kriqs.de: Kreditangebot, Identitätsfragen und Warnliste

Veröffentlicht am 03.11.2026 –

Dr. Michael Wehrmann und Martin Wehrmann, WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht
Dr. Michael WehrmannRechtswissenschaftler Martin WehrmannRechtsanwalt
  • kriqs.de nutzt die Identität einer Frankfurter Gesellschaft, die nur krediqs.immo betreibt
  • Watchlist Internet führt kriqs.de seit 2. November 2026 auf der Warnliste
  • Angebliche KWG-Erlaubnis im Impressum widerspricht den echten Erlaubnissen nach GewO
  • Bei kriqs.de könnte es sich um einen Betrug handeln.
  • Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
  • Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.

Die Internetseite kriqs.de bewirbt Kredite mit 3,80 Prozent Sollzins ohne Schufa-Abfrage und ohne Einkommensnachweis. Sie verwendet dabei die Identität der real existierenden KRED.IQs Immobiliardarlehensvermittlung GmbH aus Frankfurt am Main, die nach eigener Angabe nur unter krediqs.immo tätig ist. Die Watchlist Internet hat kriqs.de am 2. November 2026 in ihre Warnliste für problematische Finanzangebote aufgenommen.

Was verspricht kriqs.de?

Laut Website gelten 3,80 Prozent gebundener Sollzins, 3,87 Prozent effektiver Jahreszins und Kreditbeträge zwischen 1.000 und 56.000 Euro. Alle Kunden sollen unabhängig von ihrer Bonität denselben Zins erhalten. Begründet wird das mit Kapital von 38 Partnerbanken, die angeblich das Unternehmen prüfen, nicht die Kreditnehmer. Ein gültiges Ausweisdokument soll genügen. Bei seriösen Verbraucherdarlehen ist die Kreditwürdigkeitsprüfung jedoch ein wesentlicher Teil des gesetzlichen Schutzsystems.

Ist kriqs.de seriös?

Mehrere Punkte sprechen dagegen:

  • Das Impressum nennt die KRED.IQs Immobiliardarlehensvermittlung GmbH (Neue Mainzer Straße 84, HRB 143239, Geschäftsführer Alexander Klasson). Die Gesellschaft existiert, erklärt aber, nur krediqs.immo zu betreiben.
  • Ihre Warnung vom 19. Oktober 2026 betrifft die Adresse kred-iqs.de. Die Erklärung, nur eine Website zu betreiben, wirft auch zu kriqs.de Fragen auf.
  • Das Impressum behauptet eine Erlaubnis als Kreditinstitut nach § 1 Abs. 1 KWG und § 32 Abs. 1 KWG. Die echte Gesellschaft nennt Erlaubnisse nach § 34i GewO und § 34c GewO. Eine Vermittlungserlaubnis ist keine Banklizenz.
  • Die AGB nennen die Vermittlungsgesellschaft als Vertragspartnerin von Verbraucherdarlehen, obwohl ihr Unternehmensgegenstand auf Vermittlung ausgerichtet ist.

Eine gesonderte BaFin-Warnung zu kriqs.de konnte nach dem Artikel nicht verifiziert werden. Eine technische Überprüfung vom 3. November 2026 stellte Auffälligkeiten bei Kontaktdaten, Pflichtinformationen und Betreiberzuordnung fest.

Was tun bei Problemen mit kriqs.de?

  • Keine Vorauszahlungen leisten, etwa Bearbeitungsgebühren oder Versicherungsbeiträge.
  • Die Bank informieren und einen Überweisungsrückruf oder eine Reklamation prüfen lassen.
  • Unterlagen, E-Mails, Messenger-Verläufe und Zahlungsbelege sichern.
  • Dokumentieren, welche Ausweis-, Konto- und Einkommensdaten übermittelt wurden.
  • Passwörter ändern und Zwei-Faktor-Authentifizierung aktivieren.
  • Die echte Gesellschaft über unabhängig recherchierte Kontaktdaten nach der Zugehörigkeit der Website fragen.

Wie bekomme ich mein Geld zurück?

Bei selbst autorisierten Überweisungen besteht grundsätzlich kein automatischer Erstattungsanspruch gegen die eigene Bank, ein schneller Rückruf kann aber sinnvoll sein. Bei nicht autorisierten Zahlungen kann § 675u BGB relevant werden. Bei Kartenzahlungen sind Reklamationsverfahren und Fristen zu prüfen. Bei vorsätzlicher Täuschung kommen § 263 StGB, § 823 Abs. 2 BGB, § 826 BGB, eine Anfechtung nach § 123 Abs. 1 BGB sowie Ansprüche aus § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB in Betracht. Entscheidend ist, wer die Erklärung abgab und wer das Geld erhielt. Die Nutzung des Namens einer existierenden Gesellschaft begründet nicht automatisch deren Haftung für Handlungen unbekannter Dritter.

Welche Gefahren bestehen über das Geld hinaus?

Übermittelte Ausweiskopien und Kontodaten können für Kontoeröffnungen oder Vertragsabschlüsse missbraucht werden. Verdächtige Abbuchungen sollten sofort gemeldet werden, bei preisgegebenen Onlinebanking-Daten ist die Bank umgehend zu informieren. Bei konkretem Verdacht kann eine Strafanzeige sinnvoll sein. Vorsicht ist zudem bei Recovery Scams geboten, die gegen Vorabgebühren die Rückholung von Geld versprechen.

Häufige Fragen

Warum steht kriqs.de auf einer Warnliste?
Die Watchlist Internet hat kriqs.de am 2. November 2026 unter den problematischen Finanzangeboten erfasst. Eine technische Prüfung stellte Auffälligkeiten bei Kontaktdaten, Pflichtinformationen und Betreiberzuordnung fest.
Gehört kriqs.de zur KRED.IQs GmbH in Frankfurt?
Das Impressum nennt die Gesellschaft, diese erklärt aber, nur unter krediqs.immo tätig zu sein. Die Zugehörigkeit sollte über unabhängig ermittelte Kontaktdaten bestätigt oder verneint werden.
Ist eine Darlehensvermittlungserlaubnis eine Banklizenz?
Nein. Erlaubnisse nach § 34i GewO und § 34c GewO sind keine Banklizenz zur eigenen Vergabe erlaubnispflichtiger Kredite nach dem KWG.
Soll ich vor einer Kreditauszahlung Gebühren zahlen?
Nein, ungeprüft sollte nichts gezahlt werden. Bei betrügerischen Kreditangeboten werden mitunter nach einer Zusage Versicherungen, Sicherungsbeträge oder Freischaltgebühren verlangt.

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