Leading Asset Management: BaFin-Warnung und Ihre Optionen

Veröffentlicht am 18.10.2026 –

Dr. Michael Wehrmann und Martin Wehrmann, WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht
Dr. Michael WehrmannRechtswissenschaftler Martin WehrmannRechtsanwalt
  • BaFin warnte am 20.01.2026 vor WhatsApp-Gruppen der Leading Asset Management und der App LAM INT.
  • Es besteht der Verdacht auf Finanz- und Kryptodienstleistungen ohne Erlaubnis.
  • Keine weiteren Zahlungen leisten, Belege sichern und Zahlungswege anwaltlich prüfen lassen.
  • Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
  • Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.

Wer bei Leading Asset Management Geld eingezahlt hat oder über WhatsApp zur Teilnahme an einem Trading-Angebot eingeladen wurde, sollte die Warnung der BaFin kennen. Sie betrifft auch die App LAM INT und die Domain lam-int.com. Ob ein Anlagebetrug vorliegt, lässt sich aus der Ferne nicht abschließend sagen. Die Hinweise sind aber ernst zu nehmen. Wenn Sie betroffen sind, können Sie über anwalt-anlagebetrug.de eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.

Leading Asset Management: Was die BaFin warnt

Die BaFin hat am 20.01.2026 vor Angeboten in WhatsApp-Gruppen gewarnt, die von der Leading Asset Management mit angegebenem Sitz in Denver (USA) betrieben werden. Die Warnung bezieht sich zudem auf die App LAM INT.

Nach den Angaben der BaFin besteht der Verdacht, dass die Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten. Es handelt sich um einen Verdacht der Behörde, nicht um ein Gerichtsurteil. Für Anleger ist das dennoch ein deutliches Warnsignal, denn ohne Erlaubnis fehlt die staatliche Aufsicht über das Angebot.

Auffälligkeiten: WhatsApp-Gruppen, Strategien und ein Identitätsdiebstahl

Nach der BaFin-Meldung verbreitet in den Gruppen eine Person namens Marico J. Michael Handelsstrategien. Eine Emily Rose Carter assistiert ihm und kommuniziert über WhatsApp auch direkt mit Kunden. Beworben wird unter anderem ein „QuantAllianz Profit Plan“. Ob diese Namen echt sind, ist nicht bekannt.

Nach Erkenntnissen der BaFin kam es im Zusammenhang mit der Geschäftsabwicklung außerdem zu einem Identitätsdiebstahl zulasten eines deutschen Finanzinfluencers. Auf der Website lam-int.com steht zudem laut BaFin eine Angabe, die Behörde habe das Unternehmen auf den Sachverhalt aufmerksam gemacht. Diese Darstellung bezeichnet die BaFin als unwahr.

Eigene Erfahrungsberichte von Nutzern, Warnungen anderer Aufsichtsbehörden oder Registereinträge sind mir nicht bekannt. Deshalb spreche ich nicht von gesicherten Tatsachen über den Ablauf einzelner Fälle. Die behördliche Warnung allein reicht aber, um Vorsicht walten zu lassen.

Ist Leading Asset Management seriös? Eine vorsichtige Einordnung

Nach den derzeit verfügbaren Informationen sollten Anleger besondere Vorsicht walten lassen. Eine Behörde warnt vor einem Angebot ohne Erlaubnis und widerspricht einer Aussage, die auf der Website der Plattform steht. Das spricht nicht für Transparenz.

Ich bewerte das als erhebliches Warnsignal, nicht als bewiesenen Betrug. Ob in einem Einzelfall tatsächlich ein betrügerisches Vorgehen vorliegt, hängt von den konkreten Abläufen, Zahlungen und der Kommunikation ab.

Typische Warnsignale bei Trading-Angeboten über WhatsApp

Die folgenden Punkte sind allgemeine Muster von Anlagebetrug und keine Feststellungen zu dieser Plattform. Sie helfen aber bei der Einordnung eigener Erlebnisse:

  • Einladung in eine WhatsApp- oder Telegram-Gruppe mit angeblichen Börsenprofis
  • Versprechen hoher, planbarer Renditen oder „Profit Pläne“
  • Persönliche Ansprache durch Assistenten, die zu Einzahlungen drängen
  • Eine App, die nicht über die üblichen App-Stores bezogen wird oder kaum nachprüfbare Betreiberangaben hat
  • Fehlende Erlaubnis nach dem Aufsichtsrecht
  • Angezeigte Gewinne, die sich nicht auszahlen lassen
  • Neue Forderungen wie Steuern, Gebühren oder Freischaltungen vor einer Auszahlung

Bei vielen Fällen werden Kunden zunächst mit kleinen Beträgen angelockt. Später folgen höhere Einzahlungen, die über Banküberweisung oder Kryptowährungen laufen. Wenn dann die Auszahlung scheitert, ist das ein klassisches Warnzeichen.

Was Sie jetzt sofort tun sollten

  1. Keine weiteren Zahlungen leisten. Das gilt auch für angebliche Steuern, Gebühren oder Freischaltungen.
  2. Chats sichern. Exportieren Sie WhatsApp- und Telegram-Verläufe samt Gruppenmitgliedern, Namen und Telefonnummern.
  3. Konto dokumentieren. Erstellen Sie Screenshots von Kontostand, angezeigten Gewinnen, Auszahlungsanträgen und Ablehnungen in der App.
  4. Zahlungen belegen. Sichern Sie Kontoauszüge, Überweisungsbelege, Kreditkartenabrechnungen, Empfängerkonten, Wallet-Adressen und Transaktions-Hashes.
  5. Geräte absichern. Entfernen Sie Fernwartungsprogramme wie AnyDesk oder TeamViewer, ändern Sie Passwörter und aktivieren Sie die Zwei-Faktor-Authentifizierung.
  6. Bank informieren. Sprechen Sie Ihre Bank oder den Zahlungsdienstleister zeitnah an und fragen Sie nach Rückruf- oder Prüfmöglichkeiten.
  7. Keine Dokumente mehr senden. Geben Sie keine Ausweiskopien oder Fotos mehr heraus.
  8. Anzeige erwägen. Eine Strafanzeige bei der Polizei kann sinnvoll sein. Lassen Sie sich vorher beraten.

Leading Asset Management Geld zurück: Welche Möglichkeiten geprüft werden können

Ob Geld zurückgeholt werden kann, hängt vom Einzelfall ab. Erfolgsaussichten lassen sich nie pauschal zusagen. Entscheidend sind Zahlungsweg, Zeitpunkt, Empfänger und die vorhandenen Unterlagen.

Bei Überweisungen prüfe ich, ob eine Rückholung über die Bank, Ansprüche gegen beteiligte Zahlungsdienstleister oder Ansprüche gegen Verantwortliche in Betracht kommen. Bei Kartenzahlungen kann unter Umständen ein Chargeback möglich sein, hier gelten kurze Fristen. Bei Kryptowährungen lassen sich Transaktionen oft nachverfolgen, was die Ermittlung von Empfängern erleichtern kann. Eine Rückholung ist damit aber nicht garantiert.

Wer ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen anbietet, kann zudem zivilrechtlich haftbar sein. Auch eine Strafanzeige und weitere Schritte können geprüft werden. Zeit spielt oft eine Rolle, weil Spuren und Fristen verloren gehen können.

Vorsicht vor Recovery Scams nach einer Einzahlung

Geschädigte werden häufig erneut kontaktiert, etwa von angeblichen Ermittlern, Blockchain-Experten, Behörden, Anwälten oder Rückholfirmen. Sie behaupten, das Geld gefunden zu haben, und verlangen zunächst Vorauszahlungen. Das ist ein verbreitetes Folgebetrugsmuster.

Zahlen Sie nie Gebühren für eine angebliche Rückholung im Voraus an unbekannte Anbieter. Behörden fordern keine Zahlungen per Messenger oder Kryptowährung. Prüfen Sie jeden Kontakt, der unaufgefordert auftritt, besonders kritisch.

Rechtsanwalt Martin Wehrmann: kostenfreie Ersteinschätzung zu Leading Asset Management

Wenn Sie Geld über Leading Asset Management oder die App LAM INT eingezahlt haben und eine Auszahlung nicht erhalten, können Sie mir Ihren Fall über anwalt-anlagebetrug.de schildern. Dort erhalten Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung.

Ich prüfe als Rechtsanwalt bei WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht den Sachverhalt, die Zahlungswege und mögliche weitere rechtliche Schritte. Bitte halten Sie dafür Chatverläufe, Zahlungsbelege und Screenshots bereit. Eine Zusage zum Ergebnis kann ich nicht geben, wohl aber eine ehrliche Einschätzung Ihrer Möglichkeiten.

Häufige Fragen

Wovor hat die BaFin bei Leading Asset Management gewarnt?
Die BaFin warnte am 20.01.2026 vor Angeboten in WhatsApp-Gruppen der Leading Asset Management mit angegebenem Sitz in Denver (USA) und vor der App LAM INT. Es besteht der Verdacht auf Dienstleistungen ohne Erlaubnis.
Welche Domain gehört zu Leading Asset Management?
In den Quellen wird die Domain lam-int.com genannt. Ein Impressum oder Lizenzangaben wurden nicht verifiziert.
Hat die BaFin das Unternehmen auf den Sachverhalt aufmerksam gemacht?
Die Website behauptet das. Die BaFin bezeichnet diese Darstellung als unwahr.
Was sollten Betroffene jetzt tun?
Keine weiteren Zahlungen leisten, Chats, Kontoansichten und Zahlungsbelege sichern, Zugänge absichern und die Bank informieren. Anwalt-anlagebetrug.de bietet eine kostenfreie Ersteinschätzung.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.

  • 1Sie schildern uns Ihren Fall
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