Metroplus Tradings: FINMA-Warnung und rechtliche Optionen
- FINMA-Warnung zu METROPLUS TRADING vom 27.10.2026: kein Handelsregistereintrag, kein bestätigter Sitz
- Angezeigte Gewinne sind kein Nachweis echter Vermögenswerte; Handelsdaten und Zahlungswege sichern
- Keine weiteren Zahlungen leisten; Ansprüche u. a. nach §§ 823, 826, 812 BGB prüfen
- Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
- Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.
Die Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA hat am 27. Oktober 2026 eine Warnung zu METROPLUS TRADING veröffentlicht. Für den Anbieter, der unter metroplus-tradings.info und metroplustradings.com auftritt, ist nach den behördlichen Angaben kein Handelsregistereintrag vorhanden und kein Unternehmenssitz bestätigt. Ein nachgewiesener Betrug folgt daraus allein nicht, der Eintrag ist jedoch ein konkreter Anlass zur Prüfung.
Was hat die FINMA zu Metroplus Tradings veröffentlicht?
Die FINMA nahm METROPLUS TRADING am 27. Oktober 2026 in ihre Warnliste auf. Genannt werden die Internetadresse metroplustradings.com und die Anschrift Grosspeteranlage 29, 4052 Basel. Die FINMA weist keinen bestätigten Unternehmenssitz aus und führt den Anbieter als nicht im Handelsregister eingetragen. Die Adressen metroplus-tradings.info und live.metroplustradings.com werden in kritischen Veröffentlichungen mit dem Angebot in Verbindung gebracht. Ihre tatsächliche Zusammengehörigkeit ist anhand der individuellen Unterlagen zu prüfen.
Ist Metroplus Tradings seriös?
Mehrere Punkte sprechen für eine genaue Prüfung:
- Kein Handelsregistereintrag und kein bestätigter Sitz laut FINMA.
- Berichte über eine suggerierte Geschäftstätigkeit seit 2011, während Domainrecherchen für metroplus-tradings.info den 12. Februar 2026 und für metroplustradings.com den 9. Juli 2026 als Registrierungsdaten nennen. Ein junges Registrierungsdatum widerlegt eine ältere Unternehmensgeschichte allerdings nicht automatisch.
- Die Basler Adresse belegt nicht, dass dort ein Finanzdienstleister mit Mitarbeitern und Erlaubnissen tätig ist. Im Gebäude werden auch flexible Büro- und Adressdienstleistungen angeboten.
Was tun bei Problemen mit Metroplus Tradings?
- Keine weiteren Zahlungen leisten, auch keine angeblichen Steuern oder Freischaltungsgebühren.
- Die Bank umgehend informieren und einen Rückruf prüfen lassen.
- Webseiten, Handelsbereich, Kontoauszüge, Handelsdaten und Auszahlungsanträge sichern.
- Chatverläufe, E-Mails, Telefonnummern, IBANs und Wallet-Adressen archivieren.
- Fernwartungsprogramme kontrollieren, Passwörter ändern, Zwei-Faktor-Authentifizierung aktivieren.
Wie bekomme ich mein Geld zurück?
Eine Rückzahlung lässt sich nicht garantieren. Bei vorsätzlicher Täuschung kommen Ansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB sowie aus § 826 BGB in Betracht. Zudem können eine Anfechtung nach § 123 Abs. 1 BGB und Rückforderungsansprüche nach § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB zu prüfen sein. Entscheidend sind Beweise, die Identifizierbarkeit der Verantwortlichen sowie anwendbares Recht und Zuständigkeit. Bei selbst autorisierten Überweisungen besteht kein automatischer Erstattungsanspruch gegen die Bank, ein Rückrufversuch kann dennoch sinnvoll sein. Bei Kreditkartenzahlungen ist ein Chargeback zu prüfen. Eine Strafanzeige nach § 158 Abs. 1 StPO kann sinnvoll sein, ersetzt aber nicht die zivilrechtliche Prüfung.
Welche Rolle spielen Auszahlung und Kryptowährungen?
Kritisch sind zusätzliche Zahlungsforderungen vor einer Auszahlung. Wer eine Gewinnsteuer oder Sicherheitsgebühr zahlen soll, sollte eine schriftliche Erklärung zu Rechtsgrundlage, Berechnung und Empfänger verlangen. Bei Krypto-Einzahlungen sind Kaufbestätigungen, Wallet-Adressen, Transaktions-Hashes und Netzwerke zu sichern. Eine Blockchainanalyse kann Bewegungen nachvollziehbar machen, bedeutet aber nicht automatisch, dass Geld zurückgeholt werden kann.
Warum sind angebliche Rückholangebote riskant?
Betroffene werden teils erneut von angeblichen Blockchain-Spezialisten oder Rückholunternehmen kontaktiert, die Gebühren vorab verlangen. Solche Recovery Scams können zusätzlichen Schaden verursachen. Unaufgeforderte Angebote sollten unabhängig geprüft werden.
FAQ
Siehe die Fragen unten.
Häufige Fragen
- Hat die FINMA vor Metroplus Tradings gewarnt?
- Ja. Die FINMA veröffentlichte am 27. Oktober 2026 eine Warnung zu METROPLUS TRADING mit der Adresse metroplustradings.com und der Anschrift Grosspeteranlage 29, 4052 Basel.
- Ist der Anbieter im Handelsregister eingetragen?
- Nach den Angaben der FINMA nicht. Zudem weist sie keinen bestätigten Unternehmenssitz aus.
- Beweist ein angezeigter Gewinn auf dem Konto einen echten Vermögenswert?
- Nein. Entscheidend ist, ob nachvollziehbare Orderausführungen, Handelsabrechnungen und eine tatsächliche Verwahrung dokumentiert sind.
- Was sollte ich bei Forderungen vor einer Auszahlung tun?
- Nicht zahlen, sondern eine schriftliche Erklärung zu Rechtsgrundlage, Berechnung und Empfänger verlangen und die Forderung unabhängig prüfen lassen.
- Kann ich bei einer Überweisung automatisch Erstattung von der Bank verlangen?
- Bei selbst autorisierten Überweisungen grundsätzlich nicht. Ein unverzüglicher Rückrufversuch kann dennoch sinnvoll sein.
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