METROPLUS TRADING: FINMA-Warnung und Rückforderung

Veröffentlicht am 28.10.2026 –

Dr. Michael Wehrmann und Martin Wehrmann, WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht
Dr. Michael WehrmannRechtswissenschaftler Martin WehrmannRechtsanwalt
  • FINMA setzte METROPLUS TRADING (metroplustradings.com) am 27.10.2026 auf die Warnliste; kein Handelsregistereintrag
  • Keine weiteren Zahlungen leisten; Kontostände, Chats und Zahlungsbelege sichern
  • Mögliche Ansprüche: § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB sowie § 826 BGB
  • Bei METROPLUS TRADING könnte es sich um einen Betrug handeln.
  • Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
  • Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.

Die Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA hat METROPLUS TRADING (metroplustradings.com) am 27. Oktober 2026 auf ihre öffentliche Warnliste gesetzt. Die Warnung beweist für sich genommen keinen strafbaren Betrug, begründet aber erheblichen Prüfungsbedarf. Anleger sollten keine weiteren Zahlungen leisten, Beweise sichern und mögliche Rückforderungsansprüche prüfen.

Ist METROPLUS TRADING seriös?

Die FINMA führt METROPLUS TRADING mit der Internetadresse metroplustradings.com und der Anschrift Grosspeteranlage 29, 4052 Basel auf. Zugleich vermerkt sie, dass kein Handelsregistereintrag vorhanden ist. Eine Schweizer Adresse kann Seriosität vermitteln, beweist aber weder tatsächliche Geschäftstätigkeit noch eine aufsichtsrechtliche Zulassung.

Nach öffentlich zugänglichen Domaininformationen wurde metroplustradings.com am 9. Juli 2026 registriert, also wenige Monate vor der Warnung. Die kurze Domainhistorie beweist keinen Betrug. Sie wirft aber Fragen auf, falls Anlegern eine langjährige Geschäftstätigkeit zugesichert wurde. Aussagen zu Unternehmensgeschichte, Kundenzahlen und Handelserfolgen sollten gesichert werden.

Sind die angezeigten Handelsgewinne nachvollziehbar?

Die Plattform stellt Handelsmöglichkeiten unter anderem für Aktien, Indizes und Kryptowährungen dar. Ein digital angezeigter Gewinn ist noch kein Nachweis für vorhandenes Kapital. Zu klären ist, ob Wertpapiere tatsächlich erworben wurden, ob überprüfbare Ordernummern existieren und ob sich Handelsplätze und Ausführungskurse feststellen lassen. Werden nur interne Kontoübersichten bereitgestellt, ist deren Aussagekraft besonders sorgfältig zu prüfen.

Was gilt, wenn für die Auszahlung zusätzliche Zahlungen verlangt werden?

Werden Auszahlungen von Kapitalfreigaben, Steuerbescheinigungen oder Sicherheitsleistungen abhängig gemacht, kann das bei betrügerischen Trading-Modellen ein Vorwand sein, weitere Gelder einzusammeln. Ob solche Forderungen bei METROPLUS TRADING erhoben wurden, ist im Einzelfall festzustellen. Zahlungsaufforderungen sollten schriftlich begründet werden; bis zur Prüfung sollte nichts überwiesen werden.

Was sollten Betroffene jetzt tun?

  1. Einzahlungen stoppen: keine weiteren Gebühren, Steuern oder Sicherheitsleistungen zahlen.
  2. Kontostände, angebliche Gewinne und Transaktionsübersichten sichern.
  3. Auszahlungsanträge, Ablehnungen und Gesprächsnotizen aufbewahren.
  4. Bei der Bank einen möglichen Überweisungsrückruf anfragen.
  5. WhatsApp-Verläufe, E-Mails und Telefonnummern archivieren.
  6. Wallet-Adressen und Transaktionshashes dokumentieren.
  7. Passwörter ändern und gegebenenfalls Fernwartungssoftware entfernen.

Hilfreich ist zudem eine chronologische Übersicht aller Zahlungen.

Wie bekomme ich mein Geld zurück?

Bei nachweisbarer vorsätzlicher Täuschung kommen Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB sowie nach § 826 BGB in Betracht. Zu untersuchen sind Täuschungshandlungen, Vermögensschaden und verantwortliche Personen. Wichtig sind auch die Empfängerkonten: Gingen Zahlungen an Privatpersonen, andere Unternehmen oder wechselnde Bankverbindungen, kann das für weitere Ermittlungen relevant sein.

Je nach Zahlungsweg unterscheiden sich die Strategien: Bei Kartenzahlungen kann ein Chargeback-Verfahren infrage kommen, Kryptowährungen lassen sich möglicherweise nachverfolgen, aber nicht einfach zurückbuchen. Eine Strafanzeige kann die Aufklärung unterstützen, führt aber nicht automatisch zur Rückzahlung.

Wovor sollten sich Betroffene bei Rückholangeboten hüten?

Angebliche Ermittler oder Blockchain-Spezialisten versprechen mitunter die Rückzahlung verlorener Gelder gegen zusätzliche Gebühren. Vorauszahlungen für angeblich bereits sichergestellte Vermögenswerte sollten nicht geleistet werden; solche Angebote können einen weiteren Betrugsversuch darstellen.

Häufige Fragen

Was bedeutet die FINMA-Warnung zu METROPLUS TRADING?
Die FINMA führt METROPLUS TRADING (metroplustradings.com) auf ihrer Warnliste und vermerkt, dass kein Handelsregistereintrag vorhanden ist. Ein Betrug ist damit nicht automatisch nachgewiesen, es besteht aber erheblicher Prüfungsbedarf.
Sollte ich weiter einzahlen, wenn Gebühren für die Auszahlung verlangt werden?
Nein. Zusätzliche Zahlungen für Kapitalfreigaben, Steuern oder Sicherheitsleistungen sollten nicht geleistet werden, bevor die Forderung schriftlich begründet und geprüft wurde.
Welche Beweise sollte ich sichern?
Kontostände, Transaktionsübersichten, Auszahlungsanträge und Ablehnungen, Chat- und E-Mail-Verläufe sowie bei Kryptowährungen Wallet-Adressen und Transaktionshashes.
Kann ich Zahlungen zurückholen?
Je nach Zahlungsweg kommen ein Überweisungsrückruf bei der Bank, ein Chargeback bei Kartenzahlungen oder die Nachverfolgung von Kryptowährungen in Betracht. Ein Erfolg ist nicht garantiert.
Welche Rechtsgrundlagen kommen für Schadensersatz in Betracht?
Bei nachweisbarer vorsätzlicher Täuschung § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB sowie § 826 BGB.

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