Margissance (margissance.fr): AMF-Warnung für Anleger

Veröffentlicht am 03.11.2026 –

Dr. Michael Wehrmann und Martin Wehrmann, WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht
Dr. Michael WehrmannRechtswissenschaftler Martin WehrmannRechtsanwalt
  • AMF setzte margissance.fr am 28.09.2026 auf die schwarze Liste (Kryptowerte)
  • Domain erst am 20.04.2026 registriert, trotz Werbung mit über acht Jahren Erfahrung
  • Vertragspartner unklar: Zahlungswege, Nachrichten und Transaktionen jetzt sichern
  • Bei Margissance könnte es sich um einen Betrug handeln.
  • Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
  • Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.

Die französische Finanzaufsicht Autorité des marchés financiers (AMF) hat die Internetadresse margissance.fr der Plattform Margissance am 28. September 2026 auf ihre schwarze Liste gesetzt. Die Eintragung betrifft unerlaubt angebotene Anlageangebote im Bereich der Kryptowerte. Sie ist ein ernst zu nehmender aufsichtsrechtlicher Warnhinweis, aber kein rechtskräftiges Strafurteil.

Ist Margissance seriös?

Die AMF hat margissance.fr in der Kategorie „Crypto-actifs“ erfasst. Nach ihrer Veröffentlichung fehlt dem Anbieter die erforderliche Berechtigung, bestimmte Finanzdienstleistungen oder Anlageprodukte in Frankreich anzubieten. Eine französische Behördenwarnung beantwortet allerdings nicht automatisch alle zivilrechtlichen Fragen deutscher Anleger.

Auffällig ist die zeitliche Abfolge: Nach öffentlich dokumentierten Domaininformationen wurde margissance.fr am 20. April 2026 registriert, rund fünf Monate vor der AMF-Warnung. Auf der Seite wurde laut einer veröffentlichten Untersuchung mit mehr als acht Jahren Erfahrung im Finanzbereich geworben. Das ist erklärungsbedürftig und sollte belegt werden können.

Wer ist der Vertragspartner bei Margissance?

Laut öffentlich zugänglichen Untersuchungen enthalten die Website-Hinweise Aussagen, wonach die Marke nicht für ein tatsächlich existierendes Unternehmen oder einen realen Dienstleister stehe. Anleger sollten den Namen des angeblichen Vertragspartners mit dem tatsächlichen Zahlungsempfänger abgleichen und Abweichungen dokumentieren. Auch eine Registereintragung einer Gesellschaft beweist nicht, dass sie hinter dem Internetangebot steht.

Was sollten Anleger jetzt tun?

  • Weitere Einzahlungen und angebliche Freigabegebühren stoppen.
  • Die AMF-Warnung mit Datum sichern.
  • Die Bank kontaktieren und einen möglichen Zahlungsrückruf prüfen lassen.
  • Krypto-Transaktionen (Wallet-Adressen, Transaktionskennungen, Börsenabrechnungen) exportieren.
  • E-Mails sowie WhatsApp- und Telegram-Verläufe aufbewahren.
  • Passwörter ändern, Zwei-Faktor-Authentifizierung aktivieren, Fernwartungsprogramme kontrollieren.
  • Keine weiteren Ausweisdokumente versenden und eine Chronologie aller Ereignisse anlegen.

Was gilt bei ausbleibender Auszahlung?

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn vor einer Auszahlung Steuern, Versicherungsbeträge oder Sicherheitsleistungen verlangt werden. Ob dies bei Margissance geschah, ist anhand der Kommunikation zu prüfen. Angezeigte Gewinne in einer Handelsübersicht sind nicht automatisch vorhandene Vermögenswerte. Gesichert werden sollten daher einzelne Handelspositionen, Buchungszeiten und Transaktionsnummern.

Welche rechtlichen Ansprüche kommen in Betracht?

Bei vorsätzlicher Täuschung kann der Betrugstatbestand des § 263 Abs. 1 StGB erfüllt sein. Zivilrechtlich kommen Ansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB oder nach § 826 BGB in Betracht, außerdem eine Anfechtung nach § 123 Abs. 1 BGB. Wegen des französischen Bezugs sind Zuständigkeit, anwendbares Recht und spätere Vollstreckung gesondert zu prüfen. Ermittlungsbehörden können unter Voraussetzungen Vermögenswerte sichern; eine Entschädigung kann nach §§ 459h ff. StPO erfolgen.

Wovor sollten sich Betroffene zusätzlich hüten?

Vor sogenannten Recovery Scams: Unbekannte behaupten, verlorene Gelder gefunden zu haben, und verlangen Gebühren. Identität und Grundlage solcher Angebote sollten unabhängig geprüft werden.

Häufige Fragen

Was hat die AMF zu margissance.fr festgestellt?
Die AMF hat margissance.fr am 28. September 2026 in der Kategorie Kryptowerte auf ihre schwarze Liste gesetzt, da dem Anbieter die erforderliche Berechtigung fehlt.
Ist die AMF-Eintragung ein Strafurteil?
Nein. Sie ist ein erheblicher regulatorischer Risikohinweis, aber nicht mit einem rechtskräftigen strafgerichtlichen Urteil gleichzusetzen.
Soll ich weitere Gebühren für eine Auszahlung zahlen?
Nein. Bei Betrugsverdacht sollten keine weiteren Beträge gezahlt werden, auch nicht unter der Drohung, das bisherige Guthaben zu verlieren.
Kann ich eine Überweisung zurückholen?
Bei selbst autorisierten Überweisungen besteht kein automatischer Erstattungsanspruch gegen die Bank. Ein zeitnaher Rückruf kann dennoch sinnvoll sein.
Welche Unterlagen sollte ich sichern?
Zahlungsbelege, Wallet- und Transaktionsdaten, Chatverläufe, Werbeaussagen, Auszahlungsanträge und die AMF-Warnung mit Datum.

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