investvision-ag.com: FINMA-Warnung und Identitätsmissbrauch
- FINMA-Warnung vom 29.10.2026: investvision-ag.com gehört nicht zur echten InvestVision AG
- Handelsregisterangaben im Impressum gehören einer anderen, real existierenden Gesellschaft
- Zahlungsweg und Empfängerkonto sichern; keine weiteren Zahlungen leisten
- Bei investvision-ag.com könnte es sich um einen Betrug handeln.
- Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
- Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.
Die FINMA hat investvision-ag.com am 29. Oktober 2026 in ihre Warnliste aufgenommen und klargestellt, dass die Internetseite nicht zur real existierenden, im Handelsregister eingetragenen InvestVision AG in Rheinfelden gehört. Anleger sollten Angaben wie Adresse und Handelsregisternummer auf der Seite deshalb nicht als Seriositätsnachweis werten.
Ist investvision-ag.com seriös?
Das Impressum von investvision-ag.com nennt die Bezeichnung INVESTVISION AG, die Anschrift Baslerstrasse 59, 4310 Rheinfelden, die Unternehmensidentifikationsnummer CHE-103.264.702 und die Handelsregisternummer CH-150.3.000.873-5. Diese Daten gehören laut Quelltext zu einer tatsächlich existierenden Gesellschaft. Die FINMA stellt jedoch ausdrücklich fest, dass die Website damit nichts zu tun hat. Im Warnlisteneintrag ist kein konkreter Unternehmenssitz bestätigt, die Behörde vermerkt „Ohne HR-Eintrag“. Die norwegische Finanzaufsicht Finanstilsynet verwies am 31. Oktober 2026 auf die FINMA-Warnung. Eine strafrechtliche Verurteilung wegen Anlagebetrugs ist damit nicht verbunden.
Was bietet investvision-ag.com an?
Die Seite nennt Vermögensverwaltung, Finanzdienstleistungen, Private Equity, Immobilieninvestitionen und Finanzplanung sowie positive Kundenstimmen. Ob diese Erfahrungsberichte authentisch sind, lässt sich aus der Veröffentlichung allein nicht feststellen. Solche Dienstleistungen können aufsichtsrechtliche Anforderungen auslösen; ein professioneller Auftritt ersetzt weder eine Erlaubnis noch den Nachweis vorhandener Vermögenswerte.
Was sollten Betroffene jetzt tun?
- Keine weiteren Zahlungen leisten, auch nicht für angebliche Steuern oder Freigabegebühren.
- Die Bank umgehend informieren und einen Überweisungsrückruf prüfen lassen.
- IBAN, Kontoinhaber, Datum und Referenz sichern.
- Website, Impressum, Angebote sowie E-Mails und Messenger-Verläufe dokumentieren.
- Fernwartungsprogramme prüfen, Passwörter ändern, Zwei-Faktor-Authentifizierung aktivieren.
Entscheidend ist oft das Empfängerkonto: Lautet es auf eine andere Person oder Gesellschaft als die im Vertrag genannte, kann das Hinweise auf Verantwortliche liefern. Allein beweist es keine Straftat.
Wie bekomme ich mein Geld zurück?
Das hängt von der Zahlungsart ab. Selbst autorisierte Überweisungen werden nicht automatisch erstattet, ein schneller Rückrufversuch kann dennoch sinnvoll sein. Bei Kreditkartenzahlungen ist ein Chargeback zu prüfen (Fristen des Kartensystems beachten). Bei Kryptowährungen sollten Wallet-Adressen und Transaktions-Hashes gesichert werden; eine Blockchainanalyse garantiert keine Rückholung.
Welche rechtlichen Ansprüche kommen in Betracht?
Die echte InvestVision AG haftet nicht allein deshalb, weil Dritte ihren Namen verwenden. Bei nachweisbarer vorsätzlicher Täuschung kommen gegen die tatsächlich Handelnden Ansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB, § 826 BGB, eine Anfechtung nach § 123 Abs. 1 BGB sowie Rückforderungen nach § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB in Betracht. Eine Strafanzeige ist nach § 158 Abs. 1 StPO möglich, ersetzt aber keine zivilrechtlichen Schritte. Unter Umständen kommt eine gerichtliche Sicherung nach §§ 916 ff. ZPO infrage.
Wie erkenne ich eine zweite Täuschung?
Vorsicht ist bei angeblichen Rückholunternehmen geboten, die gegen Vorauszahlung die Wiederbeschaffung verlorener Gelder versprechen. Solche Recovery Scams können zu weiteren Verlusten führen. Verlangt ein Anbieter vor einer Auszahlung Quellensteuern, Versicherungskosten oder Sicherheitsleistungen, sollte dies unabhängig überprüft werden.
Häufige Fragen
- Was hat die FINMA zu investvision-ag.com festgestellt?
- Die FINMA nahm die Seite am 29. Oktober 2026 in ihre Warnliste auf und stellte klar, dass sie nicht zur eingetragenen InvestVision AG in Rheinfelden gehört. Ein HR-Eintrag fehlt.
- Ist die InvestVision AG in Rheinfelden betroffen?
- Nach der FINMA-Feststellung besteht keine Verbindung. Die Gesellschaft haftet nicht allein deshalb, weil Dritte ihren Namen verwenden.
- Warum ist das Empfängerkonto so wichtig?
- Der tatsächliche Zahlungsempfänger kann Hinweise auf die Verantwortlichen geben. Deshalb sollten IBAN, Kontoinhaber und Zahlungsanweisungen gesichert werden.
- Kann ich Zahlungen zurückholen?
- Eine Rückerstattung ist nicht garantiert. Je nach Zahlungsart kommen Überweisungsrückruf, Chargeback oder zivil- und strafrechtliche Schritte in Betracht.
Kostenfreie Ersteinschätzung
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