kadenzwerk.de: Job-Scamming-Verdacht bei App-Tests
- Watchlist Internet führt kadenzwerk.de seit 14.09.2026 als betrügerisches Jobangebot
- Kritisch: KYC-Tests mit echtem Ausweis und Kontoeröffnung bei unbekannten Anbietern
- Zevmal GmbH ist real eingetragen, Kontrolle über die Domain aber nicht bestätigt
- Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
- Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.
Die Website kadenzwerk.de bewirbt einen Nebenjob mit App-Tests, Website-Tests, Mystery Shopping und Identitätsprüfungen (KYC). Die österreichische Watchlist Internet führt kadenzwerk.de seit dem 14. September 2026 als betrügerisches Jobangebot. Bewerber sollten die Identität des Arbeitgebers unabhängig prüfen, bevor sie Ausweisdokumente oder Bankdaten übermitteln.
Was bietet kadenzwerk.de an?
Laut Selbstdarstellung der Website können Bewerber ohne Vorkenntnisse von zu Hause arbeiten, erhalten einen Arbeitsvertrag und werden monatlich bezahlt. Die Registrierung soll weniger als drei Minuten dauern. Abgefragt werden Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum und Anschrift. Anschließend sollen Unterlagen hochgeladen werden; der Zugang werde gewöhnlich innerhalb von 48 Stunden freigeschaltet. Die AGB nennen zudem IBAN, steuerliche Angaben und einen gültigen Ausweis zur Identitätsprüfung. Diese Angaben sind Selbstaussagen der Website und keine unabhängig bestätigten Geschäftsvorgänge.
Warum ist die Identitätsprüfung kritisch?
Zu den Aufgaben zählen KYC- und Onboarding-Tests, bei denen digitale Identifizierungsverfahren durchlaufen werden sollen. Solche Qualitätstests können legitim sein. Kritisch wird es, wenn Bewerber mit dem echten Ausweis Konten bei unbekannten Finanzdienstleistern eröffnen sollen. Zu klären ist, ob eine ausdrückliche Testumgebung genutzt wird oder ein tatsächlich nutzbares Konto entsteht. Dass kadenzwerk.de solche Kontoeröffnungen verlangt hat, ist nicht nachgewiesen.
Wer steht hinter kadenzwerk.de?
Als Betreiberin nennt die Website die Zevmal GmbH, Hermanstraße 15, 86150 Augsburg. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Augsburg unter HRB 34187 eingetragen (Eintragung 26. November 2019, Geschäftsführer Evgeny Tashkin). Der Unternehmensgegenstand umfasst Softwareentwicklung, IT-Beratung, Internetdienstleistungen und Reinigungstätigkeiten. Der Registereintrag bestätigt nicht, dass die GmbH die Domain tatsächlich kontrolliert. Ein Missbrauch der Unternehmensidentität ist möglich, aber nicht nachgewiesen; eine Beteiligung der echten GmbH an Straftaten lässt sich aus der Warnung nicht ableiten.
Reicht eine Stellenanzeige als Nachweis für Seriosität?
Nein. Eine extern veröffentlichte Anzeige (Aktualisierung 22. August 2026, Verweis auf die Bundesagentur für Arbeit) nennt 13,90 Euro Stundenlohn, Homeoffice und Minijob oder Teilzeit. Das bedeutet nicht, dass die Bundesagentur die Identität des Websitebetreibers geprüft hat. Auch die FAQ der Website, die Betrugsvorwürfe vorsorglich zurückweist (Handelsregister, Arbeitsverträge, keine Vorauszahlungen), ersetzt keine unabhängige Bestätigung.
Was sollten Bewerber jetzt tun?
- Keine weiteren Ausweis- oder Steuerdaten nachreichen.
- Keine echten Bankkonten für angebliche KYC-Tests eröffnen.
- Die Zevmal GmbH unabhängig kontaktieren und die Domainzugehörigkeit bestätigen lassen.
- Formulare, Vertragsentwürfe und E-Mails sichern.
- Unbekannte Kontoeröffnungen oder Vertragsabschlüsse prüfen.
- Keine Freischaltungsgebühren oder Sicherheitsleistungen zahlen.
- Eine Strafanzeige prüfen, besonders bei Datenmissbrauch oder Schäden.
Fremde Gelder sollten nie über das eigene Konto weitergeleitet werden.
Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen?
Bei nachgewiesener Täuschung kommen Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB in Betracht. Bei nicht autorisierten Zahlungen ist § 675u BGB relevant, während selbst veranlasste Überweisungen anders zu beurteilen sind. Bei rechtswidriger Datenverarbeitung mit ersatzfähigem Schaden kann Art. 82 DSGVO einschlägig sein. Bankbelege und Zahlungszeitpunkte sollten gesichert werden. Vorsicht ist bei Recovery-Scams geboten, die häufig weitere Vorauszahlungen verlangen.
Häufige Fragen
- Ist kadenzwerk.de seriös?
- Die Watchlist Internet führt kadenzwerk.de seit dem 14. September 2026 als betrügerisches Jobangebot. Die Selbstdarstellung der Website ist nicht unabhängig bestätigt.
- Ist die Zevmal GmbH eine echte Firma?
- Ja, sie ist beim Amtsgericht Augsburg unter HRB 34187 eingetragen. Ob sie die Domain kadenzwerk.de kontrolliert, ist nicht bestätigt.
- Was ist bei KYC-Tests riskant?
- Riskant ist es, mit dem echten Ausweis tatsächlich nutzbare Bank- oder Kryptokonten zu eröffnen. Vorab sollte geklärt werden, ob eine reine Testumgebung genutzt wird.
- Was tun, wenn ich bereits Dokumente übermittelt habe?
- Keine weiteren Unterlagen senden, Unterlagen sichern, auf unbekannte Kontoeröffnungen oder Verträge achten und eine Strafanzeige prüfen.
- Welche Ansprüche kommen in Betracht?
- Möglich sind Ansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB, § 675u BGB bei nicht autorisierten Zahlungen und Art. 82 DSGVO bei Datenmissbrauch.
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