invests-euros / PMW Connect: Verdacht auf Anlagebetrug

Veröffentlicht am 23.10.2026 –

Dr. Michael Wehrmann und Martin Wehrmann, WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht
Dr. Michael WehrmannRechtswissenschaftler Martin WehrmannRechtsanwalt
  • Verdacht auf Anlagebetrug bei vier Domains, aber keine nachgewiesene gemeinsame Betrugshandlung
  • Portalguthaben beweist kein Vermögen; Login ersetzt keine Einlagensicherung nach § 8 EinSiG
  • Zahlungen stoppen, Beweise sichern, tatsächliche Geldempfänger prüfen
  • Bei invests-euros / PMW Connect könnte es sich um einen Betrug handeln.
  • Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
  • Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.

Bei invests-euros / PMW Connect besteht der Verdacht auf Anlagebetrug. Im Zusammenhang mit dem Angebot werden die Domains invests-euros.com, investor-adviser.de, pmwconnect.com und portal.pmwconnect.net sowie die E-Mail-Adresse andrew.schreuers@investor-adviser.de genannt. Eine betrügerische Zusammenarbeit aller genannten Angebote ist jedoch nicht nachgewiesen.

Ist invests-euros / PMW Connect seriös?

Eine konkrete Betrugshandlung der genannten Anbieter ist nicht festgestellt. Die Identität des E-Mail-Absenders lässt sich allein aus der Adresse nicht bestätigen, da Absendernamen frei gewählt oder technisch manipuliert werden können. Zentral ist die Frage, welche Gesellschaft welche Leistung versprochen hat: Eine Website könnte der Werbung dienen, eine andere der Beratung und eine dritte dem Kundenkonto. Ob diese Aufteilung hier besteht, ist offen.

Beweist ein Guthaben im Portal, dass Vermögen vorhanden ist?

Nein. Ein angezeigtes Guthaben ist kein Nachweis tatsächlich vorhandenen Vermögens. Im Verfahren um EminiFX wurden Anlegern fiktive Wochenrenditen angezeigt; der Betreiber wurde 2023 in den USA wegen Rohstoffbetrugs zu neun Jahren Haft verurteilt. Ein Zusammenhang mit invests-euros oder PMW Connect ist nicht bekannt, und ob bei portal.pmwconnect.net ein vergleichbares Problem vorliegt, ist nicht belegt. Kontostand, Transaktionen und jeden Auszahlungsversuch sollte man mit Datum dokumentieren und gegebenenfalls einen unabhängigen Nachweis der Vermögensverwahrung anfordern.

Schützt ein Kundenportal durch Einlagensicherung?

Nein. Die gesetzliche Einlagensicherung nach § 8 EinSiG setzt eine Bankeinlage bei einem erfassten Kreditinstitut voraus. Bank, Kontoinhaber und behauptete Sicherungseinrichtung sollten identifiziert werden. Auch eine Anlegerentschädigung ist kein allgemeiner Schutz vor Tradingverlusten oder Anlagebetrug.

Was tun bei ausbleibender Auszahlung?

  1. Weitere Überweisungen einstellen, insbesondere angebliche Freigabegebühren.
  2. Die Bank kontaktieren und einen Überweisungsrückruf versuchen.
  3. Kartenzahlungen auf einen möglichen Chargeback prüfen.
  4. Alle vier Domains samt Vertragsangaben und Screenshots dokumentieren.
  5. E-Mails und Messenger-Nachrichten mit technischen Metadaten (vollständige Kopfzeilen) exportieren.
  6. IBAN, Zahlungsempfänger und Wallet-Adressen samt Transaktions-Hashes sichern.
  7. Zugänge schützen, Fernwartungssoftware entfernen, Passwörter ändern.

Bei konkreten Täuschungsanzeichen kommt zusätzlich eine Strafanzeige in Betracht.

Welche Warnsignale wären erheblich?

Erheblich wären falsche Angaben zur Betreiberidentität, nicht existierende Handelsgeschäfte, systematisch verweigerte Auszahlungen oder das Verlangen zusätzlicher Gebühren vor einer Auszahlung. Forderungen sollten schriftlich begründet werden; weitere Ausweisdokumente sollten nicht übermittelt werden.

Warum sind Berater, Plattform und Geldempfänger getrennt zu prüfen?

Im Dezember 2025 erhob die US-Börsenaufsicht SEC Vorwürfe gegen mehrere angebliche Kryptohandelsplattformen, darunter Morocoin, sowie gegen Investmentclubs, die Anleger über WhatsApp anwarben. Nach Darstellung der SEC wurden mindestens 14 Millionen US-Dollar veruntreut. Ein Zusammenhang mit invests-euros / PMW Connect ist nicht bekannt. Der Vergleich zeigt, dass Vermittler, Plattformbetreiber und tatsächlicher Geldempfänger getrennt zu untersuchen sind.

Wie bekomme ich mein Geld zurück?

Bei nachgewiesener vorsätzlicher Täuschung kommen § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB sowie § 826 BGB in Betracht, je nach Vertragsverhältnis zusätzlich § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB. Eine autorisierte Banküberweisung ist nicht automatisch erstattungsfähig; Kryptowährungen können dagegen nachvollziehbare Transaktionsspuren hinterlassen. Zuerst sind die konkreten Empfänger und möglichen Anspruchsgegner zu klären. Eine Rückzahlung ist nicht garantiert.

Wie erkenne ich angebliche Rückholunternehmen?

Nach einem Anlageverlust melden sich mitunter vermeintliche Ermittler oder Blockchain-Spezialisten. Vorausgebühren für angeblich sichergestellte Gelder sollten nicht bezahlt, private Wallet-Schlüssel niemals herausgegeben werden.

Häufige Fragen

Welche Domains werden mit invests-euros / PMW Connect genannt?
Genannt werden invests-euros.com, investor-adviser.de, pmwconnect.com und portal.pmwconnect.net sowie die E-Mail-Adresse andrew.schreuers@investor-adviser.de.
Ist der Betrug bei invests-euros / PMW Connect nachgewiesen?
Nein. Es besteht ein Verdacht auf Anlagebetrug, eine betrügerische Zusammenarbeit aller genannten Angebote ist aber nicht nachgewiesen.
Was sollte ich bei ausbleibender Auszahlung zuerst tun?
Weitere Zahlungen einstellen, die Bank für einen Rückruf kontaktieren, Unterlagen, E-Mails, Zahlungsempfänger und Wallet-Adressen sichern.
Welche Anspruchsgrundlagen kommen in Betracht?
Bei vorsätzlicher Täuschung § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB und § 826 BGB, je nach Vertrag auch § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB.
Sind Zahlungen für eine Auszahlungsfreigabe sinnvoll?
Nein. Zusätzliche Gebühren vor einer Auszahlung gelten als erhebliches Warnsignal; Forderungen sollten schriftlich begründet werden.

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