Zahlungen geleistet werden. Die Forderungen, Nachrichten und Auszahlungsanträge sollten dokumentiert werden.
Kann ich Geld über meine Bank zurückholen?
Bei selbst autorisierten Überweisungen besteht grundsätzlich kein automatischer Erstattungsanspruch. Ein sofortiger Rückrufversuch kann je nach Zahlungsstatus und Mitwirkung der Empfängerbank dennoch sinnvoll sein.
Welche Verjährungsfrist gilt?
Für viele zivilrechtliche Ansprüche gilt nach §§ 195, 199 BGB eine regelmäßige Frist von drei Jahren, deren Beginn von den gesetzlichen Voraussetzungen abhängt.

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