Interactive Consulting: Namensmissbrauch und Auszahlung

Veröffentlicht am 19.10.2026 –

Dr. Michael Wehrmann und Martin Wehrmann, WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht
Dr. Michael WehrmannRechtswissenschaftler Martin WehrmannRechtsanwalt
  • Keine Behördenwarnung und kein Registereintrag zu Interactive Consulting gefunden
  • Namensmissbrauch ist ein Hinweis, aber nicht belegt; Verwechslungsgefahr beachten
  • Keine Zahlungen mehr leisten, Beweise sichern, Zahlungswege anwaltlich prüfen lassen
  • Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
  • Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.

Wenn Sie bei Interactive Consulting Geld eingezahlt haben und Fragen zu Auszahlung, Seriosität oder einem möglichen Anlagebetrug haben, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren und Ihre Unterlagen sichern. Zu dieser Trading-Plattform liegt ein Hinweis auf möglichen Identitätsdiebstahl und Namensmissbrauch vor. Betroffene können über anwalt-anlagebetrug.de eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.

Interactive Consulting: Was sich belegen lässt und was nicht

Nach den derzeit verfügbaren Informationen gibt es keine Warnung einer Finanzaufsichtsbehörde, die Interactive Consulting oder die Domains inter-actives.com und interactivebrokersconsulting.com ausdrücklich nennt. Einen Registereintrag zur Plattform konnte ich ebenfalls nicht feststellen. Die Plattform ist damit nicht als zugelassen belegt.

Bekannt sind vor allem Beiträge von Anlegeranwälten. Sie bezeichnen Einzahlungen auf diesen Domains als Anlagebetrug und nennen Anschriften in Zug (Schweiz) und Greenwich (USA). Ob dort ein Betreiber tatsächlich existiert, ist nicht überprüft. Diese Beiträge sind Wertungen von Kanzleien, die ihre eigene Tätigkeit bewerben. Sie ersetzen keine behördliche Prüfung.

Eine Anwaltsveröffentlichung behauptet außerdem, die BaFin habe der Plattform keine Erlaubnis für Geschäfte mit Anlegern in Deutschland erteilt. Als Beleg wird keine BaFin-Quelle genannt, sondern „vorliegende Informationen“. Ich behandle diese Angabe deshalb als Hinweis, nicht als gesicherte Tatsache.

Möglicher Identitäts- und Namensmissbrauch: Was dahinter stehen kann

Der Hinweis auf Identitätsdiebstahl und Namensmissbrauch ist für Betroffene bedeutsam. Belegt ist er nach dem aktuellen Stand nicht. Es gibt keine Quelle, die bestätigt, dass der Name Interactive Consulting von Dritten missbraucht wird oder dass eine bestimmte Person oder Firma betroffen ist.

Solche Konstellationen sind bei Online-Trading-Angeboten aber ein bekanntes Muster. Dabei nutzen Unbekannte Namen real existierender Unternehmen, um Vertrauen zu erzeugen. Die BaFin hat in anderen Fällen vor Identitätsmissbrauch zulasten der Unternehmensgruppe Interactive Brokers LLC gewarnt, etwa bei einer ganz anderen Website. Die britische FCA veröffentlichte eine Warnung zu einem Klon von Interactive Brokers. Beide Warnungen betreffen nicht Interactive Consulting und nicht die genannten Domains. Ein Bezug ist nicht belegt.

Ich ziehe daraus keinen Schluss auf die konkrete Plattform. Für die rechtliche Prüfung ist die Frage aber wichtig: Wer hat Ihnen tatsächlich Vertragspartner und Empfängerkonto genannt, und stimmt das mit den Angaben auf der Website überein?

Interactive Consulting und die Domains: Verwechslungsgefahr ernst nehmen

Die Domain interactivebrokersconsulting.com erinnert im Wortlaut an Interactive Brokers, einen real existierenden Broker. Das ist meine Beobachtung und keine Aussage einer Quelle. Ein Zusammenhang ist nicht belegt.

Außerdem existieren Unternehmen mit ähnlichem Namen, etwa eine Interactive Consulting Plus GmbH in Dübendorf in der Schweiz und eine ICM Interactive Consulting & Management GmbH in Frankfurt. Eine Verbindung zur hier betrachteten Plattform ist nicht belegt. Diese Firmen sollten Sie nicht mit der Plattform gleichsetzen und nicht öffentlich beschuldigen.

Praktisch heißt das: Prüfen Sie genau, welche Domain Sie genutzt haben, wohin Ihr Geld geflossen ist und wer als Zahlungsempfänger auftrat. Der Name allein sagt wenig. Entscheidend sind die Zahlungswege.

Typische Warnsignale bei Trading-Plattformen und Auszahlungsproblemen

Ausbleibende Auszahlungen sind eines der wichtigsten Warnzeichen bei Online-Brokern. Ein Anwaltsbeitrag beschreibt für Interactive Consulting das Muster, dass Gewinne angezeigt werden, die Auszahlung aber ausbleibt und anschließend Gebühren oder Steuern verlangt werden. Das ist eine allgemeine Beschreibung. Einen belegten Einzelfall nennt das Dossier nicht.

Allgemein achte ich bei Trading-Plattformen auf folgende Punkte:

  • fehlende Erlaubnis oder fehlender Registereintrag
  • unklare Betreiberangaben im Impressum
  • Druck zu schnellen oder höheren Einzahlungen
  • hohe angezeigte Gewinne bei verweigerter Auszahlung
  • Forderungen nach Steuern, Gebühren oder Freischaltungszahlungen vor einer Auszahlung
  • Zahlungen an wechselnde Empfänger oder in Kryptowährungen

Treffen mehrere Punkte zu, sollten Sie keine weiteren Zahlungen leisten. Verlangte Vorabgebühren sind ein klassisches Merkmal von Anlagebetrug.

Was Sie jetzt sofort tun sollten

Mit diesen Schritten sichern Sie Ihre Position, unabhängig davon, ob am Ende ein Betrugsfall oder ein Namensmissbrauch vorliegt:

  1. Leisten Sie keine weiteren Zahlungen, auch keine angeblichen Steuern, Gebühren oder Freischaltungen.
  2. Sichern Sie alle Kontakte: E-Mails, WhatsApp- und Telegram-Chats (exportieren), Telefonnummern und Namen angeblicher Broker oder Account Manager.
  3. Erstellen Sie Screenshots des Kontos, der Kontostände, angezeigten Gewinne und Auszahlungsanträge samt Ablehnungen oder Verzögerungen.
  4. Sammeln Sie Zahlungsbelege: Banküberweisungen, Kreditkartenabrechnungen, Krypto-Transaktions-Hashes, Wallet-Adressen und Empfängerkonten.
  5. Entfernen Sie Fernwartungsprogramme wie AnyDesk oder TeamViewer und prüfen Sie Zugänge.
  6. Ändern Sie Passwörter und aktivieren Sie die Zwei-Faktor-Authentifizierung.
  7. Informieren Sie Ihre Bank oder Ihren Zahlungsdienstleister zeitnah und fragen Sie nach Rückruf- oder Erstattungsmöglichkeiten.
  8. Senden Sie keine weiteren persönlichen Dokumente, insbesondere keine Ausweiskopien.

Wenn Ihre Identität missbraucht worden sein könnte

Haben Sie Ausweisdokumente, Selfies oder Kontodaten übermittelt, sollten Sie das dokumentieren. Prüfen Sie, ob Konten oder Verträge auf Ihren Namen eröffnet wurden, und erwägen Sie eine Anzeige. Eine Auskunft bei der Schufa kann zusätzlich Klarheit schaffen.

Interactive Consulting Geld zurück: Welche Möglichkeiten geprüft werden können

Ob Geld zurückgeholt werden kann, hängt vom Einzelfall, vom Zahlungsweg und von den verfügbaren Informationen ab. Erfolgsgarantien gibt es nicht. Realistisch geprüft werden können jedoch mehrere Ansätze.

Bei Überweisungen kann die Bank unter Umständen kontaktiert werden, wenn der Vorgang noch nicht lange zurückliegt. Bei Kreditkartenzahlungen kommt ein Chargeback in Betracht. Bei Kryptowährungen lassen sich Transaktionen zu Wallets zurückverfolgen, was Ermittlungsbehörden oder Börsen als Ansatz dienen kann.

Rechtlich prüfe ich in solchen Fällen insbesondere Ansprüche gegen Empfänger und mögliche Beteiligte, Erstattungsansprüche gegen Zahlungsdienstleister und die Frage, ob eine Strafanzeige sinnvoll ist. Entscheidend ist zunächst, wer tatsächlich Vertragspartner und Zahlungsempfänger war.

Vorsicht vor Recovery-Scams

Opfer von Anlagebetrug werden häufig erneut kontaktiert, etwa von angeblichen Ermittlern, Blockchain-Experten, Behörden, Anwälten oder Rückholfirmen. Sie behaupten, Ihr Geld gefunden zu haben, und verlangen vorab Gebühren. Zahlen Sie nichts im Voraus und prüfen Sie jede Kontaktaufnahme unabhängig, zum Beispiel über offizielle Telefonnummern.

Rechtsanwalt Martin Wehrmann: kostenfreie Ersteinschätzung bei Interactive Consulting

Wenn Sie über Interactive Consulting, inter-actives.com oder interactivebrokersconsulting.com Geld eingezahlt haben und Probleme mit der Auszahlung bestehen oder Sie Identitätsmissbrauch befürchten, können Sie mir Ihren Fall über anwalt-anlagebetrug.de für eine kostenfreie Ersteinschätzung schildern.

Als Rechtsanwalt bei WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht prüfe ich den Sachverhalt, die Zahlungswege und die vorhandenen Beweise. Daraus ergibt sich, welche weiteren rechtlichen Schritte im Einzelfall sinnvoll sein können. Je vollständiger Ihre Unterlagen sind, desto belastbarer lässt sich die Lage einschätzen.

Häufige Fragen

Gibt es eine Behördenwarnung zu Interactive Consulting?
Nach dem derzeitigen Stand wurde keine Warnung einer Aufsichtsbehörde gefunden, die Interactive Consulting oder die Domains inter-actives.com und interactivebrokersconsulting.com ausdrücklich nennt.
Ist ein Namens- oder Identitätsmissbrauch bei Interactive Consulting belegt?
Nein. Es gibt einen Hinweis auf möglichen Identitätsdiebstahl und Namensmissbrauch, aber keine Quelle, die ihn bestätigt. Er sollte bei der Prüfung von Vertragspartner und Zahlungsempfänger berücksichtigt werden.
Darf ich andere Firmen mit ähnlichem Namen mit der Plattform gleichsetzen?
Nein. Unternehmen mit ähnlichem Namen existieren, eine Verbindung zur gemeldeten Plattform ist nicht belegt. Auch Interactive Brokers ist ein real existierender Broker.
Was sollte ich bei ausbleibender Auszahlung tun?
Keine weiteren Zahlungen leisten, Chats, Kontostände und Zahlungsbelege sichern, die Bank informieren und die Zahlungswege anwaltlich prüfen lassen.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.

  • 1Sie schildern uns Ihren Fall
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