ls-ex.com: BaFin-Warnung, Auszahlung und Ihre Optionen

Veröffentlicht am 16.10.2026 –

Dr. Michael Wehrmann und Martin Wehrmann, WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht
Dr. Michael WehrmannRechtswissenschaftler Martin WehrmannRechtsanwalt
  • Die BaFin warnt vor ls-ex.com: Angebot von Finanzdienstleistungen nach ihren Erkenntnissen ohne Erlaubnis.
  • Die BaFin stuft den Bezug auf die Londoner Börse als Identitätsmissbrauch ein; Sitz laut Betreiber: Belfast.
  • Keine weiteren Zahlungen leisten, Beweise sichern, Zahlungswege prüfen lassen.
  • Bei ls-ex.com könnte es sich um einen Betrug handeln.
  • Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
  • Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.

Wer nach ls-ex.com Erfahrungen, Betrug oder Auszahlung sucht, hat meist bereits Geld auf der Trading-Plattform eingezahlt oder Zweifel an dem Angebot. Die BaFin warnt öffentlich vor ls-ex.com. Betroffene können bei mir über anwalt-anlagebetrug.de eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.

Als Rechtsanwalt Martin Wehrmann ordne ich nachfolgend ein, was zu ls-ex.com belegt ist, welche allgemeinen Muster von Anlagebetrug bekannt sind und welche Schritte jetzt sinnvoll sein können.

ls-ex.com Erfahrungen: Was die BaFin-Warnung konkret sagt

Die BaFin hat am 25. November 2024 vor Angeboten auf der Website ls-ex.com gewarnt. Nach ihren Erkenntnissen bietet der Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Für Anleger ist das ein ernstzunehmendes Warnsignal.

Die BaFin spricht außerdem von Identitätsmissbrauch. Der Betreiber tritt überwiegend als „London St Ex“ bzw. „London St Ex Limited“ auf, nimmt aber an einigen Stellen ausdrücklich Bezug auf die Londoner Börse („London Stock Exchange“). Als Geschäftssitz gibt er Belfast im Vereinigten Königreich an.

Die BaFin warnt zudem vor der nahezu identischen Website global-stex.com. Früher soll der Betreiber auch lst-ex.com, lstckx.com und global-lstex.com betrieben haben, die inzwischen inaktiv sind. Ein Wechsel von Domains erschwert es Anlegern, den Überblick zu behalten.

Ist ls-ex.com seriös? Was belegt ist und was offen bleibt

Nach den derzeit öffentlich verfügbaren Informationen sollten Anleger bei ls-ex.com besondere Vorsicht walten lassen. Ein Angebot von Finanzdienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis ist ein gewichtiges Argument gegen die Seriosität.

Eine Kanzlei berichtet, auf der Seite fehle ein Impressum, und die Domain sei am 15. August 2024 über einen Anbieter registriert worden, wobei die Inhaber hinter einem Anonymisierungsdienst verborgen seien. Diese Angaben habe ich nicht selbst überprüft. Weitere Aufsichtswarnungen oder Registereinträge sind mir nicht bekannt.

Eine Verwechslungsgefahr besteht mit der echten London Stock Exchange, deren Name laut BaFin missbräuchlich genutzt wird. Auch die „LS Exchange“ der Lang & Schwarz-Gruppe ist ähnlich benannt. Für eine Verbindung zu ls-ex.com gibt es keinen Beleg, die Namensähnlichkeit ist lediglich ein Verwechslungsrisiko.

Typische Warnsignale bei unseriösen Trading-Plattformen

Bestimmte Merkmale treten bei Fällen von Trading-Betrug immer wieder auf. Sie sind allgemeine Muster und keine Tatsachen über eine einzelne Plattform.

  • Fehlende Erlaubnis oder Aufsichtswarnung einer Behörde
  • Fehlendes oder unvollständiges Impressum
  • Anbahnung über soziale Netzwerke oder Messenger
  • Versprechen hoher, schneller Gewinne
  • Drängen auf weitere Einzahlungen
  • Zahlungen ausschließlich per Kryptowährung
  • Angebliche Gebühren oder Steuern vor einer Auszahlung

Je mehr dieser Punkte zusammentreffen, desto größer ist die Vorsicht, die geboten ist.

ls-ex.com Auszahlung: Worauf Betroffene bei Problemen achten sollten

Probleme bei der Auszahlung sind bei Fake-Plattformen ein häufiges Warnzeichen. Ob dies auch bei ls-ex.com der Fall ist, kann ich auf Basis geprüfter Quellen nicht belegen. Ein anonymer, ungeprüfter Bericht einer betroffenen Person schildert eine Anbahnung über Instagram, eine Registrierung auf einer Handelsplattform und Bitcoin-Transfers. Er stammt von einer Kanzlei, die um Mandanten wirbt, und ist daher mit Zurückhaltung zu bewerten.

Typisch ist in vergleichbaren Fällen, dass angezeigte Gewinne nicht ausgezahlt werden. Stattdessen werden neue Zahlungen verlangt, etwa für Steuern, Gebühren oder Freischaltungen. Ich rate dringend, solchen Forderungen nicht nachzukommen.

Was Sie jetzt sofort tun sollten

  1. Leisten Sie keine weiteren Zahlungen, auch nicht für angebliche Steuern, Gebühren oder Freischaltungen.
  2. Sichern Sie Chats, E-Mails und Telefonnummern, etwa per Export aus WhatsApp oder Telegram.
  3. Erstellen Sie Screenshots des Kontos, der Kontostände, angeblicher Gewinne und abgelehnter Auszahlungsanträge.
  4. Sammeln Sie Zahlungsbelege: Überweisungen, Kreditkartenabbuchungen, Transaktions-Hashes und Wallet-Adressen.
  5. Notieren Sie Namen von angeblichen Brokern oder Account Managern.
  6. Entfernen Sie Fernwartungsprogramme wie AnyDesk oder TeamViewer, ändern Sie Passwörter und aktivieren Sie die Zwei-Faktor-Authentifizierung.
  7. Informieren Sie zeitnah Ihre Bank oder Ihren Zahlungsdienstleister.
  8. Senden Sie keine weiteren persönlichen Dokumente.

ls-ex.com Geld zurück: Welche rechtlichen Möglichkeiten geprüft werden können

Ob Geld zurückgeholt werden kann, hängt vom Einzelfall, vom Zahlungsweg und von den verfügbaren Informationen ab. Eine Erfolgsgarantie kann es nicht geben. Geprüft werden kann aber, welche Möglichkeiten bestehen.

Bei Banküberweisungen kommt etwa eine Kontaktaufnahme mit der Bank in Betracht, damit Zahlungswege nachvollzogen und gegebenenfalls Rückfragen an Empfängerbanken gestellt werden. Bei Kreditkartenzahlungen kann ein Rückbuchungsverfahren (Chargeback) infrage kommen, für das Fristen gelten. Bei Kryptowährungen lassen sich Transaktionen auf der Blockchain nachverfolgen, was Hinweise auf Empfänger-Wallets liefern kann.

Juristisch kommen je nach Sachverhalt Schadensersatzansprüche, eine Strafanzeige und die Prüfung möglicher Ansprüche gegen Dritte in Betracht, etwa gegen beteiligte Zahlungsdienstleister. Das erfordert eine sorgfältige Prüfung der Unterlagen. Schnelles Handeln kann sinnvoll sein, weil Fristen und Beweismittel mit der Zeit verloren gehen können.

Recovery Scam: Vorsicht vor Folgebetrug

Opfer von Anlagebetrug werden häufig erneut kontaktiert, etwa von angeblichen Ermittlern, Blockchain-Experten, Behörden, Anwälten oder Rückholfirmen. Sie behaupten, verlorenes Geld gefunden zu haben, verlangen aber zunächst Gebühren oder Vorschüsse.

Ich rate dazu, auf unaufgeforderte Angebote nicht einzugehen und keine Vorauszahlungen zu leisten. Prüfen Sie jeden Kontakt unabhängig, und lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen.

Rechtsanwalt Martin Wehrmann: kostenfreie Ersteinschätzung bei ls-ex.com

Wenn Sie Geld über ls-ex.com investiert haben und Probleme mit der Auszahlung bestehen, können Sie mir Ihren Fall über anwalt-anlagebetrug.de für eine kostenfreie Ersteinschätzung schildern. Ich prüfe als Rechtsanwalt bei WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht den Sachverhalt, die Zahlungswege und mögliche weitere rechtliche Schritte.

Bitte halten Sie dafür Ihre gesicherten Unterlagen bereit. Auf dieser Grundlage kann ich einschätzen, welche nächsten Schritte in Ihrem konkreten Fall sinnvoll sein können.

Häufige Fragen

Ist ls-ex.com seriös?
Die BaFin warnt vor ls-ex.com, weil dort nach ihren Erkenntnissen ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten werden. Anleger sollten besondere Vorsicht walten lassen.
Was bedeutet der Identitätsmissbrauch, von dem die BaFin spricht?
Laut BaFin tritt der Betreiber überwiegend als London St Ex bzw. London St Ex Limited auf, nimmt aber an einigen Stellen ausdrücklich Bezug auf die Londoner Börse. Die BaFin wertet dies als Identitätsmissbrauch.
Gibt es weitere Websites des Betreibers?
Die BaFin warnt auch vor der nahezu identischen Website global-stex.com. Frühere Seiten wie lst-ex.com, lstckx.com und global-lstex.com sind laut BaFin inzwischen inaktiv.
Was sollten Betroffene jetzt tun?
Keine weiteren Zahlungen leisten, Chats, Kontoauszüge und Transaktionsdaten sichern, Zugänge absichern und Bank oder Zahlungsdienstleister informieren. Eine anwaltliche Prüfung der Zahlungswege kann sinnvoll sein.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.

  • 1Sie schildern uns Ihren Fall
  • 2Melden Sie sich unverbindlich per Mail, Telefon oder WhatsApp
  • 3Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten
  • 4Sie erhalten eine anwaltliche Rückmeldung zu Ihrem Einzelfall.

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